Rheinische Post Mettmann

Autofahrer rastet an Parkhaus aus

Nun steht der 22-Jährige wegen Körperverl­etzung vor dem Amtsgerich­t Düsseldorf.

- VON WULF KANNEGIESS­ER

DÜSSELDORF Sechs Monate Mindeststr­afe wegen gefährlich­er Körperverl­etzung drohen jetzt einem 22-jährigen Autofahrer nach zwei Ausrastern in der Altstadt. Bei der Ausfahrt aus einem Parkhaus war er an einem Maiabend 2020 wegen der dort wartenden Taxen mit einem der Chauffeure in Streit geraten, soll den 66-Jährigen dabei zweifach attackiert und durch einen Flaschenwu­rf am Kopf verletzt haben. Zudem zerschlug er dem Senior laut Anklage dessen Brille und Hörgerät. Das Amtsgerich­t verhandelt über diesen Vorwurf am 14. April.

Auf die nette Tour hatte der 66-Jährige eine damals angespannt­e Situation an der Mühlenstra­ße auflockern wollen, beschrieb er später den Vorfall bei der Polizei. Als der 22-Jährige mit seinem Audi nämlich aus der Tiefgarage am Grabbeplat­z wegen des fließenden Verkehrs nicht direkt auf die Mühlenstra­ße einbiegen konnte, sondern sich mit Dauerhupen eine Gasse frei räumen wollte, soll der Taxifahrer humorvoll die „sehr schöne Hupe“des 22-Jährigen gelobt haben. Doch als Reaktion darauf spuckte der junge Fahrer dem Senior laut Anklage sofort ins Gesicht. Dass beide danach ausstiegen aus ihren Autos, führte angeblich zu einer Gewaltatta­cke des Jüngeren: Er soll dem 66-Jährigen ohne weitere Vorwarnung gegen Rücken, Bein und Kopf geschlagen, dabei Brille und Hörgerät des Taxifahrer­s beschädigt haben. Dennoch fuhren beide danach laut Anklage weiter, mussten an der nächsten Ampel aber auf gleicher Höhe wieder anhalten.

Hier soll der Audi-Fahrer dann mit einer Flasche ausgeholt und sie dem Nebenmann durchs geöffnete Seitenfens­ter mit voller Wucht an den

Kopf geworfen haben. Dadurch erlitt der 66-Jährige laut ärztlichem Attest erhebliche Verletzung­en an Kopf, Arm, Rücken, Nacken und am Kehlkopf. Die Staatsanwa­ltschaft wertet diesen Flaschenwu­rf jetzt als gefährlich­e Körperverl­etzung, weil die Flasche in diesem Fall als Waffe oder gefährlich­es Werkzeug eingesetzt worden sei.

Dafür sieht das Gesetz eine Mindeststr­afe von sechs Monaten vor, der Strafrahme­n lässt in Extremfäll­en sogar Haftstrafe­n bis zu zehn Jahren zu. Als Nebenkläge­r gegen den 22-Jährigen lässt sich der Taxifahrer jetzt im Prozess zusätzlich durch einen eigenen Anwalt vertreten. Immerhin könnten neben einer Strafe auch hohe Regressfor­derungen auf den Angeklagte­n zukommen – abhängig davon, wie lange der Taxifahrer nach dem Streit verletzt war und seinen Beruf nicht ausüben konnte.

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