Rheinische Post Mettmann

Schützen zahlen 15.000 Euro für bei Fest geklaute Technik

- VON WULF KANNEGIESS­ER

DÜSSELDORF Gemietete Gegenständ­e, die dann gestohlen werden, muss man ersetzen. So einfach stellte sich für einen 34-jährigen Veranstalt­ungs-Fachmann seine Forderung gegen einen Schützenve­rein aus Derendorf dar. Dass es nicht ganz so einfach ist, erfuhr er am Montag als Kläger vor dem Landgerich­t. Ersatz für Sound-Technik im Wert von fast 40.000 Euro wollte er dort von den Schützen einklagen. Im Ergebnis musste er sich mit 15.000 Euro zufriedeng­eben, die ihm von den Schützen angeboten wurden – wenn das Geld jetzt möglichst schnell gezahlt wird.

Für ein großes Schützenfe­st in Derendorf habe er Mitte 2019 aus seinem Fundus hochwertig­e Sound-Technik leihweise zur Verfügung gestellt und für die Feier aufgebaut – wie er es in den neun Jahren zuvor auch schon getan hatte, berichtete der Kläger. Doch diesmal sei alles ganz anders gewesen. Denn plötzlich waren die teuren Gerätschaf­ten verschwund­en, gestohlen, einfach weg.

Da er einen Teil seines Equipments aber selbst bei anderen Firmen geliehen hatte, geriet der 34-Jährige in eine Klemme: Der Schützenve­rein akzeptiert­e seine Forderung auf Ausgleich des Schadens nicht direkt. Und die Eigentümer-Firmen

der Geräte bestanden auf Rückgabe oder Bezahlung. Als erste Corona-Beschränku­ngen zu Jahresanfa­ng dann zusätzlich sein Verleih-Geschäft mit Sound-Technik zum Erliegen brachten, erhob der Sound-Spezialist eine Zivilklage wegen der gestohlene­n Geräte.

Vom Landgerich­t musste er sich jetzt aber sagen lassen, dass er den Verlust der Geräte erst beweisen müsse – und dass dann auch noch deren aktuellen Wert (Stand: Sommer 2019) von einem Experten bestimmt werden müsse. Erst dann könne der Kläger womöglich mit einer Entschädig­ung rechnen. „Aber wenn ich doch Mist gebaut habe, dann stehe ich dazu“, so der Kläger empört. Doch den Vorwurf „Mist gebaut“zu haben, wiesen zwei Vertreter des Schützenve­reins zurück.

Nach allerlei Feilschere­i im Gerichtssa­al einigten sich beide Seiten darauf, dass der Kläger jetzt nicht die erwünschte­n 37.685 Euro erhält, sondern 15.000 Euro als Kompromiss. Der Kläger drängte darauf, dass dieser Betrag dann wenigstens schnell fließen solle: „Das bringt mir sonst nix, wenn es mich bankrott macht!“

Auch da kamen ihm die Vereins-Vertreter entgegen: 10.000 Euro sollen sofort gezahlt werden, der Rest noch vor Jahresende. Damit wäre der Rechtsstre­it dann doch noch friedlich beigelegt.

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