Müllsündern drohen höhere Bußgelder
Ein entsprechender Bürgerantrag ist bei der Politik auf offene Ohren gestoßen. Die Stadt soll jetzt den Gebührenkatalog überarbeiten und Vorschläge für Erhöhungen machen.
ERKRATH Am Ende fasst Erkraths Politik den einmütigen Beschluss, dass die Verwaltung den Bußgeldkatalog überarbeiten soll. Wieviel konkret demnächst mehr zu bezahlen ist, steht damit noch nicht fest, aber es dürfte sich unterhalb der in dem Bürgerantrag geforderten „mindestens Verdoppelung“bewegen.
Bernd Hermann leitet ein Busreiseunternehmen in Erkrath und engagiert sich seit Jahren ehrenamtlich in der Gemeinde. Nicht nur beim „Dreck-weg-Tag“sei ihm aufgefallen, dass die Vermüllung besonders in den Außenbereichen der Stadt immer mehr zunehme. „Dies reicht von weggeworfenen Zigarettenkippen über Müllbeutel, die aus Fahrzeugen geworfen werden, bis hin zur Entsorgung von Bauschutt“, schreibt der Antragsteller in seiner Begründung.
In den letztgenannten Fällen handele es sich nicht um Versehen, sondern um bewusste Taten, die ab einer gewissen Größenordnung auch Straftatbestände erfüllten. „Das sind Asoziale“, sagte Hermann im Ausschuss.
Eine deutliche Erhöhung der Bußgelder durch die Stadt sei nötig, um der zunehmenden Vermüllung der Natur entgegenzuwirken. „Vor der Bundestagswahl reden viele über Klimaschutz, aber was die Menschen am meisten wahrnehmen, passiert vor ihrer Haustür“, so Hermann.
Die Politik steht der Idee grundsätzlich offen gegenüber. Bernhard Osterwind (BmU) findet, dass der Bürgerantrag „für sich selbst spricht“, Wolfgang Jöbges (CDU) meint, dass eine Gebührenanpassung nach fast zehn Jahren angemessen wäre und auch Detlef Ehlert (SPD) versteht die Veranlassung, da er selbst regelmäßig am „DreckWeg-Tag“teilnimmt. Ehlert mahnt jedoch: „Keine Wirkung ohne erhöhte Kontrolldichte“.
Peter Knitsch (Grüne) weist auf einen wichtigen Punkt in der Vorlage
hin: Ab einer Höhe von 55 Euro müssten Bußgeldverfahren über die Verwaltung abgewickelt werden. „Es kann nicht sein, dass Zigarettenkippen nicht sofort vor Ort geahndet werden. Dann wäre der erzieherische Effekt gering“. Man solle bei der Anpassung der Bußgelder unter der Grenze für Gerichtsbarkeit bleiben.
Unterhalb von Straftaten dürfen Kommunen Bußgelder durch ordnungsbehördliche
Verordnungen verhängen. Der Erkrather Verwarnund Bußgeldkatalog wurde zuletzt 2017 bearbeitet und ergänzt. So kostet das Wegwerfen von Zigarettenkippen oder Papiertaschentüchern 30 Euro, das Ausspucken von Kaugummi 40 und das Abstellen von Recyclingund Sperrmüll neben Sammelcontainern 30 bis 250 Euro. Der Ordnungsbehörde steht ein Ermessenspielraum zu, der gesetzlich bis zu einer Obergrenze von 1000 Euro geht.
Auf Nachfrage von Dennis Sauereßig (AfD) wurde berichtet, dass der Ermessenspielraum im vergangenen Jahr nur in ein oder zwei Fällen ausgeschöpft wurde, eine Erhöhung der Untergrenzen würde also etwas bewirken. „Es geht ganz klar um eine erzieherische Maßnahme. Die Stadt soll und kann sich damit nicht die Taschen voll machen“, betont Bernd Hermann.
In der nächsten HFA-Sitzung will die Verwaltung einen neuen Katalog vorlegen und zur Abstimmung stellen.