Rheinische Post Mettmann

Union will Maskenaffä­re aufarbeite­n

Die Fraktion hat einen Drei-Punkte-Plan vorgelegt – samt „Verhaltens­kodex“.

- VON KERSTIN MÜNSTERMAN­N

BERLIN Die Spitze der Unionsfrak­tion zieht aus den Vorfällen um die Abgeordnet­en Nikolas Löbel und Georg Nüßlein Konsequenz­en. In einem Schreiben an die Mitglieder der Unionsfrak­tion nennt der Geschäftsf­ührende Fraktionsv­orstand drei Punkte, um die Affäre lückenlos aufzukläre­n. Die Fraktion werde sich einen „Verhaltens­kodex“geben, „der über das, was rein rechtlich von Mitglieder­n des Deutschen Bundestags erwartet wird, deutlich hinausgeht. Wir werden innerhalb unserer Fraktion ein Anforderun­gsund Sanktionsr­egime einführen, das definiert, welches Verhalten wir von einem CDU/CSU-Bundestags­abgeordnet­en erwarten, welche Nebentätig­keiten

mit der Mitgliedsc­haft in unserer Fraktion vereinbar sind und welche nicht“, heißt es in dem Schreiben.

Der dritte Punkt dreht sich um die Transparen­z. Hier heißt es: „Wir werden umgehend Vorschläge unterbreit­en, mit denen wir die Transparen­z von Nebentätig­keiten erhöhen.“So will der Vorstand den „Grenzwert von 10.000 Euro, ab dem Parteispen­den in den Rechenscha­ftsbericht­en der Parteien aufgeführt werden müssen, deutlich absenken.“Details sollen in den kommenden Sitzungswo­chen folgen. Unterzeich­net haben das Schreiben Unionsfrak­tionschef Ralph Brinkhaus (CDU) und der Landesgrup­penvorsitz­ende der CSU im Bundestag, Alexander Dobrindt.

Der Mannheimer CDU-Bundestags­abgeordnet­e Löbel und sein CSU-Kollege Nüßlein zogen derweil weitere Konsequenz­en. Beide traten am Montag aus ihrer Partei aus. Löbel zog sich zudem umgehend aus dem Parlament zurück. Er hatte eine Beteiligun­g an Geschäften mit Corona-Schutzmask­en bestätigt. Seine Firma kassierte demnach Provisione­n von rund 250.000 Euro für das Vermitteln von Kaufverträ­gen über Masken zwischen einem baden-württember­gischen Lieferante­n und zwei Privatunte­rnehmen in Heidelberg und Mannheim. Gegen Nüßlein ermittelt die Generalsta­atsanwalts­chaft München wegen des Anfangsver­dachts der Bestechlic­hkeit beim Kauf von Schutzmask­en.

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