OSD kontrolliert Gastronomie
Die städtischen Mitarbeiter haben die Umsetzung der neuen Regeln im Blick.
DÜSSELDORF Die Gastronomie wird auch bei den Kontrollen nach der neuen Corona-Schutzverordnung weiter im Fokus des städtischen Ordnungs- und Servicedienstes stehen. „Das wird sicherlich einer der Schwerpunkte bleiben“, sagte Ordnungsdezernent Christian Zaum unserer Redaktion. Der weit überwiegende Teil der Gastronomen habe sich aber schon während des ersten Lockdowns und auch seitdem vorbildlich verhalten und sich bemüht, die Corona-Schutzverordnung bestmöglich einzuhalten, sagte er. Die Einschränkung, dass nur der Außer-Haus-Verkauf von Speisen und Getränken möglich ist, hatte es schon einmal gegeben – insofern sei man hier bereits entsprechend vorbereitet.
Trotz der Mehrheit vorbildlicher Gastronomen sind die städtischen Ordnungskräfte immer wieder auch auf problematische Ausnahmen getroffen, die sich nicht an Regeln halten. „Wir können natürlich nicht überall präsent sein, aber wir kennen natürlich unsere Pappenheimer“, sagt der Beigeordnete. Die gebe es in allen Teilen der Stadt, nicht nur in bestimmten Bereichen. Klar sei auch, dass man dort kontrollieren werde, wo viele Gastronomiebetriebe auf engem Raum sind – neben der Altstadt trifft das beispielsweise auch auf Derendorf oder Oberkassel zu.
„Bei den Details der neuen Verordnung müssen wir dann genau hinsehen“, fügt Christian Zaum hinzu. Die Ordnungskräfte müssen dann im Blick haben, dass beispielsweise ein Friseursalon weiterhin geöffnet sein darf, aber dort keine Beauty-Anwendungen erlaubt sind.
Den Umgang mit Beschwerden aus dem Privatbereich werde der OSD nun „ein Stück weit auf sich zukommen lassen“müssen, sagt Zaum. Prinzipiell seien die Mitarbeiter
ohnehin daran gewöhnt, regelmäßig auch zu privaten Feiern gerufen zu werden, beispielsweise bei Lärmbeschwerden der Nachbarn. „Vom Grundsatz her ist der Umgang mit solchen Situationen und gegebenenfalls auch mit alkoholisierten Personen für uns also Teil des Brotund-Butter-Geschäfts.“Zaum verweist darauf, dass die Passagen der Corona-Verordnungen zum Verhalten in privaten Räumen bisher immer Empfehlungen waren und dies wohl auch in der neuen Verordnung so sein werde.