Ein „Schlag ins Gesicht“
Zu Wahlrecht ohne Bevormundung (RP vom 24. Oktober): RP-Autor Gregor Mayntz bringt in seinem Kommentar auf den Punkt, warum das Paritätsgesetz in Brandenburg vom Verfassungsgericht richtigerweise gekippt wurde. Andere Reaktionen sind für mich aber sehr bedenklich: Unter anderem hat die SPD-Politikerin Sawsan Chebli, der innerhalb der Partei offenbar eine große Zukunft zugetraut wird, dies auf Twitter „als Schlag in das Gesicht“bezeichnet und angekündigt, dass „der Kampf weitergeht“. Wie kann man ein Verfassungsgerichtsurteil, das ein verfassungswidriges Gesetz aufhebt, als „Schlag ins Gesicht“bezeichnen?
Ich habe selten einen Artikel gelesen, der so auf den Punkt bringt, was uns Lehrern (ja, auch den verbeamteten) seit Jahren immer wieder schlaflose Nächte und einen erhöhten Schokoladen- und Kaffeekonsum (zwecks Nervenberuhigung) beschert. Im Ernst: Es sind präzise die fünf von Ihnen genannten Problembereiche, die so erfolgreich jeden Fortschritt in der Schullandschaft verhindern, dass ich wie viele meiner engagierten Kolleginnen gelegentlich der Erschöpfung und Resignation
nahe bin. Wir arbeiten uns regelmäßig und seit Jahren – aus welchen Gründen auch immer – an offenbar völlig überforderten und mitunter ziemlich rechthaberischen Verwaltungsstrukturen beim Ministerium, bei der Bezirksregierung sowie beim kommunalen Schulträger ab. Ich bin aber auch sehr dankbar für die Einsicht in die Verantwortung der Eltern, die nach meiner Einschätzung als Wähler einen ganz anderen Einfluss auf das Geschehen haben könnten als wir als Angestellte oder in diesem Fall sogar noch schlimmer als Beamte. Leider verhallen entsprechende Anregungen oft ungehört, sei es aus der genannten Bequemlichkeit (O-Ton: „Da hab ich keine Zeit für, warum macht ‚die Schule‘ das nicht?“) oder der irrationalen Furcht, das Kind könne Nachteile erleiden: Liebe Eltern, wir ziehen da gemeinsam an einem Strang für die Zukunft Ihrer Sprösslinge und werden einen Teufel tun, diese dafür zu bestrafen. Immerhin steht der Erziehungsauftrag zur verantwortlichen Teilnahme am „sozialen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, beruflichen, kulturellen und politischen Leben“bereits in Paragraf 2 des Schulgesetzes.
Zu „Es wäre ein großer Schritt für die Kirche“(RP vom 23. Oktober): Papst Franziskus, der sich immer schon um ausgegrenzte Menschen kümmert, spricht sich in einem Interview im mexikanischen Fernsehen
für die Anerkennung homosexueller Partnerschaften aus. Nach seiner Überzeugung handle es sich um „Kinder Gottes, die nicht aus der Familie ausgestoßen werden können“. Seine Forderung: Homosexuelle Paare müssten rechtlich geschützt werden. Interessant die Meinung des Oberhauptes der Katholischen Kirche, wenn ich daran denke, dass diese Erwartung an die Kirche bereits in den 90er-Jahren an die kleine Evangelische Markus-Kirchengemeinde in Düsseldorf-Vennhausen gerichtet wurde. Ein Männerpaar hatte bei Pfarrer Hans-Georg Wiedemann angefragt, ob es für sie so etwas wie eine kirchliche Segnung für ihre Partnerschaft geben könnte. Diese Frage konnte natürlich auf Gemeindeebene nicht einfach beantwortet werden. Sie kam im Januar 1989 als Antrag an die Landessynode der Ev. Kirche im Rheinland, wo sie über Jahre umstritten diskutiert wurde. Doch dann, nach zwölf Jahren (!), stimmte die Synode mehrheitlich einer Segnung gleichgeschlechtlicher Lebenspartner zu. Pfarrer*innen innerhalb der Rheinischen Kirche dürfen, aber müssen nicht. Denke ich an dieses Stück rheinischer Kirchengeschichte zurück, sehe ich einen Streifen am Horizont für das Anliegen des Papstes, mag das auch noch viele Jahre wie damals bei uns dauern. keine gleichen Rechte für Frauen und Männer, für Muslime und anders Orientierte. Davon wird das gesellschaftliche Leben bestimmt. Gewalt kennzeichnet also nicht nur das, was politischer Islam oder Islamismus genannt wird, sondern den tradierten Mehrheitsislam. Dass Gewalt, verstanden als Rechtsungleichheit, in ihm fest verankert ist, räumen inzwischen auch namhafte muslimische Gelehrte ein, so Ourghi und Korchide. Viele Zuwanderer sind in ihm sozialisiert. Er ist die Basis der Einrichtungen, die von ihnen oder für sie in Deutschland betrieben werden, und für deren Personal. Mit dieser realen Ausprägung des Islams sind wir konfrontiert. Wenn unser Staat seine Friedensordnung nicht gefährden will, muss er sich dem stellen. Nur scheint der Mainstream in Politik und veröffentlichter Meinung das zu scheuen wie der Teufel das Weihwasser. Es wäre auch ein hoffnungsvolles Signal für die Muslime, die in unserem Land einen liberalen Islam ohne Anfeindungen leben wollen, wenn das geschähe. die Verkehrsregeln einhielten. Das tun nämlich sehr viele nicht. So ist zum Beispiel das Fahren auf dem Gehweg gang und gäbe, selbst wenn ein Radweg vorhanden ist. Selbst auf sehr belebten Gehwegen wird rücksichtslos gefahren, und die Fußgänger werden mit aggressivem Klingeln verscheucht. Sicherlich sollten Polizei und Ordnungsamt sich um die Einhaltung der Gesetze kümmern. Das haben sie aber – auch vor Corona – in den seltensten Fällen getan. Leider!