Prozess um Einbrüche neu aufgerollt
Ein 34-jähriger Albaner war im Januar 2019 wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls zu 13 Jahren Haft verurteilt worden, begonnen hatte die Diebestour in Erkrath.
ERKRATH/WUPPERTAL Das Gericht hatte den Angeklagten im Januar 2019 wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls zu 13 Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Vorausgegangen waren etliche Verhandlungstage, in denen inmitten einer umfangreichen Beweisaufnahme die Tatvorwürfe geklärt wurden.
An der Schuld des Mannes hatte es keinen Zweifel gegeben, allerdings hatte er nach dem Urteil von dem ihm zustehenden Rechtsmittel Gebrauch gemacht und die Revision beantragt. Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) sich mittlerweile der umfangreichen Akte gewidmet hat, ist klar: Es hatte in diesem Prozess einen Verfahrensfehler gegeben.
An einem der Verhandlungstage war ein DNA-Gutachten verlesen worden, das eigentlich vom Landeskriminalamt hätte erstattet werden müssen, um als Behördengutachten eingeführt werden zu können. Dort allerdings hatte man diese Aufgabe an eine Stelle delegiert, deren Gutachten nicht als ein solches anerkannt wurde.
Verlesen worden war es dennoch, und damit muss der Prozess nun nochmals neu aufgerollt werden.
Sechs Verhandlungstage hat das Landgericht dafür angesetzt, vermutlich müssen auch die Opfer der Einbruchsdiebstähle erneut in den Zeugenstand geladen werden. Einige waren bereits verstorben, als der Prozess im Herbst 2018 begonnen hatte, die Taten reichen zurück bis in das Jahr 2015. Andere Opfer waren auch noch Jahre danach traumatisiert und fühlten sich nicht mehr sicher in der häuslichen Umgebung.
Laut Anklage sollen der mittlerweile 34-Jährige und weitere Mittäter mit unlauterer Absicht und hochprofessionell durch gutsituierte Viertel gezogen sein. Angefangen hatte die Einbruchsserie im Oktober 2015 in Erkrath, dort wurde ein gepflegtes Eigenheim aufgebrochen,
Wertsachen in nicht unerheblicher Höhe wurden erbeutet.
Mitte November verschwand in einem Haus unter anderem Schmuck im Wert von 27.000 Euro, es folgte ein weiterer Raubzug mit einer Beute von 16.000 Euro. Einzelfälle waren das nicht: Im gleichen Zeitraum wurden vornehme Gegenden in Willich und Borken an mehreren Wochenenden professionell erleichtert.
Ein fremdes Auto war Anwohnern in Borken aufgefallen. Sie hatten die Polizei darauf aufmerksam gemacht und es konnte schließlich einem Italiener zugeordnet werden. Zwischenzeitlich hatten sich im ersten Prozess kuriose Seitenstränge aufgetan, die eine Verbindung zur italienischen Mafia in den Raum stellten. Es gab DNA-Spuren, die auf die Beteiligung zweier Italiener hingedeutet hatten.
Einer dieser Verdächtigen war zu einem der Tatzeitpunkte in eine Radarfalle gerauscht – mit dem Angeklagten auf dem Beifahrersitz, sowie weiteren Verdächtigen und vermeintlichen Komplizen auf den Rücksitzen. Eben jene Mittäter hatten jedoch in parallelen Verfahren wegen der Beteiligung an Wohnungseinbruchsdiebstählen die Verbindung zur organisierten Kriminalität bestritten.
An einem der Verhandlungstage war ein DNA-Gutachten verlesen worden, das eigentlich vom Landeskriminalamt hätte erstattet werden müssen, um als Behördengutachten eingeführt werden zu
können.