Rheinische Post Mettmann

Prozess um tödliche Messeratta­cke auf Taxifahrer

Der 39-Jährige soll einen 44-Jährigen auf der Corneliuss­traße erstochen haben. Das Opfer ist der Ex-Lebensgefä­hrte der Tante.

- VON WULF KANNEGIESS­ER

DÜSSELDORF Mit einem schweigend­en Angeklagte­n hat beim Landgerich­t der Prozess um den gewaltsame­n Tod eines Taxifahrer­s (44) begonnen. Vor einem halben Jahr soll es zwischen den Männern an der Corneliuss­traße zum Disput mit tödlichem Ende gekommen sein.

Die Tante des Angeklagte­n (39) habe sich von diesem Ex-Freund bedroht gefühlt, ihr Neffe und sein Cousin (32) hatten vor ihrer Wohnungstü­r auf die Ankunft des Taxifahrer­s gewartet. Nach einem Wortstreit und einer Attacke des Taxifahrer­s hatte der Neffe laut Anklage dann drei Mal mit einem Messer zugestoche­n, den Kontrahent­en tödlich verletzt. Von Notwehr geht die Staatsanwa­ltschaft aktuell aber nicht aus, die Anklage lautet auf Totschlag.

Offenbar unversöhnl­ich hatte sich das einstige Paar im Herbst 2023 zerstritte­n. Das berichtete zu Prozessbeg­inn der Bruder des Opfers. Mit seiner Partnerin habe er wenige Tage vor der Bluttat den Bruder und dessen Ex-Freundin besucht. „Wir haben schnell gemerkt, dass wir die beiden nicht versöhnen können!“Sein Bruder habe auch schon den Schlüssel zur Wohnung der Frau zurückgege­ben, sich mit der Trennung von ihr angeblich abgefunden. Die

Frau jedoch soll am Tattag bei der Polizei angerufen und behauptet haben, ihr Ex-Partner wolle sie töten. Zu ihrem „Schutz“seien der Angeklagte und dessen Cousin extra zur Tante gefahren, der Angeklagte habe laut Ermittlung­en dabei ein Messer aus der Wohnung der Frau mitgenomme­n, um vor dem Haus auf die Ankunft des Taxifahrer­s zu warten. Als der dann erschien und den Angeklagte­n mit einem Schlagstoc­k auf den Kopf schlug, ist die Situation offenbar eskaliert. Für Juristen ist für eine mögliche Notwehr des Angeklagte­n entscheide­nd, wie groß die Zeitspanne war zwischen diesem Schlag des Taxifahrer­s und den Messerstic­hen des Neffen.

Die Anklage geht davon aus, dass es dem 39-Jährigen zunächst gelang, den Taxifahrer zu dessen Fahrzeug zurück zu drängen. Damit sei diese Szene beendet gewesen. Erst danach habe der Angeklagte dann das mitgebrach­te Messer gezogen und dem 44-Jährigen in Bauch, Brust und Rücken gestochen. Auf Notwehr könne er sich also nicht berufen. Gemeinsam mit Tante und Cousin soll er auf den am Boden liegenden Taxifahrer eingetrete­n – und das Opfer dann auf der Straße zurückgela­ssen haben. Am Blutverlus­t durch die Stiche ist der Taxifahrer in einer Klinik gestorben.

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FOTO: WUK Der Angeklagte wird von Verteidige­r Henner Apfel vertreten.

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