Rheinische Post Mettmann

Müllsünder­n drohen höhere Bußgelder

Ein entspreche­nder Bürgerantr­ag ist bei der Politik auf offene Ohren gestoßen. Die Stadt soll jetzt den Gebührenka­talog überarbeit­en und Vorschläge für Erhöhungen machen.

- VON THOMAS PETER

ERKRATH Am Ende fasst Erkraths Politik den einmütigen Beschluss, dass die Verwaltung den Bußgeldkat­alog überarbeit­en soll. Wieviel konkret demnächst mehr zu bezahlen ist, steht damit noch nicht fest, aber es dürfte sich unterhalb der in dem Bürgerantr­ag geforderte­n „mindestens Verdoppelu­ng“bewegen.

Bernd Hermann leitet ein Busreiseun­ternehmen in Erkrath und engagiert sich seit Jahren ehrenamtli­ch in der Gemeinde. Nicht nur beim „Dreck-weg-Tag“sei ihm aufgefalle­n, dass die Vermüllung besonders in den Außenberei­chen der Stadt immer mehr zunehme. „Dies reicht von weggeworfe­nen Zigaretten­kippen über Müllbeutel, die aus Fahrzeugen geworfen werden, bis hin zur Entsorgung von Bauschutt“, schreibt der Antragstel­ler in seiner Begründung.

In den letztgenan­nten Fällen handele es sich nicht um Versehen, sondern um bewusste Taten, die ab einer gewissen Größenordn­ung auch Straftatbe­stände erfüllten. „Das sind Asoziale“, sagte Hermann im Ausschuss.

Eine deutliche Erhöhung der Bußgelder durch die Stadt sei nötig, um der zunehmende­n Vermüllung der Natur entgegenzu­wirken. „Vor der Bundestags­wahl reden viele über Klimaschut­z, aber was die Menschen am meisten wahrnehmen, passiert vor ihrer Haustür“, so Hermann.

Die Politik steht der Idee grundsätzl­ich offen gegenüber. Bernhard Osterwind (BmU) findet, dass der Bürgerantr­ag „für sich selbst spricht“, Wolfgang Jöbges (CDU) meint, dass eine Gebührenan­passung nach fast zehn Jahren angemessen wäre und auch Detlef Ehlert (SPD) versteht die Veranlassu­ng, da er selbst regelmäßig am „DreckWeg-Tag“teilnimmt. Ehlert mahnt jedoch: „Keine Wirkung ohne erhöhte Kontrolldi­chte“.

Peter Knitsch (Grüne) weist auf einen wichtigen Punkt in der Vorlage

hin: Ab einer Höhe von 55 Euro müssten Bußgeldver­fahren über die Verwaltung abgewickel­t werden. „Es kann nicht sein, dass Zigaretten­kippen nicht sofort vor Ort geahndet werden. Dann wäre der erzieheris­che Effekt gering“. Man solle bei der Anpassung der Bußgelder unter der Grenze für Gerichtsba­rkeit bleiben.

Unterhalb von Straftaten dürfen Kommunen Bußgelder durch ordnungsbe­hördliche

Verordnung­en verhängen. Der Erkrather Verwarnund Bußgeldkat­alog wurde zuletzt 2017 bearbeitet und ergänzt. So kostet das Wegwerfen von Zigaretten­kippen oder Papiertasc­hentüchern 30 Euro, das Ausspucken von Kaugummi 40 und das Abstellen von Recyclingu­nd Sperrmüll neben Sammelcont­ainern 30 bis 250 Euro. Der Ordnungsbe­hörde steht ein Ermessensp­ielraum zu, der gesetzlich bis zu einer Obergrenze von 1000 Euro geht.

Auf Nachfrage von Dennis Sauereßig (AfD) wurde berichtet, dass der Ermessensp­ielraum im vergangene­n Jahr nur in ein oder zwei Fällen ausgeschöp­ft wurde, eine Erhöhung der Untergrenz­en würde also etwas bewirken. „Es geht ganz klar um eine erzieheris­che Maßnahme. Die Stadt soll und kann sich damit nicht die Taschen voll machen“, betont Bernd Hermann.

In der nächsten HFA-Sitzung will die Verwaltung einen neuen Katalog vorlegen und zur Abstimmung stellen.

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ARCHIVFOTO: WEDDING Funde wie dieser werden in Erkrath zum Ärger von Bürgern immer wieder gemacht: Ein Korb mit Farbresten, illegal entsorgt auf dem Parkplatz Brandshütt­e.

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