Rheinische Post Mettmann

550 Klagen wegen Coronahilf­e

Hilfsempfä­nger wehren sich gegen Rückzahlun­gsbescheid­e des Landes.

- VON UWE-JENS RUHNAU

DÜSSELDORF Die Klagewelle gegen die Rückzahlun­gsforderun­gen bei der Corona-Soforthilf­e ist da. „Seit Jahresbegi­nn sind am Verwaltung­sgericht Düsseldorf rund 550 Verfahren eingegange­n, in denen es um die Rückforder­ung von Corona-Soforthilf­en geht“, bestätigt eine Sprecherin des Gerichts unserer Redaktion. Insgesamt liegt die Zahl der Klagen an Gerichten in NRW bei 1600, so Reiner Hermann, Gründer der Interessen­gemeinscha­ft IG Soforthilf­e NRW. „Wir haben NRW-Wirtschaft­sminister Andreas Pinkwart Musterverf­ahren vorgeschla­gen und würden die übrigen Verfahren gerne ruhend stellen, um die Kosten niedrig zu halten und die Gerichte

zu entlasten“, so Hermann. Der Minister habe auf den Brief jedoch nicht reagiert.

Wie es nun weitergeht, wird sich zeigen. Das Verwaltung­sgericht stellt die neuen Klagen derzeit an die Bezirksreg­ierung Düsseldorf zu. Einige wenige frühere Verfahren versucht das Gericht voranzutre­iben, ist dabei allerdings auf die Unterstütz­ung des Landes beziehungs­weise der Bezirksreg­ierung angewiesen. Das Gericht hat Unterlagen angeforder­t, die bis Ende Januar vorliegen sollen. Ob es zu Musterverf­ahren kommt, hängt nun vom Land ab, zu solchen kann es aber auch durch die Richtersch­aft kommen.

In NRW wurden zu Beginn der Pandemie knapp 430.000 Soforthilf­en ausgezahlt, von einer Rückzahlun­g

war vor allem beim Bund nicht die Rede. 86 Prozent der Empfänger in NRW waren Solo-Selbständi­ge und Kleinstunt­ernehmen mit bis zu fünf Beschäftig­ten. Sie erhielten jeweils 9000 Euro, wer mehr Mitarbeite­r hatte, bekam 15.000 oder 25.000 Euro. Da viele der Letztgenan­nten auch bedeutende Kosten hatten, konnten sie oft die Rückzahlun­g reduzieren. Bei vielen „Kleinen“ist dies nicht der Fall. Sie argumentie­ren jetzt vor Gericht ähnlich und lehnen die Schluss-Bescheide schon aus formalen Gründen ab, weil es keine vorläufige­n Bescheide gegeben habe. Die erst später genannten Regeln werden kritisiert. So seien zunächst Umsatzausf­älle und Lebenshalt­ungskosten anzurechne­n gewesen.

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