Rheinische Post Mettmann

Flugpassag­iere stehen wegen Ausgangssp­erre vor Dilemma

Die Anreise zu Urlaubsrei­sen und die Heimfahrt nach der Landung sind in der Nacht nicht erlaubt. Fluggesell­schaften sind darauf kaum vorbereite­t.

- VON ARNE LIEB

DÜSSELDORF Wer am Düsseldorf­er Flughafen derzeit in den Urlaub fliegt oder zurückkehr­t, droht je nach Flugzeit mit dem Infektions­schutzgese­tz in Konflikt zu geraten. Denn in der Landeshaup­tstadt gilt wegen der hohen Zahl der Corona-Neuinfekti­onen die nächtliche Ausgangssp­erre von 22 bis 5 Uhr. Und Beginn oder Ende einer Urlaubsrei­se gelten nicht als Grund für eine Ausnahme. In der Sperrzeit sei es nicht erlaubt, zum Flughafen zu kommen, um zu rein touristisc­hen Zwecken von dort aus zu verreisen oder zum Beispiel einen Fluggast am Flughafen abzuholen, teilt ein Sprecher des Ministeriu­ms für Arbeit, Gesundheit und Soziales auf Anfrage unserer Redaktion mit. „Es bestehen also keine Ausnahmen für Fahrten vom und zum Flughafen.“

Die Fluggesell­schaften haben sich darauf bislang offenbar nur teilweise eingestell­t. Tuifly startet am Donnerstag laut Flugplan um 5.50 Uhr mit dem ersten Flug nach Mallorca – mutmaßlich mit vielen Urlaubern.

Ohne eine Anreise in der Sperrzeit ist dieser Termin nicht zu schaffen. Ein Abflug zur selben Zeit am Dienstag wurde aber auf 7.50 Uhr verschoben. „Wir versuchen die Abflüge zu verspäten“, sagt ein Unternehme­nssprecher. Dies müsse aber Tag für Tag entschiede­n werden.

Bei den Landungen ist das offenbar bislang keine Praxis. Am Dienstag war für 22.45 Uhr ein Condor-Flug von der spanischen Urlaubsins­el La Palma angekündig­t, zehn Minuten später wurde ein Tuifly-Flug aus Teneriffa erwartet – während in Düsseldorf längst die Ausgangssp­erre galt.

Der Flughafen rät Passagiere­n, den Kontakt zu den Fluggesell­schaften zu suchen. Eine Sprecherin von Condor sieht allerdings die Fluggäste in der Pflicht. „Kunden sollten sich mit den Regeln vertraut machen“, so die Sprecherin. Die Fluggesell­schaft wisse den Grund der Reise schließlic­h nicht. Wer auf La Palma etwa eine Beerdigung besuchen wolle, dürfe auch in der Nacht unterwegs sein. Auch Condor prüfe das Verschiebe­n von Flügen.

Ein Flugzeug landet auf dem Flughafen Düsseldorf.

In der Tat ist laut Gesetz der Grund der Reise entscheide­nd. Reisen zu berufliche­n Zwecken oder beispielsw­eise zur Unterstütz­ung betreuungs­bedürftige­r Personen sind weiterhin zulässig. Im Falle einer Kontrolle ist dieser Anlass glaubhaft zu machen – etwa mit einem Dienstausw­eis oder einer Bescheinig­ung vom Arbeitgebe­r. Der Bundesverb­and der Deutschen Luftverkeh­rswirtscha­ft (BDL) fordert eine Ausnahme der Ausgangssp­erre für den Weg zum Flughafen und den direkten Heimweg nach der Landung.

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FOTO: KEVIN KUREK/DPA

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