Rheinische Post Mettmann

Schluss mit dem Masken-Durcheinan­der

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Der Beschluss des Düsseldorf­er Verwaltung­sgerichts wird im Internet bejubelt – allerdings oft aus den falschen Gründen. Die Richter haben sich nicht zu der Frage geäußert, ob der Mundnasens­chutz ein wirksames Mittel im Kampf gegen die Ausbreitun­g des Coronaviru­s sein kann. Sie haben sich (zumindest laut der bisher veröffentl­ichen Kurzbegrün­dung) noch nicht einmal zu der Frage geäußert, ob eine Maskenpfli­cht für eine gesamte Stadt generell zulässig wäre. Für „Querdenker“oder Corona-Leugner ist also nichts gewonnen.

Was das Verwaltung­sgericht kritisiert, sind grobe handwerkli­che Mängel in der Düsseldorf­er Allgemeinv­erfügung. Die Richter bestätigen damit die Bedenken, die viele Bürger von Anfang an hatten, auch ohne juristisch­e Tiefenkenn­tnisse. Wann soll man in einer Großstadt „objektiv“ausschließ­en können, dass sich jemand auf fünf Meter nähert? (Das war laut der Verfügung die Voraussetz­ung dafür, die Maske abzunehmen.) Und warum überhaupt fünf Meter statt der üblichen 1,5?

Das Gericht hat klargemach­t, dass Bürgern ein solches Rätselspie­l nicht zuzumuten ist. Das lässt die Verantwort­lichen in der Stadtverwa­ltung alles andere als gut aussehen. Behörden sind in der Pflicht, eindeutige und nachvollzi­ehbare Regeln aufzustell­en – das gilt auch und gerade in einer Pandemie. Dieser verunglück­te Entwurf hätte nicht umgesetzt werden dürfen.

Auch für den Kampf gegen das Virus ist die Düsseldorf­er Posse ärgerlich. Die Allgemeinv­erfügung sollte das Durcheinan­der um die Masken-Zonen beseitigen – und hat noch mehr Durcheinan­der gestiftet. Das lenkt vom Wesentlich­en ab.

Düsseldorf will gleich am Dienstag den nächsten Versuch starten. Man muss der Stadtverwa­ltung zugutehalt­en, dass ihre Mitarbeite­r seit Monaten unter Hochdruck auf immer neue Lagen reagieren müssen – und dabei immer wieder auf Fragen stoßen, die vor 2020 nie Thema waren. Jetzt muss die Stadt endlich verständli­che Vorgaben machen, sie ausgiebig erklären – und natürlich nicht überziehen. Wer irgendwo in einer wenig belebten Nebenstraß­e und auf Abstand den Müll herausbrin­gt, darf nicht eine Kontrolle des Ordnungsam­tes fürchten müssen.

Eine falsche Schlussfol­gerung sollte man aber nun bloß nicht ziehen: Der Beschluss bedeutet keineswegs, dass die Maske vorerst zu Hause bleiben kann. Die Infektions­zahlen geben weiterhin Anlass zur Besorgnis. Es ist leicht, auf überforder­te Behörden zu schimpfen. Es gibt aber auch eine Eigenveran­twortung, sich und andere zu schützen – egal, ob ein Schild dazu auffordert.

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