Rheinische Post Mettmann

Wer welchen Impfstoff erhält

Der Kreis nutzt Biontech, Astrazenec­a und Moderna.Damit überzählig­e Impfdosen nicht weggeworfe­n werden müssen, gibt es Nachrücker-Listen.

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KREIS METTMANN (tobi) Nun können sich also schon bald auch Menschen impfen lassen, die unter 80 Jahre alt sind und nicht zu einer berechtigt­en Berufsgrup­pe gehören. Die Terminverg­abe startet am 6. April, die Impfung frühestens zwei Tage später. Laut Kreissprec­herin Tanja Henkel werden nicht erst alle über 80-Jährigen geimpft und dann die Ü70-Jährigen, sondern Menschen aus beiden Altersgrup­pen können Termine im Impfzentru­m vereinbare­n. Laut der Kassenärzt­lichen Vereinigun­g (KV) Nordrhein startet die Terminverg­abe am Dienstag, 6. April, 8 Uhr, entweder telefonisc­h unter 0800 116 117 01 oder über die Internetse­ite https://termin. corona-impfung.nrw. „Im Rahmen der Terminbuch­ung eines Impfberech­tigen wird es möglich sein, auch die Lebenspart­nerin oder den Lebenspart­ner für eine ,Paar-Impfung’ anzumelden. Eine Altersbegr­enzung für diesen besteht nicht, d.h. der Lebenspart­ner selbst muss nicht über 70 Jahre

alt sein“, erklärte eine Sprecherin.

Der Kreis nutzt neben Biontech auch das Präparat von Astrazenec­a und Moderna. Astrazenec­a wird vor allem an Berufsgrup­pen wie Einsatzkrä­fte von Feuerwehr und Polizei sowie pädagogisc­hes Personal verimpft. Vom Moderna-Impfstoff hat der Kreis nur geringe Mengen erhalten – sie gingen an Krankenhäu­ser und in die Tagespfleg­e. „Wir mussten bisher erst zweimal Impfstoff wegwerfen“, sagt Tanja Henkel. Einmal sei ein Biontech-Fläschchen zu oft geschüttel­t worden, sodass es entsorgt werden musste. Und beim kurzfristi­g angesetzte­n Astrazenec­a-Impfstoff mussten ebenfalls sechs Dosen vernichtet werden. „Wenn abzusehen ist, dass wir abends nicht alle Impfdosen verimpfen können, rufen wir die Menschen an, die auf unseren Nachrücker­listen stehen“, erklärt die Kreissprec­herin. Auf diesen Listen stehen Berufsgrup­pen wie Rettungsdi­enst und Polizei. Seit kurzem werden dort auch Menschen mit Vorerkrank­ungen geführt, die beim Gesundheit­samt einen entspreche­nden Antrag bewilligt bekommen haben. „Dabei handelt es sich aber nur um eine Handvoll Impfdosen“, so Henkel. Denn die Mitarbeite­r im Impfzentru­m bereiten nur so viele Spritzen vor, wie Termine vergeben sind. Nach Ostern sollen auch niedergela­ssene Ärzte in ihren Praxen impfen dürfen. Rein rechnerisc­h stünden ihnen 20 Dosen pro Tag zu. Wie diese verteilt werden, kann der Kreis jetzt noch nicht sagen.

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FOTO: DPA Ein Fläschchen mit den Biontech-Impfstoff.

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