Luftfilter-Vergabe: Stadt kündigt freigestelltem Mitarbeiter
DÜSSELDORF Die in Teilen gestoppte Bestellung von rund 4000 Luftfiltern für fast 90 Düsseldorfer Grundschulen und die Freistellung eines Mitarbeiters aus dem Führungsteam des Schulverwaltungsamts beschäftigt Politik und Schulgemeinden. Am vergangenen Freitag kündigte die Stadt ihrem freigestellten Mitarbeiter auf Basis der bislang vorliegenden Ergebnisse einer internen Untersuchung, wie eine Sprecherin auf
Anfrage bestätigte. Weitere Angaben seien mit Blick auf das laufende Verfahren nicht möglich. Der Schritt hat einige Beobachter überrascht, weil die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen noch nicht aufgenommen hat, wie ein Sprecher am Montag bestätigte. Noch sei nicht abschließend geklärt, ob ein Anfangsverdacht für eine Straftat bestehe und ob Ermittlungen eingeleitet werden. Die Stadt hatte ihren Mitarbeiter beim Landeskriminalamt (LKA) angezeigt. Das LKA ist unter anderem dann der Adressat für solche Anzeigen, wenn nicht auszuschließen ist, dass es um einen Fall von Korruption oder die massive Verletzung von Compliance-Regeln gehen könnte.
Der Fall ist heikel, weil ein von der Ehefrau des Beschuldigten geführtes Unternehmen mit Sitz in Hilden seit August 2020 NRW-Vertriebspartner des Hamburger Unternehmens Arteko LED Lighting ist. Diese Firma hatte unmittelbar vor dem Jahreswechsel den Zuschlag für rund 4000 Geräte erhalten. Zwar soll die Landeshauptstadt per Zusatzvereinbarung von der Vertriebspartnerschaft ausgeschlossen worden sein. An einem grundsätzlichen Interessenkonflikt ändert das aber aus Sicht derer, die die Untersuchungen vorantreiben, offenbar wenig. Zum einen steht auch jenseits einer Ausschlussklausel für die Stadt Düsseldorf im Raum, dass ein Millionen-Auftrag an einen wichtigen Geschäftspartner der Ehefrau vergeben wurde. Zum anderen, dass fünf weitere Unternehmen, die Geräte
zur Probe geliefert hatten, bei der Vergabe außen vor blieben. Das kann im Einzelfall durchaus begründbar sein. Gerade in der Corona-Pandemie ist es möglich, direkt auf Unternehmen zuzugehen und sich im Zweifel für nur einen Anbieter zu entscheiden. Möglich ist das, wenn nur dieses Unternehmen eine geforderte Menge oder Qualität in einem bestimmten Zeitraum tatsächlich auch liefern kann. Dafür, dass es zur Anzeige und nun sogar zur Kündigung kam, könnte es weitere Gründe geben. Solche Gründe liegen beispielsweise dann vor, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Mitarbeiter und Arbeitgeber irreparabel belastet ist.
„Es ist dramatisch, dass mutmaßliche Vergabefehler und Compliance-Verstöße nun zum Stopp des Einbaus geführt haben“, sagt Thorsten Graeßner (Grüne), Vize-Vorsitzender des Schulausschusses. Alle Fragen müssten schnellstmöglich geklärt werden, „damit die Schulen ausgestattet werden“.