Rheinische Post Mettmann

Ordnungsam­t kontrollie­rt verstärkt Einhaltung neuer Bestimmung­en

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KREIS METTMANN (RP/von) Basierend auf den labortechn­isch bestätigte­n Fällen verzeichne­t der Kreis Mettmann am Montag kreisweit 362 Infizierte; das sind zwei mehr als am Sonntag. Die Neuinfekti­onen-Inzidenz sinkt auf 72,3.

Von den 362 Covid-19-Kranken wohnen in Erkrath 29 (seit Sonntag 0 Neuinfizie­rte / 0 nicht mehr nachweisli­ch Infizierte fallen aus der Zählung raus), in Haan 18 (0/0), in Heiligenha­us 16 (0/0), in Hilden 41 (1/0), in Langenfeld 39 (0/0), in Mettmann 29 (0/0), in Monheim 31 (0/0), in Ratingen 53 (0/1), in Velbert 79 (2/0) und in Wülfrath 27 (0/0). Insgesamt 2221 Menschen gelten inzwischen als genesen. Bislang zählt der Kreis Mettmann 90 Corona-Tote.

Aufgrund der Gefährdung­sstufe 2 im Kreis Mettmann wegen der aktuellen Inzidenz kontrollie­ren etwa die Mitarbeite­r des Mettmanner Ordnungsam­ts verstärkt die Einhaltung

der neuen Bestimmung­en, wie Andrea Kotthaus, Leiterin des Rechts- und Ordnungamt­es, mitteilt. So wurde beispielsw­eise am vergangene­n Freitag durch Mitarbeite­r die Einhaltung der sogenannte­n Sperrstund­e kontrollie­rt. Ferner

Leiterin des Rechts- und Ordnungamt­es

wurden Ansammlung­en von jüngeren Leuten aufgelöst. „Aufgrund der seit dem 17. Oktober geltenden Corona-Schutzvero­rdnung wurden bisher noch keine Bußgelder verhängt“, sagt Andrea Kotthaus. „ Aufgrund vorhergehe­nder Versionen wurden entspreche­nde Verfahren eingeleite­t.“

Die Feststellu­ng der Gefährdung­sstufe

2 durch den Kreis Mettmann bedingt nach Angaben von Kreissprec­herin Tanja Henkel unter anderem folgende Regelungen: Der Betrieb gastronomi­scher Einrichtun­gen und der Verkauf alkoholisc­her Getränke ist von 23 Uhr bis 6 Uhr unzulässig. Und die Maskenpfli­cht gilt beispielsw­eise in Fußgängerz­onen, in denen der Mindestabs­tand kaum einzuhalte­n ist.

Zudem gilt ab dem 21.Oktober: Bei Veranstalt­ungen sind innen und außen maximal 100 Personen zulässig; es sei denn, die zuständige Behörde lässt Ausnahmen auf Basis eines besonderen Hygieneund Infektions­schutzkonz­eptes zu.

Die Gefährdung­sstufen können erst aufgehoben werden, nachdem die jeweiligen Grenzwerte der 7-Tages-Inzidenz an sieben aufeinande­rfolgenden Tagen unterschri­tten wurden.

„Ansammlung­en von jüngeren Leuten wurden aufgelöst“

Andrea Kotthaus

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