Duo nach Angriff auf V-Mann vor Gericht
STADTMITTE (wuk) Dass er als V-Mann für die Polizei tätig war, sollte einen Mann mindestens die rechte Hand kosten. Über diesen Racheplan, den zwei Angehörige einer ethnischen Minderheit gegen einen dritten geschmiedet haben sollen, verhandelt ab heute das Landgericht in Düsseldorf. Denn dort sollen die beiden Ende 2018 in einer Diskothek an der Adersstraße versucht haben, ihren Plan in die Tat umzusetzen. Den beiden Männern – 27 und 28 Jahre alt – wird nun gefährliche und schwere Körperverletzung vorgeworfen.
Frühmorgens sollen die beiden Angeklagten jenen V-Mann aus den eigenen Reihen im Dezember 2018 in einer Disko getroffen, an ihren Tisch geholt, ihn als Verräter bezeichnet und mit dem Tode bedroht haben. Hintergrund der Mordankündigung war die drei Jahre zurückliegende Verhaftung eines Pärchens in Süddeutschland, das mit dem sogenannten Enkeltrick betagte Opfer um ihr Erspartes gebracht hatte. An der Enttarnung der beiden soll der V-Mann maßgeblich beteiligt gewesen sein und dem Betrügerpaar damit Haftstrafen von acht und neun Jahren eingehandelt haben.
Für seine Aussage gegen das Täter-Paar sollte der Mann laut Androhung der jetzt Angeklagten sterben, mindestens aber seine rechte Hand nie wieder gebrauchen können. Dazu zettelte der 27-Jährige laut Anklage in der Disko eine Prügelei mit dem V-Mann an, der zerschlug ein Glas auf dem Kopf des
Angreifers, wurde von beiden Angeklagten dann jedoch überwältigt. Einer der Täter zerschlug dabei angeblich eine Flasche auf dem Kopf des Opfers und stach mit den Scherben des Flaschenhalses dann mehrfach auf die rechte Hand des V-Manns ein. Ziel sei es laut Anklage gewesen, die Hand des „Verräters kaputt zu machen“, damit er nie wieder eine belastende Unterschrift leisten oder eine Aussage gegen andere beschwören könne.
Durch die massiven Stiche mit dem zerbrochenen Flaschenhals wurden mehrere Sehnen und Arterien durchtrennt. Das Opfer trug dennoch keine bleibenden Schäden an der Hand davon. Die Anklage gegen das Duo geht aber davon aus, dass beide Männer die Hand des V-Manns in voller Absicht dauerhaft unbrauchbar machen wollten. Dafür droht eine Mindeststrafe von drei Jahren.
Für die Prüfung dieser Vorwürfe hat das Landgericht bis Anfang April bisher vier Prozesstage reserviert.