Schluss mit dem Masken-Durcheinander
Der Beschluss des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts wird im Internet bejubelt – allerdings oft aus den falschen Gründen. Die Richter haben sich nicht zu der Frage geäußert, ob der Mundnasenschutz ein wirksames Mittel im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus sein kann. Sie haben sich (zumindest laut der bisher veröffentlichen Kurzbegründung) noch nicht einmal zu der Frage geäußert, ob eine Maskenpflicht für eine gesamte Stadt generell zulässig wäre. Für „Querdenker“oder Corona-Leugner ist also nichts gewonnen.
Was das Verwaltungsgericht kritisiert, sind grobe handwerkliche Mängel in der Düsseldorfer Allgemeinverfügung. Die Richter bestätigen damit die Bedenken, die viele Bürger von Anfang an hatten, auch ohne juristische Tiefenkenntnisse. Wann soll man in einer Großstadt „objektiv“ausschließen können, dass sich jemand auf fünf Meter nähert? (Das war laut der Verfügung die Voraussetzung dafür, die Maske abzunehmen.) Und warum überhaupt fünf Meter statt der üblichen 1,5?
Das Gericht hat klargemacht, dass Bürgern ein solches Rätselspiel nicht zuzumuten ist. Das lässt die Verantwortlichen in der Stadtverwaltung alles andere als gut aussehen. Behörden sind in der Pflicht, eindeutige und nachvollziehbare Regeln aufzustellen – das gilt auch und gerade in einer Pandemie. Dieser verunglückte Entwurf hätte nicht umgesetzt werden dürfen.
Auch für den Kampf gegen das Virus ist die Düsseldorfer Posse ärgerlich. Die Allgemeinverfügung sollte das Durcheinander um die Masken-Zonen beseitigen – und hat noch mehr Durcheinander gestiftet. Das lenkt vom Wesentlichen ab.
Düsseldorf will gleich am Dienstag den nächsten Versuch starten. Man muss der Stadtverwaltung zugutehalten, dass ihre Mitarbeiter seit Monaten unter Hochdruck auf immer neue Lagen reagieren müssen – und dabei immer wieder auf Fragen stoßen, die vor 2020 nie Thema waren. Jetzt muss die Stadt endlich verständliche Vorgaben machen, sie ausgiebig erklären – und natürlich nicht überziehen. Wer irgendwo in einer wenig belebten Nebenstraße und auf Abstand den Müll herausbringt, darf nicht eine Kontrolle des Ordnungsamtes fürchten müssen.
Eine falsche Schlussfolgerung sollte man aber nun bloß nicht ziehen: Der Beschluss bedeutet keineswegs, dass die Maske vorerst zu Hause bleiben kann. Die Infektionszahlen geben weiterhin Anlass zur Besorgnis. Es ist leicht, auf überforderte Behörden zu schimpfen. Es gibt aber auch eine Eigenverantwortung, sich und andere zu schützen – egal, ob ein Schild dazu auffordert.