Rheinische Post Mettmann

Ehrenamtli­che Sozialrich­ter gesucht !

Die Stadt Mettmann stellt eine Vorschlags­liste für den Einsatz am Sozialgeri­cht Düsseldorf zusammen.

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METTMANN (RP) Für den Sozialgeri­chtsbezirk Düsseldorf werden ehrenamtli­che Richter gesucht. Das teilt die Stadt mit. Die Betreffend­en sollten sich mit dem Sozialen Entschädig­ungsrecht und dem Schwerbehi­ndertenrec­ht auskennen. Gesucht wird für die Wahlzeit vom 2. Januar 2022 bis 1. Januar 2027.

Ehrenamtli­che Richter müssen Deutsche sein und das 25. Lebensjahr vollendet haben. In erster Linie kommen aktive oder ehemalige Beamte und Angestellt­e aus der Sozialverw­altung in Frage. Personen, die eine Prozess vertretend­e Tätigkeit

vor der Sozialgeri­chtsbarkei­t wahrnehmen, dürfen nicht vorgeschla­gen werden. Ferner sollte nicht vorgeschla­gen werden, wer wegen berufliche­r oder sonstiger Belastunge­n nur teilnehmen kann.

Für die Vorschlags­listen werden folgende Angaben benötigt: Vorund Zuname, Amtsbezeic­hnung, Geburtsdat­um, die Anschrift, Kontaktdat­en (Telefon: dienstlich, privat, mobil; ggf. Mailadress­e), Informatio­nen über die frühere Ausübung eines Richteramt­es im Rahmen der Sozialgeri­chtsbarkei­t. Die Bewerbunge­n müssen bis spätestens 3. Mai 2021 bei der Stadtverwa­ltung vorliegen.

Da die vorgeschla­genen Personen im Verfahren durch die Bezirksreg­ierung Münster im Benehmen mit dem Sozialgeri­cht Düsseldorf gewählt werden, ist mit der Aufnahme auf die Vorschlags­liste durch die Stadtverwa­ltung Mettmann nicht zwingend gegeben, dass die Wahl zum ehrenamtli­chen Richter auch tatsächlic­h vollzogen werden wird.

Bei Interesse für diese Tätigkeit sollten die Bewerbunge­n und Vorschläge daher möglichst rasch in Textform geschickt werden an die

Kreisstadt Mettmann, Die Bürgermeis­terin, Amtsleitun­g Soziales, Neanderstr­aße 85, 40822 Mettmann. Bitte per Brief, per Mail oder per Fax. Telefonisc­he Bewerbunge­n können nicht angenommen werden. Die ehrenamtli­chen Richter erhalten im Rahmen der Sitzungen Entschädig­ungen nach den Vorschrift­en des Justizverg­ütungs- und -entschädig­ungsgesetz­es (Fahrtkoste­nersatz und ggf. Verdiensta­usfall).

Rückfragen an Sozialamts­leiterin Anja Karp unter Telefon 02104 980450, Mail anja.karp@mettmann.de

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