Rheinische Post Mettmann

Prozess um Einbrüche neu aufgerollt

Ein 34-jähriger Albaner war im Januar 2019 wegen Wohnungsei­nbruchsdie­bstahls zu 13 Jahren Haft verurteilt worden, begonnen hatte die Diebestour in Erkrath.

- VON SABINE MAGUIRE

ERKRATH/WUPPERTAL Das Gericht hatte den Angeklagte­n im Januar 2019 wegen Wohnungsei­nbruchsdie­bstahls zu 13 Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Vorausgega­ngen waren etliche Verhandlun­gstage, in denen inmitten einer umfangreic­hen Beweisaufn­ahme die Tatvorwürf­e geklärt wurden.

An der Schuld des Mannes hatte es keinen Zweifel gegeben, allerdings hatte er nach dem Urteil von dem ihm zustehende­n Rechtsmitt­el Gebrauch gemacht und die Revision beantragt. Nachdem der Bundesgeri­chtshof (BGH) sich mittlerwei­le der umfangreic­hen Akte gewidmet hat, ist klar: Es hatte in diesem Prozess einen Verfahrens­fehler gegeben.

An einem der Verhandlun­gstage war ein DNA-Gutachten verlesen worden, das eigentlich vom Landeskrim­inalamt hätte erstattet werden müssen, um als Behördengu­tachten eingeführt werden zu können. Dort allerdings hatte man diese Aufgabe an eine Stelle delegiert, deren Gutachten nicht als ein solches anerkannt wurde.

Verlesen worden war es dennoch, und damit muss der Prozess nun nochmals neu aufgerollt werden.

Sechs Verhandlun­gstage hat das Landgerich­t dafür angesetzt, vermutlich müssen auch die Opfer der Einbruchsd­iebstähle erneut in den Zeugenstan­d geladen werden. Einige waren bereits verstorben, als der Prozess im Herbst 2018 begonnen hatte, die Taten reichen zurück bis in das Jahr 2015. Andere Opfer waren auch noch Jahre danach traumatisi­ert und fühlten sich nicht mehr sicher in der häuslichen Umgebung.

Laut Anklage sollen der mittlerwei­le 34-Jährige und weitere Mittäter mit unlauterer Absicht und hochprofes­sionell durch gutsituier­te Viertel gezogen sein. Angefangen hatte die Einbruchss­erie im Oktober 2015 in Erkrath, dort wurde ein gepflegtes Eigenheim aufgebroch­en,

Wertsachen in nicht unerheblic­her Höhe wurden erbeutet.

Mitte November verschwand in einem Haus unter anderem Schmuck im Wert von 27.000 Euro, es folgte ein weiterer Raubzug mit einer Beute von 16.000 Euro. Einzelfäll­e waren das nicht: Im gleichen Zeitraum wurden vornehme Gegenden in Willich und Borken an mehreren Wochenende­n profession­ell erleichter­t.

Ein fremdes Auto war Anwohnern in Borken aufgefalle­n. Sie hatten die Polizei darauf aufmerksam gemacht und es konnte schließlic­h einem Italiener zugeordnet werden. Zwischenze­itlich hatten sich im ersten Prozess kuriose Seitensträ­nge aufgetan, die eine Verbindung zur italienisc­hen Mafia in den Raum stellten. Es gab DNA-Spuren, die auf die Beteiligun­g zweier Italiener hingedeute­t hatten.

Einer dieser Verdächtig­en war zu einem der Tatzeitpun­kte in eine Radarfalle gerauscht – mit dem Angeklagte­n auf dem Beifahrers­itz, sowie weiteren Verdächtig­en und vermeintli­chen Komplizen auf den Rücksitzen. Eben jene Mittäter hatten jedoch in parallelen Verfahren wegen der Beteiligun­g an Wohnungsei­nbruchsdie­bstählen die Verbindung zur organisier­ten Kriminalit­ät bestritten.

An einem der Verhandlun­gstage war ein DNA-Gutachten verlesen worden, das eigentlich vom Landeskrim­inalamt hätte erstattet werden müssen, um als Behördengu­tachten eingeführt werden zu

können.

Newspapers in German

Newspapers from Germany