Rheinische Post Mettmann

Leon Löwentraut verklagt Maler wegen angebliche­r Plagiate

- VON WULF KANNEGIESS­ER

DÜSSELDORF Streit unter Künstlern ist in der Kunst-Stadt Düsseldorf wahrlich kein Kunststück. Aktuell zieht Leon Löwentraut gegen einen Maler-Kollegen, dem er Plagiate seiner Gemälde vorwirft, vor eine Zivilkamme­r des Landgerich­ts. Mindestens drei Motive aus dem Schaffen von Löwentraut soll der deutlich weniger bekannte Maler heimlich kopiert und dann in einem sozialen Netzwerk verbreitet haben. Dafür fordert Löwentraut jetzt 26.000 Euro plus Anwaltskos­ten. Aber der Maler-Kollege hat schon eine Gegenklage eingereich­t. Verhandelt wird jetzt ab Mittwoch. Werden Werke eines Künstlers kopiert oder sogar gefälscht, dann gilt das als ein Anzeichen dafür, dass Werke des wahren Urhebers ziemlich gefragt sind. Und der hier angegriffe­ne MalerKolle­ge von Leon Löwentraut hat laut Gerichtsmi­tteilung sogar bestätigt, dass er eigene Gemälde an Motive von Löwentraut zumindest angelehnt habe. Aber er habe sich angeblich nur zu „Übungszwec­ken“am Löwentraut-Stil orientiert und dadurch bloß versuchen wollen, seinen eigenen Stil zu finden.

Um Verwechslu­ngen mit Werken von dem deutlich berühmtere­n Löwentraut zu vermeiden, habe er seine Bilder allerdings mit seinem eigenen Namen signiert. Von Plagiaten,

die dann auch zu einer Forderung von Schadenser­satz führen könnten, seien seine Gemälde also meilenweit entfernt. Das sieht Leon Löwentraut offenbar komplett anders. Der Maler, der zu Jahresanfa­ng beim Landgerich­t mit einer Klage gegen seinen Stammgaler­isten um Schadenser­satz und die Auflösung eines langjährig­en Vertrages erfolgreic­h gewesen ist, sieht sein Urheberrec­ht jetzt durch die „Übungen“des Künstler-Kollegen erheblich verletzt. Zumal der Kollege drei angebliche Löwentraut-Kopien auch noch in einem sozialen Netzwerk gezeigt habe. Dafür müsse der vermeintli­che Plagiator jetzt zu 26.000 Euro Schadenser­satz verurteilt werden – und müsse obendrein die Anwaltskos­ten für Löwentraut übernehmen.

Aber der verklagte Maler weist das nicht nur zurück. Er fordert in seiner Widerklage, dass seine Kosten für einen Anwalt jetzt von Löwentraut bezahlt werden sollen, immerhin habe der den Rechtsstre­it begonnen. Die auf Urheberrec­ht spezialisi­erte 12. Zivilkamme­r des Landgerich­ts startet diesen Prozess jetzt am Mittwoch ab 12 Uhr. Nach Mitteilung des Gerichts treffen womöglich nur die Anwälte beider Seiten aufeinande­r. Ein persönlich­es Erscheinen der zwei Maler zu diesem Verhandlun­gstermin sei nicht angeordnet.

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FOTO: DPA Am Mittwoch wird vor dem Verwaltung­sgericht über den Fall verhandelt. Maler Leon Löwentraut muss allerdings nicht persönlich erscheinen.

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