Schützen zahlen 15.000 Euro für bei Fest geklaute Technik
DÜSSELDORF Gemietete Gegenstände, die dann gestohlen werden, muss man ersetzen. So einfach stellte sich für einen 34-jährigen Veranstaltungs-Fachmann seine Forderung gegen einen Schützenverein aus Derendorf dar. Dass es nicht ganz so einfach ist, erfuhr er am Montag als Kläger vor dem Landgericht. Ersatz für Sound-Technik im Wert von fast 40.000 Euro wollte er dort von den Schützen einklagen. Im Ergebnis musste er sich mit 15.000 Euro zufriedengeben, die ihm von den Schützen angeboten wurden – wenn das Geld jetzt möglichst schnell gezahlt wird.
Für ein großes Schützenfest in Derendorf habe er Mitte 2019 aus seinem Fundus hochwertige Sound-Technik leihweise zur Verfügung gestellt und für die Feier aufgebaut – wie er es in den neun Jahren zuvor auch schon getan hatte, berichtete der Kläger. Doch diesmal sei alles ganz anders gewesen. Denn plötzlich waren die teuren Gerätschaften verschwunden, gestohlen, einfach weg.
Da er einen Teil seines Equipments aber selbst bei anderen Firmen geliehen hatte, geriet der 34-Jährige in eine Klemme: Der Schützenverein akzeptierte seine Forderung auf Ausgleich des Schadens nicht direkt. Und die Eigentümer-Firmen
der Geräte bestanden auf Rückgabe oder Bezahlung. Als erste Corona-Beschränkungen zu Jahresanfang dann zusätzlich sein Verleih-Geschäft mit Sound-Technik zum Erliegen brachten, erhob der Sound-Spezialist eine Zivilklage wegen der gestohlenen Geräte.
Vom Landgericht musste er sich jetzt aber sagen lassen, dass er den Verlust der Geräte erst beweisen müsse – und dass dann auch noch deren aktuellen Wert (Stand: Sommer 2019) von einem Experten bestimmt werden müsse. Erst dann könne der Kläger womöglich mit einer Entschädigung rechnen. „Aber wenn ich doch Mist gebaut habe, dann stehe ich dazu“, so der Kläger empört. Doch den Vorwurf „Mist gebaut“zu haben, wiesen zwei Vertreter des Schützenvereins zurück.
Nach allerlei Feilscherei im Gerichtssaal einigten sich beide Seiten darauf, dass der Kläger jetzt nicht die erwünschten 37.685 Euro erhält, sondern 15.000 Euro als Kompromiss. Der Kläger drängte darauf, dass dieser Betrag dann wenigstens schnell fließen solle: „Das bringt mir sonst nix, wenn es mich bankrott macht!“
Auch da kamen ihm die Vereins-Vertreter entgegen: 10.000 Euro sollen sofort gezahlt werden, der Rest noch vor Jahresende. Damit wäre der Rechtsstreit dann doch noch friedlich beigelegt.