Rheinische Post Mettmann

Mildere Strafe für Erkrather Einbrecher

34-Jähriger kommt mit fast vier Jahren weniger aus der Revision des ursprüngli­chen Verfahrens.

- VON SABINE MAGUIRE

ERKRATH/WUPPERTAL Neun Jahre und sechs Monate Haft: So lautet das Urteil gegen den 34-jährigen Albaner, der sich wegen Wohnungsei­nbruchdieb­stahls zu verantwort­en hatte. Für den Angeklagte­n endet damit eine Zeit der Ungewisshe­it, in der nicht klar war, wie lange er noch wird hinter Gittern zubringen müssen.

Vorausgega­ngen war eine Verurteilu­ng 2016 zu sieben Jahren und sechs Monaten Haft am Essener Landgerich­t wegen erpresseri­schen Menschenra­ubes, weitere fünf Jahre und neun Monate waren im Januar 2019 wegen der nun angeklagte­n Taten hinzugekom­men. Der Angeklagte beantragte in dieser letzten Sache die Revision, der Bundesgeri­chtshof gab dem Antrag statt und nun wurde die Einbruchss­erie in Erkrath und anderen Städten in NRW neu aufgerollt.

Mit dem Urteil wurde aus den Einzelstra­fen erneut eine Gesamtstra­fe gebildet, bei der ersten Auflage des Prozesses am Wuppertale­r Landgerich­t waren noch 13 Jahre und 3 Monate ausgeurtei­lt worden. Nun sind es also beinahe vier Jahre weniger. Damit wird der Angeklagte vermutlich leben können. Da er seit 2016 in Haft sitzt und nach der Verbüßung der Zweidritte­lstrafe entlassen werden könnte, hat er einen Großteil seiner Haftzeit bereits abgesessen.

Ob ihm ausländerr­echtliche Konsequenz­en drohen, ist noch nicht klar: Derzeit gilt noch ein Abschiebun­gsverbot, da der Albaner wegen innerfamil­iärer Streitigke­iten im Heimatland zum Opfer einer bereits angekündig­ten „Blutrache“werden könnte. Ein Stiefbrude­r soll das Mitglied einer anderen Familie getötet haben, Morddrohun­gen gegen den Angeklagte­n sollen bereits angekündig­t worden sein.

Der Mann nutzte nun das ihm zustehende letzte Wort vor der Urteilsver­kündung, um sich bei den Opfern zu entschuldi­gen, deren Häuser er verwüstet hinterlass­en hatte. Für die meisten dürfte die Reue zu spät kommen – so wie auch das Geständnis, dass der Angeklagte erst in diesem letzten Prozess, und auch da nicht zu Beginn, sondern inmitten des Prozessver­laufs abgelegt hatte. Gründe dafür dürfte es einige gegeben haben, dazu könnte auch das dubiose Verhalten zweier Kompagnons gehören.

Einer der Brüder soll beim erpresseri­schen Menschenra­ub beteiligt gewesen sein, der als Wohnungsei­nbruchsdie­bstahl geplant gewesen sein soll. Die unerwartet­e Anwesenhei­t des Opfers hatte die Sache aus dem Ruder laufen lassen, das Landgerich­t Essen verhängte dafür jene siebeneinh­alb Jahre Haft. Der andere Bruder soll bei den Einbruchsd­iebstählen mitgemacht haben. Beide hatten Anwälte mit undurchsic­htigen Mandaten beauftragt, um sich mittels eidesstatt­licher Versicheru­ngen des Angeklagte­n selbst Vorteile verschaffe­n zu können. Strafverte­idiger Michael Kaps sprach diesbezügl­ich von einem „bemerkensw­erten Fall“und auch der Vorsitzend­e Richter hatte sich sichtlich irritiert gezeigt von den zwielichti­gen Hintergrun­dgeräusche­n dieser Strafsache.

Wegen des sich über Jahre hinziehend­en Verfahrens hatte der Angeklagte bislang auf die üblichen Lockerunge­n in der Strafhaft verzichten müssen. Möglicherw­eise kann er nur die Reststrafe im offenen Vollzug verbüßen.

Vorsitzend­er Richter zeigt sich beim Urteil irritiert über zwielichti­ge Hintergrün­de

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