Fünf Schüler zwischen zwei Gymnasien
Weshalb die Bezirksregierung dafür sorgte, dass Fünftklässler nicht auf die Wunschschule dürfen.
METTMANN Leuchtend gelbe Sonnenblumen und eine dunkelblaue Schultüte als Willkommensgruß – für fünf angehende Fünftklässler wird es das 2021 nicht am Heinrich-Heine-Gymnasium, HHG, geben. Obwohl sie sich dort angemeldet hatten, wurden sie nicht angenommen. In vier Einstiegsklassen sei Platz für maximal 120 Schüler. Die strikte Ablehnung von Anmeldung Nummer 121 bis 125 beschäftigte jetzt den Haupt- und Finanzausschuss der Kreisstadt Mettmann.
FDP-Fraktionschefin Andrea Metz äußerte in der Sitzung ihr Unverständnis über die harte Linie der Schulverwaltung. Metz verwies darauf, dass das als Alternative empfohlene Mettmanner Konrad-Heresbach-Gymnasium bewusst kein Ganztags-Konzept verfolge. Für berufstätige Eltern, die ihr Kind einem Ganztagsbetrieb anvertrauen wollten, komme das KHG also nicht in Frage: „Warum setzt sich die hiesige Schulverwaltung nicht bei der zuständigen Bezirksregierung in Düsseldorf dafür ein, dass solche Grenzfälle im Sinne von Schülern und Eltern entschieden werden?“
Tatsächlich fordert der Gesetzgeber von der Bezirksregierung keine
Punktlandung bei der Größe einer fünften Klasse. Bei einer vierzügigen Schule wie dem HHG dürfen die Klassen zwischen 25 und 30 Schüler groß sein. Um 125 angemeldete Kinder unterbringen zu können, hätte das Heinrich-Heine-Gymnasium eine weitere, fünfte Eingangsklasse aufmachen müssen. Streng mathematisch wäre das möglich gewesen. Fünf Mal 25 ergibt 125, so die einfache Multiplikation. Hinzu kommen unterjährig regelmäßig Kinder, deren Eltern nach Mettmann umziehen oder die die Schule wechseln.
Doch eine Sprecherin der Bezirksregierung warnt ausdrücklich vor einer solch verkürzten Sichtweise. Denn der Schulträger müsse immer die Situation an beiden Gymnasien in Mettmann im Blick behalten. Und nach Angaben des Mettmanner Schuldezernenten Mirko Sucic hatten sich für das Konrad-Heresbach-Gymnasium 71 Mädchen und Jungen angemeldet. Um drei Eingangsklassen bilden zu können, fehlte just jene Handvoll Gymnasiasten in spe, die am HHG jenseits der Grenze von 120 Erstanmeldungen lagen. Die Bezirksregierung Düsseldorf hätte sich am HHG nur dann großzügig zeigen dürfen, wenn das Konrad-Heresbach-Gymnasium keine Aufnahmekapazität mehr gehabt hätte.
„Ich bin in diese Überlegungen und Vorgänge als Schuldezernent nicht eingebunden“, sagt Mirko Sucic von der Stadt Mettmann. Mit Blick auf die weiteren Schuljahre zeigt Sucic Verständnis für die Entscheidung: „In der Sekundarstufe 1 hätte das noch funktioniert. Aber was passiert in den höheren Klassen, wenn zu einem System der Leistungsund Grundkurse gewechselt wird?“Mit nur zwei Klassen pro Jahrgang sei ein Kurssystem nur schwer zu organisieren. Am Konrad-Heresbach-Gymnasium hätten zudem viele Schüler abgewiesen werden müssen.
Nachtrag der Bezirksregierung in Düsseldorf: Theoretisch könnte der Stadtrat von Mettmann per Beschluss die Zügigkeit der Gymnasien verändern. Zurzeit sind beide Mettmanner Institute als vierzügig eingestuft. Ausnahmsweise darf um jeweils eine Klasse nach oben oder unten davon abgewichen werden. Falls es zu solch einem Ratsbeschluss komme, könne die Bezirksregierung als Schulaufsicht die neue Zügigkeit dennoch nicht genehmigen. Denn dies wäre nur möglich, wenn es nicht ausreichend Schulplätze an Mettmanner Gymnasien gäbe. Die gebe es aber.