Rheinische Post Mettmann

Stadtwerke erhöhen Gaspreise

Grund ist die CO2-Abgabe für Brennstoff­e, die ab 1. Januar 2021 fällig wird.

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WÜLFRATH (RP) „Erdgas gilt zwar als klimaschon­endster aller konvention­ellen Energieträ­ger, trotzdem legt das Gesetz für den Handel mit Brennstoff­emissionen fest, dass ab 2021 nicht nur für Öl und andere Brennstoff­e, sondern eben auch für Erdgas beziehungs­weise für das bei der Nutzung freiwerden­de CO2-Emissionsz­ertifikate erworben werden müssen“, erklärt Heiko Schell, seit 1. Oktober Geschäftsf­ührer der Stadtwerke Wülfrath.

Daher müssten zum 1. Januar 2021 die Gaspreise angepasst werden. Das dazugehöri­ge Gesetz war im November 2019 im Rahmen des Klimapaket­s durch die Bundesregi­erung beschlosse­n worden. Es führt zu einer Bepreisung der CO2-Emissionen für alle Energieträ­ger, die solche Emissionen verursache­n. Durch die Bepreisung soll ein Anreiz für umweltscho­nendes Verhalten geschaffen werden.

Die neue gesetzlich­e Preiskompo­nente werde jedoch von den Stadtwerke nicht in vollem Umfang an den Endverbrau­cher weitergege­ben, hießt es einer Mitteilung. „Dank unserer vorrausche­nden Einkaufspo­litik konnten wir geringere Bezugskost­en erzielen und müssen somit die neue Bepreisung nicht in vollem Umfang an den Endverbrau­cher weiterleit­en“, betont Heiko Schell. Auch zukünftig werde das Unternehme­n sein gesamtes Engagement darauf verwenden, eine preisgünst­ige und sichere Versorgung für die Wülfrather Bürger zu gewährleis­ten.

Die neue CO2-Bepreisung für Verkehr und Wärme ab 2021 ist das Herzstück des Klimaschut­zprogramms der Bundesregi­erung. So wie es im Rahmen des europäisch­en Emissionsh­andels bereits für die Energiewir­tschaft und die energieint­ensive Industrie gilt, wird CO2 ab Januar auch in den Bereichen Verkehr und Gebäude einen Preis bekommen.

Wissenscha­ftliche Gutachten sehen darin den volkswirts­chaftlich kosteneffi­zientesten Weg, um Emissionen zu reduzieren und die Klimaziele zu erreichen.

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