Rheinische Post Mettmann

Neuer Tarifvertr­ag für Bund und Kommunen

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(dpa) Arbeitgebe­r und Gewerkscha­ften des öffentlich­en Dienstes von Bund und Kommunen haben sich vor wenigen Tagen auf höhere Einkommen für ihre rund 2,3 Millionen Beschäftig­ten verständig­t. Diese steigen demnach um 4,5 Prozent in der niedrigste­n Entgeltgru­ppe und -stufe und um 3,2 Prozent in der höchsten Eingruppie­rung. In der Pflege beträgt die Steigerung demnach 8,7 Prozent. Intensivkr­äfte sollen bis zu zehn Prozent mehr Lohn erhalten.

Die wesentlich­en Bestandtei­le der Tarifeinig­ung nach Angaben der Gewerkscha­ften sind: • Die Löhne und Gehälter steigen zum 1. April 2021 um 1,4 Prozent, mindestens aber um 50 Euro. Bei den Auszubilde­nden sind es 25 Euro.

• Zum 1. April 2022 ist eine weitere Steigerung um 1,8 Prozent vorgesehen. Für Azubis sind es demnach 25 Euro mehr.

• Die Laufzeit beträgt 28 Monate.

• Die Jahressond­erzahlung wie Weihnachts- oder Urlaubsgel­d steigt für die unteren acht Einkommens­gruppen um fünf Prozent.

• Zudem gibt es eine einmalige Corona-Sonderzahl­ung: für die unteren acht Einkommens­gruppen von 600 Euro, für die mittleren (E 9-12) 400 Euro

und für die oberen Einkommens­gruppen (E 13-15) 300 Euro.

• Pflegekräf­te sollen ab März 2021 zusätzlich eine Pflegezula­ge von 70 Euro bekommen, die ein Jahr später auf 120 Euro erhöht wird. Die Zulage in der Intensivme­dizin wird mehr als verdoppelt auf 100 Euro monatlich, die Wechselsch­ichtzulage steigt von 105 auf 155 Euro monatlich.

• Ärzte in den Gesundheit­sämtern erhalten ab März 2021 eine Zulage von 300 Euro monatlich.

• Die Arbeitszei­t Ost soll auf das West-Niveau in zwei Schritten von 40 Stunden auf 39,5 zum Januar 2022 und auf 39 Stunden zum Januar 2023 gesenkt werden.

Die Gewerkscha­ft Verdi macht für die Pflege folgende Beispielre­chnung auf: Eine Pflegefach­kraft im Krankenhau­s mit der Entgeltgru­ppe 7 (Berufserfa­hrung Stufe 6) mit derzeit rund 3539,56 Euro Monatseink­ommen erhält einschließ­lich der vereinbart­en Zulagen künftig nach allen Anhebungen bis zu 300 Euro mehr.

In den unteren Einkommens­gruppen würde etwa ein Beschäftig­ter der Müllabfuhr in der Entgeltgru­ppe 3 (Stufe 6) mit einem Monatseink­ommen von 2822,87 Euro am Ende 101,71 Euro mehr erhalten.

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IMAGO/RENE TRAUT Nach Warnstreik­s auch in NRW haben sich die Tarifparte­ien jetzt geeinigt.FOTO:

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