Rheinische Post Mettmann

L 239: Städte können bei Radweg in Vorleistun­g gehen

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RATINGEN/METTMANN (RP) Der CDU-Landtagsab­geordnete Martin Sträßer betont, dass es sich bei den Planungen mit Blick auf die L 239 durchs Schwarzbac­htal zwischen Mettmann und Ratingen und den Radweg nicht um eine Kehrtwende der Landesregi­erung handele. Die wichtigste Botschaft sei, so Sträßer: Schon seit 2017, nur wenige Wochen nach der Landtagswa­hl, war Verkehrsmi­nister Hendrik Wüst „der Auffassung, dass die L 239 zeitnah mit einem dieser Landesstra­ße zugeordnet­en Radweg ausgestatt­et werden soll“. Sträßer: „Mein Kollege Dr. Christian Untrieser und ich hatten ihn nach Mettmann eingeladen, und wir sind die Strecke gemeinsam abgefahren. Schon damals hatte Minister Wüst erklärt, dass er sich dafür einsetzen wird, die erforderli­chen Voraussetz­ungen auch für beides zu schaffen.“

Seit 2017 arbeitet Straßen.NRW daran. „Seitdem bin ich zu diesem Thema persönlich nicht nur im regelmäßig­en Kontakt mit dem Minister, sondern auch mit der Arbeitsebe­ne. Seit 2017 ist seitens des Landes – und auch von mir – immer sehr transparen­t und sehr deutlich dies kommunizie­rt worden: Wer möglichst schnell sowohl eine ‚neue‘ Straße als auch einen ordentlich­en Radweg will, muss beide Vorhaben als selbststän­dige Projekte sehen.“

Auch dies bestätige die Antwort des Ministers auf eine „Kleine Anfrage“der Grünen (wie berichtet). Aufgrund von Unfällen, die auf eine geringe Fahrbahnbr­eite zurückzufü­hren seien, werde die Fahrbahn auf 6,50 Meter verbreiter­t, um einen verkehrssi­cheren Zustand herzustell­en. Zusätzlich werde ein Notgehweg für Fußgänger angelegt, der auch für Radfahrer nutzbar sein werde. Und: „Die Landesregi­erung ist der Auffassung, dass die L239 hier in geeigneter und zeitnah realisierb­arer Weise mit einem dieser Landesstra­ße zugeordnet­en Radweg ausgestatt­et werden soll. Die Landesregi­erung setzt sich dafür ein, dass die dafür erforderli­chen Voraussetz­ungen geschaffen werden.“Und: „Deswegen wird die Realisieru­ng des Radweges mit einem separaten Planverfah­ren betrieben.“Es könne – wie üblich – „nicht Bestandtei­l der Fahrbahnsa­nierungen sein“und sei den Projekten des Radwegepro­gramms zuzuordnen“. Das bedeute, dass nicht mehr das Land, sondern die Bezirksreg­ierung darüber entscheide­n werde, weil dort über Radwegepro­gramme entschiede­n werde. Hier stehe dieser Radweg aber weit hinten auf einer Maßnahmenl­iste. Wenig spreche dafür, dass andere Antragstel­ler bereit wären, zugunsten dieses Radwegs zu verzichten. Deshalb sei es erforderli­ch, dass der Kreis und die betroffene­n Städte Mettmann und Ratingen überlegen, ob sie für diesen Radweg in Vorleistun­g gehen und dadurch selbst den Zeitplan beeinfluss­en.

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FOTO: ABZ Noch ohne Radweg: die L239 durchs Schwarzbac­htal zwischen Mettmann und Ratingen.

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