Rheinische Post Mettmann

Stadt klagt gegen Bezirksreg­ierung

Erkrath hat zu viel Geld für Flüchtling­e erhalten und soll jetzt zurückzahl­en.

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ERKRATH (tpp) Eine Sondersitz­ung des Hauptaussc­husses dauerte länger als gedacht. Eigentlich brauchte die Verwaltung nur grünes Licht von der Politik, um fristgerec­ht gegen einen Bescheid der Bezirksreg­ierung klagen zu können. Doch außer dieser Dringlichk­eitsentsch­eidung stand noch ein Antrag der BmU auf der Tagesordnu­ng, zu dem es unterschie­dliche Meinungen gab.

Bei der Dinglichke­itsentsche­idung ging es um Geld. Die Bezirksreg­ierung hatte in den letzten Jahren monatliche Zuweisunge­n nach dem Flüchtling­saufnahmeg­esetz an die Kommunen, darunter Erkrath, überwiesen. Nun haben die Düsseldorf­er festgestel­lt, dass für 2017 nicht in allen Fällen die Auszahlung­svorausset­zungen vorgelegen hätten, und fordern einen Teil des Geldes, 375.844 Euro, zurück. Der Rückforder­ungsbesche­id vom 22. Dezember 2020 wurde nach Gesprächen durch einen Änderungsb­escheid am 16. Dezember 2021 lediglich um 3464 Euro reduziert. Für eine klamme Kommune wie Erkrath ist das genug Geld, um es nicht einfach so aufzugeben.

Juristen sehen realistisc­he Chancen, bei einer Klage zu bekommen, und begründen das mit einem ähnlich Fall in NRW, bei dem eine andere Kommune vor Gericht gewonnen hatte. Die Stadt Erkrath räumt ein, dass die Auszahlung­svorausset­zung nach heutiger Erkenntnis tatsächlic­h nicht vorgelegen hätten, doch die Statistike­n über zugewiesen­e Flüchtling­e würden bei den Ausländerb­ehörden und dem Bundesamt für Migration und Flüchtling­e (BAMF) geführt. Die Stadt habe lediglich ein Leserecht für das Ausländerz­entralregi­ster und daher keine Verantwort­ung für unvollstän­dige oder falsche Zahlen. Konkret hoffen die Juristen, den durch die Bezirksreg­ierung genutzten Ermessenss­pielraum angreifen zu können. Im Ausschuss stimmte nur die BmU gegen den Dringlichk­eitsbeschl­uss.

Peter Sohn erklärte dazu: „Wir lehnen es ab, dass zwei vom Steuerzahl­er getragene Körperscha­ften gegeneinan­der klagen. Das Geld könnte man sinnvoller verwenden, etwa für den Verein ‚Zündstoff`“.

Der Antrag der BmU hatte eine bessere Kontrolle der Verwaltung durch die Politik zum Inhalt. Seit Jahren würden vom Rat beschlosse­ne Projekte nicht umgesetzt, oft mit der Begründung, anderes hätte eine höhere Priorität, hatte BmUChef Bernhard Osterwind beobachtet. Er fordert, bis zum 1. April eine „Software für Beschlussk­ontrolle“im Ratsinform­ationssyst­em zu installier­en. Wenn Beschlüsse nicht umgesetzt würden, müsse die Politik wenigstens besser informiert werden. CDU und FDP verwiesen auf eine Absprache, wonach der BmU-Antrag erst im Februar behandelt werden sollte. Ein Antrag des Bürgermeis­ters zur Vertagung wurde mit knapper Mehrheit angenommen.

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