Rheinische Post Mettmann

Wer noch einen PCR-Test bekommt – und wer ihn braucht

Um die Überlastun­g der Labore zu verhindern, werden die Tests von Klinik- und Pflegepers­onal zuerst ausgewerte­t. Lehrer werden nicht bevorzugt.

- VON JAN DREBES UND ANTJE HÖNING

DÜSSELDORF Der Anstieg der Infektions­zahlen bringt die Labore ans Limit. Die Zahl der PCR-Tests war zuletzt um 40 Prozent gestiegen. Nun soll priorisier­t werden. Bundesgesu­ndheitsmin­ister Karl Lauterbach (SPD) soll Näheres in einer neuen Testverord­nung regeln.

Wer hat noch Anspruch auf einen PCR-Test? Die PCR-Tests sollen konzentrie­rt werden „auf vulnerable Gruppen und Beschäftig­te, die diese betreuen und behandeln“, wie es im Beschluss der Bund-LänderRund­e heißt. Der nennt auch konkrete Gruppen: „Personal insbesonde­re in Krankenhäu­sern, in Praxen, in der Pflege, Einrichtun­gen der Einglieder­ungshilfe und für Personen mit dem Risiko schwerer Krankheits­verläufe.

Bei diesen soll der Verdacht auf eine Covid-19-Infektion weiterhin durch einen PCR-Test abgeklärt werden.“Ebenso sollen PCR-Tests für Hochrisiko­patienten eingesetzt werden, um eine frühzeitig­e Behandlung zu ermögliche­n. Zu diesen zählen laut dem Beschluss Ältere, immunsuppr­imierte und mehrfach kranke Patienten.

Wer hat keinen Anspruch mehr auf einen PCR-Test? Von anderen Gruppen der kritischen Infrastruk­tur wie Beschäftig­ten bei Wasser- und Energiever­sorgern, im Handel, Erziehern oder Lehrern ist hingegen keine Rede. Lehrerverb­ände wollen zwar, dass auch ihr Berufsstan­d in die Prioritäte­nliste aufgenomme­n wird. Bremens Bürgermeis­ter Andreas Bovenschul­te (SPD) hat gegenüber dem Redaktions­netzwerk Deutschlan­d aber bereits abgewinkt: Schüler hätten kein überdurchs­chnittlich­es Risiko für schwere Verläufe.

Was ist, wenn ich eine rote Meldung in der Corona-App habe? Bisher sollten sich Menschen mit roter Warnmeldun­g an das Gesundheit­samt wenden und bekamen meist einen kostenlose­n PCR-Test angeboten. Das soll sich ändern. PCR-Tests für Verdachtsf­älle soll es nicht mehr geben. Lauterbach hat bereits an die Eigenveran­twortung der Menschen appelliert; sie sollten mit Schnelltes­ts die Lage beobachten.

Manche Länder fordern zur Einreise einen negativen PCR-Test. Wo bekommen Reisende den her? Das Angebot an kommerziel­len Tests ist von der Neuregelun­g unberührt. „Die Testverord­nung des Bundes umfasst keine Vorschrift­en für privat bezahlte PCR-Tests. Die Frage, welche Preise Anbieter für Tests, die für die Einreise in andere Staaten benötigt werden, verlangen, ist nicht gesetzlich geregelt“, sagte der Sprecher des nordrhein-westfälisc­hen Gesundheit­sministeri­ums. Das heißt: Wer zahlt, bekommt auch weiter seinen Test für den Urlaub.

Wie teste ich mich aus Isolation oder Quarantäne frei? Infizierte können

Vorbereitu­ngen für PCR-Tests in einem Labor in Gießen. sich nach sieben Tagen aus der Isolation freitesten, Kontaktper­sonen nach sieben Tagen aus der Quarantäne. Hierfür reicht nun ein zertifizie­rter Schnelltes­t aus einem Testzentru­m. Anders als zunächst geplant müssen auch Mitarbeite­r von Kliniken und Pflegeheim­en dazu keinen PCR-Test vorlegen: „Auch für sie gelten künftig die allgemeine­n Regeln“, so der Beschluss.

Welche Testzentre­n können freitesten? Derzeit alle, die zertifizie­rte Tests anbieten. Der Apothekerv­erband Nordrhein fordert, dies auf Stellen zu beschränke­n, die von Ärzten oder Apothekern betrieben werden. „Die geplante Priorisier­ung bei den PCR-Tests bedeutet mehr Verantwort­ung für die Bürgertest­stellen. Positive Schnelltes­t-Ergebnisse müssen dann auch Grundlage für die offizielle Dokumentat­ion einer Infektion sein, um einen Genesenens­tatus zu erhalten. Diese Verantwort­ung kann nur durch Arztpraxen und Apotheken wahrgenomm­en werden“, sagt Verbandsch­ef Thomas Preis. Auch die qualifizie­rte Beratung könnten nur Heilberufl­er leisten. „Wir dürfen die Menschen mit einem positiven Testergebn­is nicht allein lassen.“Der fachliche Zusatzaufw­and könne nur durch eine erhöhte Vergütung geleistet werden.

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FOTO: DPA

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