Dreifach-Mörder in Ketten vor Gericht
Weil er Feuer in seiner Zelle gelegt haben soll, steht ein ehemaliger Koch erneut vor Gericht.
DÜSSELDORF (wuk) Extrem schwer bewacht und mehrfach in Ketten gelegt – so wurde ein gebürtiger Chinese (55) beim Landgericht auf die Anklagebank gesetzt. Der Mann, der 2014 bei einem Amoklauf durch zwei Anwaltskanzleien drei Menschen ermordet und dafür lebenslange Haft erhalten hat, der danach noch wegen versuchten Totschlags an einem Mitgefangenen wieder zu langjähriger Haft verurteilt wurde, soll laut Anklage Ende 2019 im Gefängnis seine Zelle zweimal in Brand gesetzt sowie einen Gefängnismitarbeiter beleidigt und mit einem grausamen Tod bedroht haben. Zu Prozessbeginn unter verschärften Sicherheitsmaßnahmen war der Angeklagte nicht bereit, seinen Lebenslauf zu schildern.
An einen reißfesten Leibriemen, den der 55-jährige Angeklagte trug, waren durch massive Ketten und ein Vorhängeschloss seine Hände in Handschellen angekettet. Bewacht wurde er von vier maskierten Mitarbeitern in Kampfanzügen einer Spezialeinheit der Sicherungsgruppe aus der Justizvollzugsanstalt (JVA).
Der 55-Jährige, der als Koch aus China an den Rhein gekommen war, gilt als extrem gefährlich. Ein Zeuge aus der JVA beschrieb ihn so: „Der Mann hat keine kurze Zündschnur - er hat gar keine!“Und schon jetzt dürfte klar sein, dass dieser aufbrausende und nach seinen bisherigen Vorstrafen offenbar extrem gewalttätige Angeklagte die Freiheit wohl höchstens im Greisenalter erleben wird. Bis dahin muss er eine lebenslange Haftstrafe für den Dreifachmord von 2014 absitzen und weitere acht Jahre Haft plus Sicherungsverwahrung wegen versuchten Totschlags an einem Mitgefangenen.
Aktuell wird ihm vorgeworfen, seine Haftzelle in der JVA Düsseldorf Ende 2019 zweimal in Brand gesteckt zu haben. In beiden Fällen habe er die Zellentür von innen blockiert und ein Zellenfenster als Zusatzblockade aufgebaut. In beiden
Fällen gelang es der JVA-Crew, die Flammen rasch zu löschen. Dass es sich um Suizidversuche eines Menschen ohne Zukunftsaussichten gehandelt haben könnte, widerlegte ein JVA-Mitarbeiter.
Er gab an, der 55-Jährige habe sich beim ersten der Zellenbrände extra nasse Tücher um den Kopf gewickelt – um sich vor den Rauchgasen zu schützen. Nicht so behutsam soll der Angeklagte mit einem JVA-Mitarbeiter umgegangen sein. Als dieser 46-Jährige sich zufällig vor der Zelle des Angeklagten mit einem Kollegen über einen anderen Gefangenen unterhielt, hat der Dreifachmörder dieses Gespräch auf sich bezogen, hat den 46-Jährigen aus seiner Zelle als „Hund“beleidigt und ihm gedroht: „Gib mir eine Rasierklinge, dann schneide ich dir die Augen heraus und dein Gesicht in Stücke.“