Spionage-Thriller endet mit Schuldspruch
War er tatsächlich ein Spion oder Opfer böser Gerüchte?
Bis heute ist nicht klar, wie der Fall Alger Hiss (Foto) in der US-amerikanischen Geschichte zu bewerten ist. Dem ehemaligen Regierungsbeamten wurde vorgeworfen, Informant des russischen Geheimdienstes gewesen zu sein. Es begann mit der Aussage eines Journalisten: Whittaker Chambers hatte schon 1939 beim FBI zugegeben, als Spion im Auftrag der Sowjetunion tätig gewesen zu sein. Als Komplizen nannte er Hiss und dessen Frau Priscilla. Die Vorwürfe verliefen im Sande. Doch 1948 wiederholte Chambers seine Anklage, Hiss habe wichtige Dokumente entwendet und weitergegeben. Nun fielen die Vorwürfe auf fruchtbaren Boden. Es war der Beginn der McCarthy-Ära, und vor allem ein ehrgeiziger Abgeordneter der Republikaner versuchte, sich durch die Verfolgung echter oder vermeintlicher Spione einen Namen zu machen: Richard Nixon. Er brachte Hiss vor das Komitee für unamerikanische Umtriebe. Dort widersprach Hiss den Vorwürfen unter Eid. Wegen Spionage konnte der Mann nicht mehr vor Gericht gestellt werden, die Taten wären bereits verjährt gewesen. Man klagte ihn stattdessen wegen Meineids an – wegen der Aussage vor dem Komitee. Ein erster Prozess verlief ohne Ergebnis, der zweite endete am 25. Januar 1950 mit einem Schuldspruch: Hiss wurde zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. 1954 kam er wieder frei und kämpfte bis zu seinem Tod um seine Rehabilitation. Obwohl Unregelmäßigkeiten im Prozess festgestellt wurden, wurde das Urteil nie annulliert. 1989 veröffentlichte Hiss seine Memoiren, in denen er erneut seine Unschuld beteuerte. 1996 starb er im Alter von 92 Jahren.