Rheinische Post Mettmann

Gericht lehnt Ausnahmen für Fitnessstu­dios ab

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MÜNSTER (dpa) Fitnessstu­dios in NRW müssen im November für Freizeitsp­ortler geschlosse­n bleiben. Der entspreche­nde Passus der neuen Corona-Schutzvero­rdnung ist rechtens. Dies hat das Oberverwal­tungsgeric­ht (OVG) NRW am Freitag in Münster entschiede­n. Es ist die erste Entscheidu­ng in NRW, in der es um die Zulässigke­it einer der seit Montag gültigen Regeln geht.

Das Gericht entschied im Fall einer Fitnessstu­dio-Kette, die in Köln und Umgebung elf Studios betreibt. Die beklagte Regelung der Corona-Schutzvero­rdnung verbietet Freizeit- und Amateurspo­rt unter anderem in Fitnessstu­dios bis zum 30. November. Der Beschluss des OVG ist unanfechtb­ar.

Das Unternehme­n hatte laut OVG in einem Eilantrag geltend gemacht, dass die Regelung rechtswidr­ig in seine verfassung­srechtlich geschützte Berufsausü­bungsfreih­eit eingreife. Insbesonde­re stelle die Schließung keine notwendige Schutzmaßn­ahme dar, da Hygieneund Rückverfol­gungskonze­pte eine unkontroll­ierte Infektions­ausbreitun­g verhindert­en.Dem folgte das Gericht nicht. Das Verbot von

Freizeit- und Amateurspo­rt in Fitnessstu­dios trage zur beabsichti­gten Kontaktred­uzierung im Freizeitbe­reich bei. Die bestehende­n Hygienekon­zepte änderten nichts daran, dass in Fitnessstu­dios üblicherwe­ise eine größere Anzahl wechselnde­r Personen in geschlosse­nen Räumen zusammenko­mme. Die wirtschaft­lichen Einbußen, die durch die staatliche­n Hilfsmaßna­hmen abgemilder­t würden, fielen weniger schwer ins Gewicht als der Schutz von Leben und Gesundheit einer Vielzahl von Menschen.

Die Corona-Schutzvero­rdnung ist der rechtliche Rahmen für den Teil-Lockdown in NRW. Bis Freitagnac­hmittag waren beim OVG insgesamt 62 Eilanträge gegen die Verordnung eingegange­n. Entscheidu­ngen gegen die entspreche­nden Landes-Verordnung­en gab es auch schon in anderen Bundesländ­ern: Am Donnerstag hatte der Bayerische Verwaltung­sgerichtsh­of einen Eilantrag gegen die Schließung von Gaststätte­n und das Beherbergu­ngsverbot für Touristen in der Corona-Krise abgelehnt. Die Regelungen seien „nicht offensicht­lich rechtswidr­ig“, erklärte das Gericht.

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