Firma testet Miet-E-Scooter in Hilden
Für drei Monate lang bietet die Firma Seven Group/Bird Rides Europe versuchsweise stationslose ElektroTretroller an. Die 50 E-Scooter dürfen nicht in der Fußgängerzone und auf Friedhöfen fahren.
HILDEN In Düsseldorf (650.000 Einwohner) werben fünf Vermieter von E-Scooter um Kunden. Die Elektro-Tretroller gelten unter jungen – oder jung gebliebenen – Großstädter als hippes, urbanes Fortbewegungsmittel. Ob das auch in einer Mittelstadt wie Hilden mit nur 56.000 Einwohnern ankommt? Das will die Firma Seven Group/Bird Rides Europe jetzt für drei Monate testen.
Das Okay von Politik und Verwaltung hat das Unternehmen. Weil Bird eine Selbstverpflichtungserklärung angeboten hat, die kommunale Vorgaben und Regeln berücksichtigt. Hintergrund: Die Stadt kann die Nutzung von E-Scootern nicht generell verbieten. Die Kommune habe nur „begrenzte Steuerungsmöglichkeiten“. Rat und Verwaltung haben Verbotszonen für Fahrten mit den „Birds“(Fußgängerzone und Friedhöfe) und zehn Bereiche festgelegt, wo die E-Scooter nachts abgestellt werden dürfen. Mitarbeiter orten die abgestellten E-Scooter und bringen sie über Nacht in die zehn „Nester“zurück. „Hybrid-Free-Floating-System“heißt das Ganze und soll dafür sorgen, dass die Tretroller nicht überall wild im Stadtgebiet herumstehen.
Warum sollten sich Nutzer an die „Tabu-Zonen“halten? Weil sie elektronisch programmiert sind. E-Scooter fahren nicht in diesen Bereichen und können dort auch nicht abgestellt werden, weil sonst die Abbuchung der Gebühr weiter läuft, erläutert Lutz Groll vom Planungsamt. Das begrüßt der Behindertenbeirat. In Hilden gebe es viele schmale Straßen mit schmalen Gehwegen. Sie sollten nicht auch noch von MietE-Scootern genutzt werden dürfen.
Das Fahren mit den E-Scooter macht sicher Spaß. Ganz günstig ist es aber nicht. Bei einer Grundgebühr von einem Euro pro Fahrt (fürs Freischalten) und einem zusätzlichen Minutenpreis von 20 Cent (Standard) ist man bei einer Fahrt von fünf Minuten (das entspricht 1 bis 1,5 Kilometer) bei zwei Euro. Eine Kurzstrecke mit Bus und Bahn im VRR-Gebiet (drei Haltestellen beziehungsweise 1,5 Kilometer) ist da mit 1,70 Euro günstiger. „In Großstädten sind wir eher ein zusätzliches Angebot, in Mittelstädten wollen wir eine Lücke (letzte Meile) im Nahverkehr schließen“, erklärt Alexander Jung, Manager Goverment Partnership. Bird arbeite auch an weiteren Tarifangeboten, etwa einem pauschalen Tagesticket.
Seit Juni 2019 regelt die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung bundesweit die Nutzung der E-Scooter. Erlaubt sind sie auf Radwegen,
Radfahrstreifen und Fahrradstraßen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit liegt bei Tempo 20, das Mindestalter der Fahrer bei 14 Jahren. Nach den gesetzlichen Vorgaben dürfen
E-Scooter nicht auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen fahren. In der Praxis sind sie jedoch überwiegend auf Gehwegen unterwegs. Und dass E-Scooter häufig mitten auf Gehwegen und Plätzen stehen gelassen werden, stört viele Bürger. Fest steht auch: Eine echte Lösung für die Verkehrsprobleme sind sie nicht. E-Scooter werden meist am Abend und am Wochenende, also in der Freizeit genutzt, hat das Umweltbundesamt ermittelt. Und sie werden für Kurzstrecken genutzt, die sonst mit Bus, Bahn, Fahrrad oder zu Fuß zurückgelegt werden.
Nach Ende der Probephase werden der Verleiher und die Stadt die gesammelten Erfahrungen gemeinsam auswerten. Dabei werden auch die Verkehrssicherheit, die Nachfrage und Nutzungsprobleme betrachtet. Alexander Jung: „Wir sind, was Hilden angeht, optimistisch.“