Wer welchen Impfstoff erhält
Der Kreis nutzt Biontech, Astrazeneca und Moderna.Damit überzählige Impfdosen nicht weggeworfen werden müssen, gibt es Nachrücker-Listen.
KREIS METTMANN (tobi) Nun können sich also schon bald auch Menschen impfen lassen, die unter 80 Jahre alt sind und nicht zu einer berechtigten Berufsgruppe gehören. Die Terminvergabe startet am 6. April, die Impfung frühestens zwei Tage später. Laut Kreissprecherin Tanja Henkel werden nicht erst alle über 80-Jährigen geimpft und dann die Ü70-Jährigen, sondern Menschen aus beiden Altersgruppen können Termine im Impfzentrum vereinbaren. Laut der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein startet die Terminvergabe am Dienstag, 6. April, 8 Uhr, entweder telefonisch unter 0800 116 117 01 oder über die Internetseite https://termin. corona-impfung.nrw. „Im Rahmen der Terminbuchung eines Impfberechtigen wird es möglich sein, auch die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner für eine ,Paar-Impfung’ anzumelden. Eine Altersbegrenzung für diesen besteht nicht, d.h. der Lebenspartner selbst muss nicht über 70 Jahre
alt sein“, erklärte eine Sprecherin.
Der Kreis nutzt neben Biontech auch das Präparat von Astrazeneca und Moderna. Astrazeneca wird vor allem an Berufsgruppen wie Einsatzkräfte von Feuerwehr und Polizei sowie pädagogisches Personal verimpft. Vom Moderna-Impfstoff hat der Kreis nur geringe Mengen erhalten – sie gingen an Krankenhäuser und in die Tagespflege. „Wir mussten bisher erst zweimal Impfstoff wegwerfen“, sagt Tanja Henkel. Einmal sei ein Biontech-Fläschchen zu oft geschüttelt worden, sodass es entsorgt werden musste. Und beim kurzfristig angesetzten Astrazeneca-Impfstoff mussten ebenfalls sechs Dosen vernichtet werden. „Wenn abzusehen ist, dass wir abends nicht alle Impfdosen verimpfen können, rufen wir die Menschen an, die auf unseren Nachrückerlisten stehen“, erklärt die Kreissprecherin. Auf diesen Listen stehen Berufsgruppen wie Rettungsdienst und Polizei. Seit kurzem werden dort auch Menschen mit Vorerkrankungen geführt, die beim Gesundheitsamt einen entsprechenden Antrag bewilligt bekommen haben. „Dabei handelt es sich aber nur um eine Handvoll Impfdosen“, so Henkel. Denn die Mitarbeiter im Impfzentrum bereiten nur so viele Spritzen vor, wie Termine vergeben sind. Nach Ostern sollen auch niedergelassene Ärzte in ihren Praxen impfen dürfen. Rein rechnerisch stünden ihnen 20 Dosen pro Tag zu. Wie diese verteilt werden, kann der Kreis jetzt noch nicht sagen.