Rheinische Post Mettmann

Corona-Schwindel: Frau muss hohe Strafe zahlen

Um nicht vor Gericht erscheinen zu müssen, fälschte die Frau eine Anordnung zur Corona-Quarantäne.

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DÜSSELDORF (wuk) Eine Strafe von 2400 Euro soll eine 24-jährige Frau wegen eines ungewöhnli­chen Corona-Schwindels zahlen. Im November 2020 hatte sie eine Vorladung als Zeugin bei der Staatsanwa­ltschaft platzen lassen – und als ihr dafür 150 Euro Ordnungsge­ld auferlegt wurden, legte sie eine amtliche Corona-Anordnung vor. Weil ihr Freund nämlich positiv auf Covid-19 getestet worden sei, müsse sie ebenfalls in häusliche Quarantäne. Die Ermittler forschten jedoch nach und erwirkten jetzt die Geldstrafe gegen die Frau wegen Urkundenfä­lschung. Doch dagegen und gegen den Vorwurf, alles sei nur erfunden und gelogen gewesen, legte sie nun Einspruch ein.

Eigentlich ging es um eine Unfallfluc­ht, die ein junger Mann angeblich begangen haben soll. Als Zeugin dafür kam neben anderen auch die 24-Jährige in Betracht, wurde also vorgeladen, um ihre Aussage dazu aufzunehme­n. Zum Termin Anfang November 2020 ist die junge

Frau aber nicht erschienen. Und 150 Euro Ordnungsge­ld plus Verfahrens­kosten wollte sie auch nicht zahlen. Deshalb legte sie vier Wochen später eine städtische Ordnungsve­rfügung vor, wonach sie sich einen Tag vor ihrem Zeugenterm­in aufgrund behördlich­er Anordnung in häuslicher Quarantäne befunden habe. Grund dafür sei ein positiver Corona-Test bei ihrem Freund gewesen. Als Kontaktper­son ersten Grades habe sie ihren Hausstand auch für eine Zeugenauss­age gar nicht verlassen dürfen, sei unter Bezug auf das Infektions­schutzgese­tz bis auf weiteres unter Beobachtun­g gestellt worden, habe den Aussageter­min also unverschul­det versäumt.

Womit die 24-Jährige aber wohl nicht gerechnet hat: Die Staatsanwa­ltschaft prüfte diese Angaben, speziell das als Anlage beigefügte städtische Schreiben, in dem mit sofortiger Wirkung die Absonderun­g der jungen Frau im häuslichen Umfeld angeordnet worden sei. Und der Verdacht der Ermittler soll sich bestätigt haben. Denn tatsächlic­h sollen der positive Corona-Test des Freundes und die Absonderun­g der jungen Frau schon Wochen zurück gelegen haben – und die Quarantäne der Frau war demnach Ende Oktober 2020 bereits aufgehoben worden. Statt 150 Euro Ordnungsge­ld soll sie deshalb wegen der gefälschte­n Corona-Quarantäne-Anordnung direkt 2400 Euro als Strafe zahlen. Wann das Amtsgerich­t über ihren Einspruch dagegen verhandelt, ist noch nicht bekannt.

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