Rheinische Post Mettmann

Betrunkene­r Raser überlebt 16-Meter-Sturz unverletzt

Ein 33-jähriger Autofahrer stürzte im Juli 2020 am Flughafen 16 Meter in die Tiefe. Vor Gericht sprach die Staatsanwä­ltin von „hoher kriminelle­r Energie“.

- VON WULF KANNEGIESS­ER

LOHAUSEN Mindestens 20.000 Euro und den Führersche­in kostet einen 34-jährigen Autofahrer seine lebensgefä­hrliche Flucht per Auto vor der Polizei – die erst durch einen 16 Meter tiefen Sturz samt Auto in einen Parkhaustr­ichter am Flughafen ein Ende fand.

Fast ein Jahr danach musste der Raser, der bei seiner Horror-Fahrt im Juli 2020 unter Alkohol und Drogen stand, vor Gericht. Dort wurde er zu 5400 Euro Strafe verurteilt. Dazu kommen weitere 13.000 Euro, die er als Ersatz für die Schäden leisten muss. Und den hoch motorisier­ten BMW, mit dem er in die Tiefe gestürzt war, muss er noch abzahlen – der war auf Pump gekauft.

Es war kein übliches Geständnis, was der 34-Jährige ablegte – es war eine Wortkaskad­e, die aus ihm heraus zu brechen schien. Er sei „extra nach Köln gezogen, um mein Leben zu ändern“– und habe doch versagt, begann er. Aus Wanne-Eickel habe er sich abgesetzt, weil er dort mit dem Vater und den Brüdern „immer“

im Streit gelebt habe. In Köln habe er seinen Job als Friedhofsg­ärtner aufgegeben, sich als Hilfskraft bei der Bahn ein neues Leben aufgebaut. Nach rund einem Jahr habe er „gedacht, ich bin stabil genug“– und seine Familie besucht. „Es ist passiert, was da immer passiert ist“: Es habe Streit gegeben, er habe Alkohol getrunken, sich mit Kokain zugedröhnt. Und am nächsten Morgen „wollte ich nur nach Hause“. Doch auf der Autobahn fielen seine Tempowechs­el einer Zivilstrei­fe auf.

Etliche Versuche der Beamten, ihn zu stoppen, schlugen fehl. Mehrfach gab der 34-Jährige Gas, zischte im Berufsverk­ehr teils mit Tempo 170 und riskanten Manövern davon. Bis er die Ausfahrt zum Flughafen nutzte, der BMW eine Mauer durchbrach und 16 Meter tief in den Trichter eines Airport-Parkhauses stürzte. „Dass Sie da lebend rausgekomm­en sind, war reiner Zufall“, so der Richter. Der Angeklagte berichtete in schnellen Worten, dass er sofort eine Psychother­apie angetreten habe und sein Leben „wieder in den Griff kriegen“wolle. Immerhin hatte er nach Alkoholfah­rten schon 2011 den Führersche­in verloren, ihn nur mit Mühe neu machen dürfen – und „dann kam das Schlimmste, was ich je getan habe“.

Die Staatsanwä­ltin hätte ihn wegen „hoher kriminelle­r Energie“mit sechs Monaten Bewährungs­strafe belegt, der Richter ließ es bei 180 Tagessätze­n zu je 30 Euro. Einen neuen Versuch, den Führersche­in zu machen, darf der Angeklagte frühestens in anderthalb Jahren starten. Darüber entscheide­t dann das Straßenver­kehrsamt.

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FOTO: WUK Der Angeklagte wurde von Anwalt Marc Wilson vertreten.

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