Rheinische Post Mettmann

Justizbeam­ter erhält 5400 Euro zu viel – Geldstrafe

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DÜSSELDORF (wuk) Beamte sind verpflicht­et, ihre Gehaltsabr­echnung sorgfältig zu prüfen – und dürfen nicht nur die allerletzt­en Ziffern zur Kenntnis nehmen. Darauf hat das Amtsgerich­t einen 55-jährigen Justizvoll­zugsbeamte­n hingewiese­n und ihn wegen Verstoßes gegen diese Sorgfaltsp­flicht zu 2800 Euro Strafe verurteilt.

Sieben Jahre lang hatte der Beamte einer Justizvoll­zugsanstal­t (JVA) rund 5400 Euro als „Familienzu­schlag“vom Landesamt für Besoldung kassiert, obwohl seine ExFrau schon 2011 gestorben war. Das wertete die Richterin als Betrug am Dienstherr­n. Er habe, so der 55-Jährige, die Abrechnung­en über seine Dienstbezü­ge nie richtig durchgeles­en: „Ich gucke immer nur ganz unten, was als Betrag für mich herauskomm­t, was mir zur Verfügung steht!“Zudem habe er das Landesamt im Frühjahr 2011 pünktlich vom Tod seiner Ex-Frau unterricht­et. Dort fand sich ein solches Schreiben nicht in den Akten. Also gingen die Sachbearbe­iter bis Mitte 2018 davon aus, dass der Angeklagte für seine Ex-Frau zu recht Familienzu­schlag kassiert.

Als er sich trotz etlicher Aufforderu­ngen, seine familiären Verhältnis­se zu aktualisie­ren, nicht meldete und das Amt annahm, er habe rund 16.000 Euro zu Unrecht erhalten, reagierte der 55-Jährige. Weil ein Teil der Rückforder­ung aber unberechti­gt, ein anderer Teil verjährt war, ging es im Prozess nur noch um 5390 Euro, die dem JVA-Beamten zu viel ausgezahlt wurden. Fast 4000 Euro davon hat er zurückgeza­hlt. Das hielt ihm die Richterin zugute. Doch für „abwegig“hielt sie, dass er seine Gehaltszet­tel nie geprüft habe. Wäre er seinen Pflichten gefolgt, so das Urteil, dann hätte ihm leicht auffallen können und müssen, dass er weiter Familienzu­schlag erhielt, obwohl seine Ex-Frau tot und die Tochter bei ihm ausgezogen war.

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