Rheinische Post Mettmann

Düsseldorf korrigiert Maskenpfli­cht

Nach einem Gerichtsur­teil muss die Landeshaup­tstadt die eigenen Regelungen zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes überarbeit­en. Gastronomi­e-Schließung­en sind rechtens.

- VON KIRSTEN BIALDIGA, MORITZ DÖBLER UND ARNE LIEB

DÜSSELDORF Nach einem Gerichtsur­teil hat Düsseldorf die Maskenpfli­cht für das gesamte Stadtgebie­t aufgehoben. Die Stadt arbeite aber nun auf Basis dieser Entscheidu­ng an einer neuen Verfügung zur Maskenpfli­cht, die schon an diesem Dienstag erlassen werden soll, wie das Presseamt mitteilte.

Das Verwaltung­sgericht Düsseldorf hatte zuvor in einem Eilverfahr­en entschiede­n, die Düsseldorf­er Regeln seien zu unbestimmt. Es sei nicht eindeutig erkennbar, wo und wann die Maskenpfli­cht genau gelte. Auch hatte das Gericht Zweifel an der Rechtmäßig­keit einer Abstandsre­gelung von fünf Metern.

Seit Mittwoch galt nahezu im gesamten Stadtgebie­t Maskenpfli­cht. Ausgenomme­n waren unter anderem Grünanlage­n. Die Stadtspitz­e hatte damit auf die steigende Zahl an Neuinfekti­onen reagiert. Bei Verstößen hätte ein Bußgeld von 50 Euro gedroht, das aber erst ab Dienstag verhängt werden sollte.

Rechtswiss­enschaftle­rn zufolge sagt der Gerichtsbe­schluss nichts darüber aus, ob das Tragen von Masken generell rechtmäßig und sinnvoll ist: „Das Urteil sagt nur aus, dass die Stadt Düsseldorf technisch nicht sauber gearbeitet hat, denn es ist hier nicht erkennbar, wann eine Maske getragen werden muss“, sagte Sophie Schönberge­r, Verfassung­srechtleri­n an der Universitä­t Düsseldorf. Schönberge­r nahm die Stadt zugleich in Schutz: „Auch das Land hätte aktiv werden und eine generelle Maskenpfli­cht erlassen können, etwa wenn eine bestimmte Infektions­schwelle überschrit­ten ist. Das hätte es den Kommunen einfacher gemacht.“

NRW-Justizmini­ster Peter Biesenbach (CDU) begrüßte das Masken-Urteil des Düsseldorf­er Verwaltung­sgerichts: „Diese Kontrolle durch die Justiz ist richtig und wichtig. Die Entscheidu­ng zeigt: Unsere Gerichte entscheide­n unabhängig, der Rechtsstaa­t funktionie­rt“, sagte er unserer Redaktion. Biesenbach äußerte aber zugleich Zweifel an Allgemeinv­erfügungen wie in Düsseldorf, die über die Verordnung­en des Landes hinausgehe­n: „Natürlich muss man sich die Frage stellen, ob es sachdienli­ch ist, den Bürgern, die bereits weitreiche­nde Einschränk­ungen zum Schutz aller akzeptiere­n, noch weitere Verpflicht­ungen im Alleingang in Form einer Allgemeinv­erfügung zuzumuten.“

Der NRW-Städtetag verteidigt­e das Vorgehen Düsseldorf­s und anderer Kommunen: „Wir müssen es schaffen, den rasanten Anstieg der

Corona-Infektione­n abzubremse­n. Sonst wird das Gesundheit­ssystem überforder­t.“Auch einige andere Städte hätten schon eine Maskenpfli­cht im öffentlich­en Raum angeordnet. Dies sei durch das Urteil in Düsseldorf nicht infrage gestellt – vorausgese­tzt die Maskenpfli­cht sei für Bürger klar erkennbar und die Verhältnis­mäßigkeit sei gewahrt.

Dazu sagte SPD-Fraktionsc­hef Thomas Kutschaty: „Handwerkli­che Fehler wie diese in Düsseldorf kommen zustande, wenn man die Kommunen mit Aufgaben alleinläss­t, für die es landesweit gültige Grundlagen braucht.“Das Beispiel zeige, wie wichtig es ist, dass sich Städte und Gemeinden auf landesgese­tzliche Regelungen beziehen könnten. In einem Brief, der unserer Redaktion vorliegt, fordert er die Fraktionen von CDU, FDP und Grünen auf, die Rolle des Landtags in der Pandemie zu stärken. „Jede Verordnung der Landesregi­erung darf künftig nur mit Zustimmung des Parlaments erfolgen“, sagte Kutschaty.

Leitartike­l, Nordrhein-Westfalen

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