Mildere Strafe für Erkrather Einbrecher
34-Jähriger kommt mit fast vier Jahren weniger aus der Revision des ursprünglichen Verfahrens.
ERKRATH/WUPPERTAL Neun Jahre und sechs Monate Haft: So lautet das Urteil gegen den 34-jährigen Albaner, der sich wegen Wohnungseinbruchdiebstahls zu verantworten hatte. Für den Angeklagten endet damit eine Zeit der Ungewissheit, in der nicht klar war, wie lange er noch wird hinter Gittern zubringen müssen.
Vorausgegangen war eine Verurteilung 2016 zu sieben Jahren und sechs Monaten Haft am Essener Landgericht wegen erpresserischen Menschenraubes, weitere fünf Jahre und neun Monate waren im Januar 2019 wegen der nun angeklagten Taten hinzugekommen. Der Angeklagte beantragte in dieser letzten Sache die Revision, der Bundesgerichtshof gab dem Antrag statt und nun wurde die Einbruchsserie in Erkrath und anderen Städten in NRW neu aufgerollt.
Mit dem Urteil wurde aus den Einzelstrafen erneut eine Gesamtstrafe gebildet, bei der ersten Auflage des Prozesses am Wuppertaler Landgericht waren noch 13 Jahre und 3 Monate ausgeurteilt worden. Nun sind es also beinahe vier Jahre weniger. Damit wird der Angeklagte vermutlich leben können. Da er seit 2016 in Haft sitzt und nach der Verbüßung der Zweidrittelstrafe entlassen werden könnte, hat er einen Großteil seiner Haftzeit bereits abgesessen.
Ob ihm ausländerrechtliche Konsequenzen drohen, ist noch nicht klar: Derzeit gilt noch ein Abschiebungsverbot, da der Albaner wegen innerfamiliärer Streitigkeiten im Heimatland zum Opfer einer bereits angekündigten „Blutrache“werden könnte. Ein Stiefbruder soll das Mitglied einer anderen Familie getötet haben, Morddrohungen gegen den Angeklagten sollen bereits angekündigt worden sein.
Der Mann nutzte nun das ihm zustehende letzte Wort vor der Urteilsverkündung, um sich bei den Opfern zu entschuldigen, deren Häuser er verwüstet hinterlassen hatte. Für die meisten dürfte die Reue zu spät kommen – so wie auch das Geständnis, dass der Angeklagte erst in diesem letzten Prozess, und auch da nicht zu Beginn, sondern inmitten des Prozessverlaufs abgelegt hatte. Gründe dafür dürfte es einige gegeben haben, dazu könnte auch das dubiose Verhalten zweier Kompagnons gehören.
Einer der Brüder soll beim erpresserischen Menschenraub beteiligt gewesen sein, der als Wohnungseinbruchsdiebstahl geplant gewesen sein soll. Die unerwartete Anwesenheit des Opfers hatte die Sache aus dem Ruder laufen lassen, das Landgericht Essen verhängte dafür jene siebeneinhalb Jahre Haft. Der andere Bruder soll bei den Einbruchsdiebstählen mitgemacht haben. Beide hatten Anwälte mit undurchsichtigen Mandaten beauftragt, um sich mittels eidesstattlicher Versicherungen des Angeklagten selbst Vorteile verschaffen zu können. Strafverteidiger Michael Kaps sprach diesbezüglich von einem „bemerkenswerten Fall“und auch der Vorsitzende Richter hatte sich sichtlich irritiert gezeigt von den zwielichtigen Hintergrundgeräuschen dieser Strafsache.
Wegen des sich über Jahre hinziehenden Verfahrens hatte der Angeklagte bislang auf die üblichen Lockerungen in der Strafhaft verzichten müssen. Möglicherweise kann er nur die Reststrafe im offenen Vollzug verbüßen.
Vorsitzender Richter zeigt sich beim Urteil irritiert über zwielichtige Hintergründe