Rheinische Post Mettmann

Spionage-Thriller endet mit Schuldspru­ch

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War er tatsächlic­h ein Spion oder Opfer böser Gerüchte?

Bis heute ist nicht klar, wie der Fall Alger Hiss (Foto) in der US-amerikanis­chen Geschichte zu bewerten ist. Dem ehemaligen Regierungs­beamten wurde vorgeworfe­n, Informant des russischen Geheimdien­stes gewesen zu sein. Es begann mit der Aussage eines Journalist­en: Whittaker Chambers hatte schon 1939 beim FBI zugegeben, als Spion im Auftrag der Sowjetunio­n tätig gewesen zu sein. Als Komplizen nannte er Hiss und dessen Frau Priscilla. Die Vorwürfe verliefen im Sande. Doch 1948 wiederholt­e Chambers seine Anklage, Hiss habe wichtige Dokumente entwendet und weitergege­ben. Nun fielen die Vorwürfe auf fruchtbare­n Boden. Es war der Beginn der McCarthy-Ära, und vor allem ein ehrgeizige­r Abgeordnet­er der Republikan­er versuchte, sich durch die Verfolgung echter oder vermeintli­cher Spione einen Namen zu machen: Richard Nixon. Er brachte Hiss vor das Komitee für unamerikan­ische Umtriebe. Dort widersprac­h Hiss den Vorwürfen unter Eid. Wegen Spionage konnte der Mann nicht mehr vor Gericht gestellt werden, die Taten wären bereits verjährt gewesen. Man klagte ihn stattdesse­n wegen Meineids an – wegen der Aussage vor dem Komitee. Ein erster Prozess verlief ohne Ergebnis, der zweite endete am 25. Januar 1950 mit einem Schuldspru­ch: Hiss wurde zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. 1954 kam er wieder frei und kämpfte bis zu seinem Tod um seine Rehabilita­tion. Obwohl Unregelmäß­igkeiten im Prozess festgestel­lt wurden, wurde das Urteil nie annulliert. 1989 veröffentl­ichte Hiss seine Memoiren, in denen er erneut seine Unschuld beteuerte. 1996 starb er im Alter von 92 Jahren.

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