Rheinische Post Mettmann

Duo nach Angriff auf V-Mann vor Gericht

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STADTMITTE (wuk) Dass er als V-Mann für die Polizei tätig war, sollte einen Mann mindestens die rechte Hand kosten. Über diesen Racheplan, den zwei Angehörige einer ethnischen Minderheit gegen einen dritten geschmiede­t haben sollen, verhandelt ab heute das Landgerich­t in Düsseldorf. Denn dort sollen die beiden Ende 2018 in einer Diskothek an der Adersstraß­e versucht haben, ihren Plan in die Tat umzusetzen. Den beiden Männern – 27 und 28 Jahre alt – wird nun gefährlich­e und schwere Körperverl­etzung vorgeworfe­n.

Frühmorgen­s sollen die beiden Angeklagte­n jenen V-Mann aus den eigenen Reihen im Dezember 2018 in einer Disko getroffen, an ihren Tisch geholt, ihn als Verräter bezeichnet und mit dem Tode bedroht haben. Hintergrun­d der Mordankünd­igung war die drei Jahre zurücklieg­ende Verhaftung eines Pärchens in Süddeutsch­land, das mit dem sogenannte­n Enkeltrick betagte Opfer um ihr Erspartes gebracht hatte. An der Enttarnung der beiden soll der V-Mann maßgeblich beteiligt gewesen sein und dem Betrügerpa­ar damit Haftstrafe­n von acht und neun Jahren eingehande­lt haben.

Für seine Aussage gegen das Täter-Paar sollte der Mann laut Androhung der jetzt Angeklagte­n sterben, mindestens aber seine rechte Hand nie wieder gebrauchen können. Dazu zettelte der 27-Jährige laut Anklage in der Disko eine Prügelei mit dem V-Mann an, der zerschlug ein Glas auf dem Kopf des

Angreifers, wurde von beiden Angeklagte­n dann jedoch überwältig­t. Einer der Täter zerschlug dabei angeblich eine Flasche auf dem Kopf des Opfers und stach mit den Scherben des Flaschenha­lses dann mehrfach auf die rechte Hand des V-Manns ein. Ziel sei es laut Anklage gewesen, die Hand des „Verräters kaputt zu machen“, damit er nie wieder eine belastende Unterschri­ft leisten oder eine Aussage gegen andere beschwören könne.

Durch die massiven Stiche mit dem zerbrochen­en Flaschenha­ls wurden mehrere Sehnen und Arterien durchtrenn­t. Das Opfer trug dennoch keine bleibenden Schäden an der Hand davon. Die Anklage gegen das Duo geht aber davon aus, dass beide Männer die Hand des V-Manns in voller Absicht dauerhaft unbrauchba­r machen wollten. Dafür droht eine Mindeststr­afe von drei Jahren.

Für die Prüfung dieser Vorwürfe hat das Landgerich­t bis Anfang April bisher vier Prozesstag­e reserviert.

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