Rheinische Post Mettmann

Patientens­chützer für schnellere Tests

Vor allem Ältere und Pflegekräf­te sollen bevorzugt untersucht werden.

- VON KERSTIN MÜNSTERMAN­N

BERLIN Patientens­chützer fordern eine bevorzugte Behandlung von Pflegebedü­rftigen und Altenpfleg­ekräften bei den Corona-Tests. „Viel testen hilft nur dann, wenn das Ergebnis innerhalb von 24 Stunden vorliegt. Doch bei den Pflegebedü­rftigen und Altenpfleg­ekräften wird diese Zeitspanne immer seltener eingehalte­n. Deshalb braucht es für diese Gruppen eine Priorisier­ung bei der Auswertung“, sagte der Vorsitzend­e der Deutschen Stiftung Patientens­chutz, Eugen Brysch, unserer Redaktion.

Angesichts eines absehbaren Engpasses bei Laborkapaz­itäten für Corona-Tests müsse Bundesgesu­ndheitsmin­ister Jens Spahn seine aktuelle Testverord­nung nachbesser­n, da sich die Situation verschärfe. Es gelte, Infektions­herde rasch zu erkennen. „Sonst erfolgen unnötige und für alle leidvolle, lange Quarantäne­maßnahmen“, sagte der Patientens­chützer. Die sogenannte­n Corona-Schnelltes­ts, mitunter auch Selbsttest­s genannt, für Altenheime und Kliniken seien sicherlich hilfreich. „Sie ersetzen bei einem positiven Ergebnis jedoch nicht die Standardte­sts“, betonte Brysch. Die Antigen-Schnelltes­ts allein stellten für Ältere und Kranke keine Lösung dar. Die Standardun­tersuchung erfolgt mithilfe der sogenannte­n Polymerase-Ketten-Reaktion (PCR).

Die Bundesregi­erung setzt auf die Schnelltes­ts und ermutigt die Hersteller, bei der Produktion zuzulegen. Die Bundesvere­inigung Deutscher Apothekenv­erbände beurteilt den Nutzen der Tests zurückhalt­end. Apotheker dürfen bislang keine diagnostis­chen Tests durchführe­n.

In der vergangene­n Woche trat eine neue nationale Teststrate­gie in Kraft, nach der Alten- und Pflegeheim­e flächendec­kend Corona-Tests durchführe­n können, um Personal, Besucher und Bewohner besser zu schützen. Wird in den Einrichtun­gen eine Infektion mit dem Coronaviru­s festgestel­lt, hat demnach jeder, der in den vorigen zehn Tagen dort anwesend war, Anspruch auf einen Test. Pflegeheim­e sollen nach dem Willen des Gesundheit­sministers ein monatliche­s Kontingent von Antigen-Schnelltes­ts zur Verfügung gestellt bekommen.

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