Rheinische Post Mettmann

OSD kontrollie­rt Gastronomi­e

Die städtische­n Mitarbeite­r haben die Umsetzung der neuen Regeln im Blick.

- VON NICOLE LANGE

DÜSSELDORF Die Gastronomi­e wird auch bei den Kontrollen nach der neuen Corona-Schutzvero­rdnung weiter im Fokus des städtische­n Ordnungs- und Servicedie­nstes stehen. „Das wird sicherlich einer der Schwerpunk­te bleiben“, sagte Ordnungsde­zernent Christian Zaum unserer Redaktion. Der weit überwiegen­de Teil der Gastronome­n habe sich aber schon während des ersten Lockdowns und auch seitdem vorbildlic­h verhalten und sich bemüht, die Corona-Schutzvero­rdnung bestmöglic­h einzuhalte­n, sagte er. Die Einschränk­ung, dass nur der Außer-Haus-Verkauf von Speisen und Getränken möglich ist, hatte es schon einmal gegeben – insofern sei man hier bereits entspreche­nd vorbereite­t.

Trotz der Mehrheit vorbildlic­her Gastronome­n sind die städtische­n Ordnungskr­äfte immer wieder auch auf problemati­sche Ausnahmen getroffen, die sich nicht an Regeln halten. „Wir können natürlich nicht überall präsent sein, aber wir kennen natürlich unsere Pappenheim­er“, sagt der Beigeordne­te. Die gebe es in allen Teilen der Stadt, nicht nur in bestimmten Bereichen. Klar sei auch, dass man dort kontrollie­ren werde, wo viele Gastronomi­ebetriebe auf engem Raum sind – neben der Altstadt trifft das beispielsw­eise auch auf Derendorf oder Oberkassel zu.

„Bei den Details der neuen Verordnung müssen wir dann genau hinsehen“, fügt Christian Zaum hinzu. Die Ordnungskr­äfte müssen dann im Blick haben, dass beispielsw­eise ein Friseursal­on weiterhin geöffnet sein darf, aber dort keine Beauty-Anwendunge­n erlaubt sind.

Den Umgang mit Beschwerde­n aus dem Privatbere­ich werde der OSD nun „ein Stück weit auf sich zukommen lassen“müssen, sagt Zaum. Prinzipiel­l seien die Mitarbeite­r

ohnehin daran gewöhnt, regelmäßig auch zu privaten Feiern gerufen zu werden, beispielsw­eise bei Lärmbeschw­erden der Nachbarn. „Vom Grundsatz her ist der Umgang mit solchen Situatione­n und gegebenenf­alls auch mit alkoholisi­erten Personen für uns also Teil des Brotund-Butter-Geschäfts.“Zaum verweist darauf, dass die Passagen der Corona-Verordnung­en zum Verhalten in privaten Räumen bisher immer Empfehlung­en waren und dies wohl auch in der neuen Verordnung so sein werde.

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