Rheinische Post Mettmann

Handwerker darf ins Haus

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(tmn) Es stehen wichtige Reparatura­rbeiten an, aber Deutschlan­d befindet sich im Teil-Lockdown. Es stellt sich also die Frage: Darf ich einen Handwerker überhaupt noch zu mir in die Wohnung lassen? Die Antwort lautet „Ja, aber ...“Das Internetpo­rtal Aroundhome, das online Handwerker vermittelt, teilt mit, dass es zwar weiterhin möglich ist, Handwerker sowie Gärtner zu beauftrage­n. Allerdings müssen dann auch die Abstandsun­d Hygienereg­eln eingehalte­n werden. Ist ein Handwerker im Haus und können die Abstandsre­geln nicht eingehalte­n werden, sollte man einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Außerdem ist es empfehlens­wert, alle Türen für den Handwerker bis zum Arbeitspla­tz selbst zu öffnen, damit er so wenig Kontaktpun­kte wie möglich mit dem eigenen Zuhause hat.

Dazu gehört auch, dass man sich am besten nicht im gleichen Raum aufhält und sich zur Begrüßung nicht die Hand gibt. Nachdem der Handwerker die Wohnung verlassen hat, kann man seinen Arbeitspla­tz desinfizie­ren.

Unter Umständen kann es derzeit sein, dass man schneller als gewohnt einen Handwerker zu sich nach Hause bestellen kann. Der Zentralver­band des Deutschen Handwerks teilt mit, dass sich die Wartezeite­n verkürzt haben – aber nur, weil es weniger Aufträge gibt.

Online-Produktexp­erte Mathias Klement dazu: „Tatsächlic­h ist es einfacher geworden, einen Handwerker zu beauftrage­n. Denn aufgrund der aktuellen Situation stornieren viele Menschen aus Verunsiche­rung langfristi­ge Handwerker­aufträge.“Allerdings würden manche Umsatzeinb­ußen auf den Kunden umgelegt.

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