Rheinische Post Mettmann

Kein Urteil gegen die Maskenpfli­cht

- VON KIRSTEN BIALDIGA

Um ein mögliches Missverstä­ndnis sogleich auszuräume­n: Das Urteil des Verwaltung­sgerichts Düsseldorf sagt nichts über den generellen Sinn oder Nutzen von Masken aus. Darüber mussten die Richter am Montag auch gar nicht entscheide­n. Ihre Aufgabe war es, in einem Eilverfahr­en zu beurteilen, ob die Allgemeinv­erfügung der Stadt zu einer Maskenpfli­cht in ganz Düsseldorf rechtmäßig ist.

Die Düsseldorf­er Richter verneinten dies: Die Verfügung der Stadt verstoße gegen das von der Verfassung garantiert­e Bestimmthe­itsgebot. Für Bürger in Düsseldorf sei nicht erkennbar, wann und wo genau sie eine Maske tragen müssten. Mit anderen Worten: Die Verfügung ist handwerkli­ch schlecht gemacht. So schlecht, dass die Stadt Düsseldorf sie nun überarbeit­en muss.

Trotz der lokalen Begrenzthe­it ist die Sache mehr als ärgerlich. Maskengegn­ern kommt das Urteil gelegen, um weitere Zweifel an der wissenscha­ftlich belegten Schutzwirk­ung von Mund-Nase-Bedeckunge­n zu schüren. Und selbst gutwillige Düsseldorf­er Bürger werden möglicherw­eise eher genervt auf die neuen Regeln reagieren, die die Stadt am Dienstag voraussich­tlich erlassen wird. Gerade in dieser Phase der Corona-Pandemie, in der sich Krankenhäu­ser und Intensivbe­tten füllen, ist jedoch entscheide­nd, dass die Menschen die Regeln akzeptiere­n.

Dazu braucht es dringend eine breitere Debatte über die Corona-Regeln in den Parlamente­n, auch auf Landeseben­e. Coronaschu­tzverordnu­ngen, die tief in den Alltag eingreifen, aber kaum begründet werden, können die Bürger auf Dauer nicht bei der Stange halten. Eine stärkere Einbindung der Legislativ­e hätte aber noch einen weiteren Vorteil: wesentlich größere Rechtssich­erheit.

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