Corona-Schwindel: Frau muss hohe Strafe zahlen
Um nicht vor Gericht erscheinen zu müssen, fälschte die Frau eine Anordnung zur Corona-Quarantäne.
DÜSSELDORF (wuk) Eine Strafe von 2400 Euro soll eine 24-jährige Frau wegen eines ungewöhnlichen Corona-Schwindels zahlen. Im November 2020 hatte sie eine Vorladung als Zeugin bei der Staatsanwaltschaft platzen lassen – und als ihr dafür 150 Euro Ordnungsgeld auferlegt wurden, legte sie eine amtliche Corona-Anordnung vor. Weil ihr Freund nämlich positiv auf Covid-19 getestet worden sei, müsse sie ebenfalls in häusliche Quarantäne. Die Ermittler forschten jedoch nach und erwirkten jetzt die Geldstrafe gegen die Frau wegen Urkundenfälschung. Doch dagegen und gegen den Vorwurf, alles sei nur erfunden und gelogen gewesen, legte sie nun Einspruch ein.
Eigentlich ging es um eine Unfallflucht, die ein junger Mann angeblich begangen haben soll. Als Zeugin dafür kam neben anderen auch die 24-Jährige in Betracht, wurde also vorgeladen, um ihre Aussage dazu aufzunehmen. Zum Termin Anfang November 2020 ist die junge
Frau aber nicht erschienen. Und 150 Euro Ordnungsgeld plus Verfahrenskosten wollte sie auch nicht zahlen. Deshalb legte sie vier Wochen später eine städtische Ordnungsverfügung vor, wonach sie sich einen Tag vor ihrem Zeugentermin aufgrund behördlicher Anordnung in häuslicher Quarantäne befunden habe. Grund dafür sei ein positiver Corona-Test bei ihrem Freund gewesen. Als Kontaktperson ersten Grades habe sie ihren Hausstand auch für eine Zeugenaussage gar nicht verlassen dürfen, sei unter Bezug auf das Infektionsschutzgesetz bis auf weiteres unter Beobachtung gestellt worden, habe den Aussagetermin also unverschuldet versäumt.
Womit die 24-Jährige aber wohl nicht gerechnet hat: Die Staatsanwaltschaft prüfte diese Angaben, speziell das als Anlage beigefügte städtische Schreiben, in dem mit sofortiger Wirkung die Absonderung der jungen Frau im häuslichen Umfeld angeordnet worden sei. Und der Verdacht der Ermittler soll sich bestätigt haben. Denn tatsächlich sollen der positive Corona-Test des Freundes und die Absonderung der jungen Frau schon Wochen zurück gelegen haben – und die Quarantäne der Frau war demnach Ende Oktober 2020 bereits aufgehoben worden. Statt 150 Euro Ordnungsgeld soll sie deshalb wegen der gefälschten Corona-Quarantäne-Anordnung direkt 2400 Euro als Strafe zahlen. Wann das Amtsgericht über ihren Einspruch dagegen verhandelt, ist noch nicht bekannt.