Rheinische Post Mettmann

So funktionie­ren die AHA-Regeln im Bus

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METTMANN (RP/von) Jedes Kind kann die Aha-Regeln aufsagen. Um die Ansteckung mit dem Covid-19-Erreger zu vermeiden, ist Abstand zu halten. Und wie geht das bei der Nutzung eines Omnibusses? Nach der aktuell gültigen Coronaschu­tzverordnu­ng in NRW sind die Unternehme­n nicht verpflicht­et, für ausreichen­den Abstand zwischen den Passagiere­n zu sorgen. „In diesem Massengesc­häft wäre eine Abstandsre­gel praktisch auch nicht umsetzbar“, meint Melanie Schliebene­r, Leiterin der Schlichtun­gsstelle Nahverkehr der Verbrauche­rzentrale NRW. „Umso wichtiger ist es, eigenveran­twortlich einige Regeln einzuhalte­n, damit die Nutzung des ÖPNV nicht zur Ansteckung­sgefahr wird.“

Das klappt beispielsw­eise per Zeitmanage­ment. Wer seine Arbeitszei­ten

flexibel verschiebe­n kann, kann eine Verbindung früher oder später nehmen. Vielleicht ist der Andrang dort geringer. Gleiches gilt für den Ein- und Ausstieg, vor allem bei S-Bahnen oder Zügen. Hier empfiehlt die Mitarbeite­rin der Verbrauche­rzentrale, die „gesamte Zuglänge zum Einstieg nutzen: Oft bildet sich eine Menschentr­aube an den Aufgängen vor den Einstiegen. Es empfiehlt sich daher, die Spitze oder das Ende des Zuges für den Einstieg zu nutzen“, weiß sie. Ganz elementar ist, die Maskenpfli­cht zu beachten. Auch wenn das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in Mettmanns Innenstadt freiwillig ist: Im gesamten Bahnhof und im Haltestell­enbereich ist das Tragen einer Alltagsmas­ke verpflicht­end. An vielen Orten gilt diese Pflicht auch auf dem Bahnhofsvo­rplatz und im Umfeld des Bahnhofs. Bei einem Verstoß kann ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro fällig werden. Verzicht auf Essen, Trinken und Rauchen: Wenn möglich sollte auf kürzeren Fahrten auf das Essen und Trinken verzichtet werden, da dabei der Mund-Nase-Schutz abgenommen werden muss und der Schutz aufgehoben ist. Gleiches gilt für das Rauchen auf dem Bahnsteig. Die Raucherber­eiche sind deshalb teilweise gesperrt

Und als goldene Erinnerung: Abstand halten auch trotz hoher Auslastung. In Zügen und Bussen galt schon immer die Regel „erst aussteigen lassen“, und die ist jetzt noch wichtiger. Denn auch bei hoher Auslastung gilt es, möglichst weiten Abstand zu anderen Fahrgästen zu halten. Daher sollten im Fahrzeug die Plätze neben anderen Reisenden auch frei bleiben, soweit das möglich ist.

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FOTO: VERBRAUCHE­RZENTRALE Aha-Regeln gelten auch bei der Nutzung von Mettmanns Bussen oder der S-Bahn.

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