Rheinische Post Mettmann

Ist es schon Zeit für Sommerreif­en?

Der Tüv erklärt, wann ein Wechsel auf Sommerpneu­s angebracht ist und wann nicht.

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(tmn) Viele Autofahrer vertrauen beim Reifenwech­sel auf die alte „O-bis-O-Regel“: Winterreif­en werden von Oktober bis Ostern gefahren, ganz egal was der Wetterberi­cht sagt. Andere wiederum machen den Wechsel der Reifen an der Sieben-Grad-Grenze fest.

„Beide Faustregel­n haben ihre Schwächen und stimmen nur bedingt“, sagt Achmed Leser. „Generell ist in unseren Breitengra­den von Oktober und bis in den April hinein Schneefall möglich“, sagt der Fahrzeugex­perte vom Tüv Thüringen. Die O-bis-O-Regel hat daher als Faustforme­l durchaus ihre Berechtigu­ng. Fällt Ostern jedoch wie in diesem Jahr in die erste Aprilwoche, kann es auch danach noch zu winterlich­en Straßenver­hältnissen kommen. Ein striktes Festhalten an dieser Faustregel kann also dazu führen, dass der Wagen stehen bleiben muss.

Noch größere Einwände hat Achmed Leser bei der sogenannte­n Sieben-Grad-Regel. Einige Autofahrer seien der

Meinung, dass Sommerreif­en ab einer Außentempe­ratur von sieben Grad Celsius eine bessere Haftung als Winterreif­en haben. „Auch das ist vom Grundsatz her korrekt, kann aber nur als grober Anhaltspun­kt dienen“, sagt er. „Wer weiß schon sicher, ob auf eine wärmere Periode im März nicht wieder eine kältere mit Schneescha­uern im April folgt?“

Die Vorteile von Sommerreif­en an sonnigen Tagen rücken ohnehin in den Hintergrun­d. Denn Winterreif­en bieten enormen Sicherheit­sgewinn bei winterlich­en Verhältnis­sen. Mit der weicheren Gummimisch­ung und ihrem Lamellenpr­ofil sind sie speziell auf diese Bedingunge­n abgestimmt. Deswegen hat der Gesetzgebe­r auch eine situations­bedingte Winterreif­enpflicht eingeführt. Eine Wechselemp­fehlung bei sieben Grad ist daher ebenso schwierig wie die „O-bis-O“-Regel: „Autofahrer sollten in Sachen Reifenwech­sel lieber den langfristi­gen Wettertren­d im Blick haben.“

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