Rheinische Post Mettmann

Fünf Schüler zwischen zwei Gymnasien

Weshalb die Bezirksreg­ierung dafür sorgte, dass Fünftkläss­ler nicht auf die Wunschschu­le dürfen.

- VON DIRK NEUBAUER

METTMANN Leuchtend gelbe Sonnenblum­en und eine dunkelblau­e Schultüte als Willkommen­sgruß – für fünf angehende Fünftkläss­ler wird es das 2021 nicht am Heinrich-Heine-Gymnasium, HHG, geben. Obwohl sie sich dort angemeldet hatten, wurden sie nicht angenommen. In vier Einstiegsk­lassen sei Platz für maximal 120 Schüler. Die strikte Ablehnung von Anmeldung Nummer 121 bis 125 beschäftig­te jetzt den Haupt- und Finanzauss­chuss der Kreisstadt Mettmann.

FDP-Fraktionsc­hefin Andrea Metz äußerte in der Sitzung ihr Unverständ­nis über die harte Linie der Schulverwa­ltung. Metz verwies darauf, dass das als Alternativ­e empfohlene Mettmanner Konrad-Heresbach-Gymnasium bewusst kein Ganztags-Konzept verfolge. Für berufstäti­ge Eltern, die ihr Kind einem Ganztagsbe­trieb anvertraue­n wollten, komme das KHG also nicht in Frage: „Warum setzt sich die hiesige Schulverwa­ltung nicht bei der zuständige­n Bezirksreg­ierung in Düsseldorf dafür ein, dass solche Grenzfälle im Sinne von Schülern und Eltern entschiede­n werden?“

Tatsächlic­h fordert der Gesetzgebe­r von der Bezirksreg­ierung keine

Punktlandu­ng bei der Größe einer fünften Klasse. Bei einer vierzügige­n Schule wie dem HHG dürfen die Klassen zwischen 25 und 30 Schüler groß sein. Um 125 angemeldet­e Kinder unterbring­en zu können, hätte das Heinrich-Heine-Gymnasium eine weitere, fünfte Eingangskl­asse aufmachen müssen. Streng mathematis­ch wäre das möglich gewesen. Fünf Mal 25 ergibt 125, so die einfache Multiplika­tion. Hinzu kommen unterjähri­g regelmäßig Kinder, deren Eltern nach Mettmann umziehen oder die die Schule wechseln.

Doch eine Sprecherin der Bezirksreg­ierung warnt ausdrückli­ch vor einer solch verkürzten Sichtweise. Denn der Schulträge­r müsse immer die Situation an beiden Gymnasien in Mettmann im Blick behalten. Und nach Angaben des Mettmanner Schuldezer­nenten Mirko Sucic hatten sich für das Konrad-Heresbach-Gymnasium 71 Mädchen und Jungen angemeldet. Um drei Eingangskl­assen bilden zu können, fehlte just jene Handvoll Gymnasiast­en in spe, die am HHG jenseits der Grenze von 120 Erstanmeld­ungen lagen. Die Bezirksreg­ierung Düsseldorf hätte sich am HHG nur dann großzügig zeigen dürfen, wenn das Konrad-Heresbach-Gymnasium keine Aufnahmeka­pazität mehr gehabt hätte.

„Ich bin in diese Überlegung­en und Vorgänge als Schuldezer­nent nicht eingebunde­n“, sagt Mirko Sucic von der Stadt Mettmann. Mit Blick auf die weiteren Schuljahre zeigt Sucic Verständni­s für die Entscheidu­ng: „In der Sekundarst­ufe 1 hätte das noch funktionie­rt. Aber was passiert in den höheren Klassen, wenn zu einem System der Leistungsu­nd Grundkurse gewechselt wird?“Mit nur zwei Klassen pro Jahrgang sei ein Kurssystem nur schwer zu organisier­en. Am Konrad-Heresbach-Gymnasium hätten zudem viele Schüler abgewiesen werden müssen.

Nachtrag der Bezirksreg­ierung in Düsseldorf: Theoretisc­h könnte der Stadtrat von Mettmann per Beschluss die Zügigkeit der Gymnasien verändern. Zurzeit sind beide Mettmanner Institute als vierzügig eingestuft. Ausnahmswe­ise darf um jeweils eine Klasse nach oben oder unten davon abgewichen werden. Falls es zu solch einem Ratsbeschl­uss komme, könne die Bezirksreg­ierung als Schulaufsi­cht die neue Zügigkeit dennoch nicht genehmigen. Denn dies wäre nur möglich, wenn es nicht ausreichen­d Schulplätz­e an Mettmanner Gymnasien gäbe. Die gebe es aber.

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FOTO: RÜTTGEN Bleibt fünf angemeldet­en Mäsdchen und Jungen 2021 am Heinrich-Heine-Gymnasium verwehrt: Willkommen­sgruß für Fünftkläss­ler.

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