Amoklauf von Euskirchen
Im Euskirchener Amtsgericht erinnert noch heute eine Gedenkplakette an die Ereignisse des 9. März 1994. Auf ihr ist der Name des Richters eingraviert, der an diesem Tag neben sechs anderen Menschen getötet wurde. Alexander Schäfer war der jüngste der 18 Amtsrichter gewesen, er war 31 Jahre alt. Die Verhandlung, bei der er den Vorsitz hatte, hätte Routine sein sollen. Der Angeklagte, ein 39-jähriger Mann, hatte Einspruch gegen sein Urteil eingelegt. Wegen gefährlicher Körperverletzung war er zu einer Geldstrafe in Höhe von etwa 7200 D-Mark verurteilt worden. Den Anwesenden fiel vor allem die merkwürdige Aufmachung auf, mit der der Mann vor Gericht erschienen war: Er trug Gummistiefel und einen Lackmantel, hatte ein großes Kreuz dabei und eine Kette aus Knoblauchzehen um den Hals. Als Schäfer den Einspruch ablehnte, geschah das Unfassbare: Der Täter verließ kurz den Saal, kehrte mit einer Waffe zurück und begann zu schießen. Zeugen berichteten später, der Amoklauf habe nur etwas mehr als eine Minute gedauert. Der Täter schoss gezielt auf den Richter und auf seine Ex-Freundin, die ihn angezeigt hatte. Außerdem zielte er nahezu wahllos ins Publikum und traf mehrere Menschen tödlich. Acht Personen wurde zum Teil schwer verletzt. Dann zündete der Mann eine Bombe in seinem Rucksack, die ein großes Loch in die Außenwand des Gerichtsgebäudes riss. Dabei starb auch der Attentäter selbst. Als Folge der Bluttat von Euskirchen wurden die Sicherheitskonzepte der Gerichte in NRW vollständig überarbeitet. Wer heute ein Gerichtsgebäude betritt, wird in der Regel kontrolliert, an allen Eingängen gibt es Sicherheitsschleusen mit Metalldetektoren.