Ordnungsamt kontrolliert verstärkt Einhaltung neuer Bestimmungen
KREIS METTMANN (RP/von) Basierend auf den labortechnisch bestätigten Fällen verzeichnet der Kreis Mettmann am Montag kreisweit 362 Infizierte; das sind zwei mehr als am Sonntag. Die Neuinfektionen-Inzidenz sinkt auf 72,3.
Von den 362 Covid-19-Kranken wohnen in Erkrath 29 (seit Sonntag 0 Neuinfizierte / 0 nicht mehr nachweislich Infizierte fallen aus der Zählung raus), in Haan 18 (0/0), in Heiligenhaus 16 (0/0), in Hilden 41 (1/0), in Langenfeld 39 (0/0), in Mettmann 29 (0/0), in Monheim 31 (0/0), in Ratingen 53 (0/1), in Velbert 79 (2/0) und in Wülfrath 27 (0/0). Insgesamt 2221 Menschen gelten inzwischen als genesen. Bislang zählt der Kreis Mettmann 90 Corona-Tote.
Aufgrund der Gefährdungsstufe 2 im Kreis Mettmann wegen der aktuellen Inzidenz kontrollieren etwa die Mitarbeiter des Mettmanner Ordnungsamts verstärkt die Einhaltung
der neuen Bestimmungen, wie Andrea Kotthaus, Leiterin des Rechts- und Ordnungamtes, mitteilt. So wurde beispielsweise am vergangenen Freitag durch Mitarbeiter die Einhaltung der sogenannten Sperrstunde kontrolliert. Ferner
Leiterin des Rechts- und Ordnungamtes
wurden Ansammlungen von jüngeren Leuten aufgelöst. „Aufgrund der seit dem 17. Oktober geltenden Corona-Schutzverordnung wurden bisher noch keine Bußgelder verhängt“, sagt Andrea Kotthaus. „ Aufgrund vorhergehender Versionen wurden entsprechende Verfahren eingeleitet.“
Die Feststellung der Gefährdungsstufe
2 durch den Kreis Mettmann bedingt nach Angaben von Kreissprecherin Tanja Henkel unter anderem folgende Regelungen: Der Betrieb gastronomischer Einrichtungen und der Verkauf alkoholischer Getränke ist von 23 Uhr bis 6 Uhr unzulässig. Und die Maskenpflicht gilt beispielsweise in Fußgängerzonen, in denen der Mindestabstand kaum einzuhalten ist.
Zudem gilt ab dem 21.Oktober: Bei Veranstaltungen sind innen und außen maximal 100 Personen zulässig; es sei denn, die zuständige Behörde lässt Ausnahmen auf Basis eines besonderen Hygieneund Infektionsschutzkonzeptes zu.
Die Gefährdungsstufen können erst aufgehoben werden, nachdem die jeweiligen Grenzwerte der 7-Tages-Inzidenz an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurden.
„Ansammlungen von jüngeren Leuten wurden aufgelöst“
Andrea Kotthaus