Autofahrer rastet an Parkhaus aus
Nun steht der 22-Jährige wegen Körperverletzung vor dem Amtsgericht Düsseldorf.
DÜSSELDORF Sechs Monate Mindeststrafe wegen gefährlicher Körperverletzung drohen jetzt einem 22-jährigen Autofahrer nach zwei Ausrastern in der Altstadt. Bei der Ausfahrt aus einem Parkhaus war er an einem Maiabend 2020 wegen der dort wartenden Taxen mit einem der Chauffeure in Streit geraten, soll den 66-Jährigen dabei zweifach attackiert und durch einen Flaschenwurf am Kopf verletzt haben. Zudem zerschlug er dem Senior laut Anklage dessen Brille und Hörgerät. Das Amtsgericht verhandelt über diesen Vorwurf am 14. April.
Auf die nette Tour hatte der 66-Jährige eine damals angespannte Situation an der Mühlenstraße auflockern wollen, beschrieb er später den Vorfall bei der Polizei. Als der 22-Jährige mit seinem Audi nämlich aus der Tiefgarage am Grabbeplatz wegen des fließenden Verkehrs nicht direkt auf die Mühlenstraße einbiegen konnte, sondern sich mit Dauerhupen eine Gasse frei räumen wollte, soll der Taxifahrer humorvoll die „sehr schöne Hupe“des 22-Jährigen gelobt haben. Doch als Reaktion darauf spuckte der junge Fahrer dem Senior laut Anklage sofort ins Gesicht. Dass beide danach ausstiegen aus ihren Autos, führte angeblich zu einer Gewaltattacke des Jüngeren: Er soll dem 66-Jährigen ohne weitere Vorwarnung gegen Rücken, Bein und Kopf geschlagen, dabei Brille und Hörgerät des Taxifahrers beschädigt haben. Dennoch fuhren beide danach laut Anklage weiter, mussten an der nächsten Ampel aber auf gleicher Höhe wieder anhalten.
Hier soll der Audi-Fahrer dann mit einer Flasche ausgeholt und sie dem Nebenmann durchs geöffnete Seitenfenster mit voller Wucht an den
Kopf geworfen haben. Dadurch erlitt der 66-Jährige laut ärztlichem Attest erhebliche Verletzungen an Kopf, Arm, Rücken, Nacken und am Kehlkopf. Die Staatsanwaltschaft wertet diesen Flaschenwurf jetzt als gefährliche Körperverletzung, weil die Flasche in diesem Fall als Waffe oder gefährliches Werkzeug eingesetzt worden sei.
Dafür sieht das Gesetz eine Mindeststrafe von sechs Monaten vor, der Strafrahmen lässt in Extremfällen sogar Haftstrafen bis zu zehn Jahren zu. Als Nebenkläger gegen den 22-Jährigen lässt sich der Taxifahrer jetzt im Prozess zusätzlich durch einen eigenen Anwalt vertreten. Immerhin könnten neben einer Strafe auch hohe Regressforderungen auf den Angeklagten zukommen – abhängig davon, wie lange der Taxifahrer nach dem Streit verletzt war und seinen Beruf nicht ausüben konnte.