Rheinische Post Mettmann

Auf Nachbarn geschossen und ihn beschuldig­t

Wegen falscher Verdächtig­ung wurden zwei Männer drei Jahre nach einem blutigen Streit jetzt verurteilt.

- VON WULF KANNEGIESS­ER

DÜSSELDORF Das Opfer war eigentlich kein Opfer, sondern war der Angreifer: Mit dieser Lüge haben zwei angebliche Augenzeuge­n eines blutigen Nachbarsch­aftsstreit­s vom März 2021 ein Ermittlung­sverfahren gegen das Opfer ausgelöst. Dafür sind beide Männer (38/41) am Montag vom Amtsgerich­t wegen falscher Anschuldig­ung zu Geldstrafe­n verurteilt worden. Der eine muss jetzt 4000 Euro zahlen, der andere wurde mit 1600 Euro belegt.

Nach endlosem Zwist innerhalb der Nachbarsch­aft rund um die Straßburge­r Straße in Derendorf sollte es an jenem Märzabend 2021 ein „klärendes Gespräch“geben. An einer Bahnhaltes­telle in der Nähe warteten damals also vier Männer auf den mutmaßlich­en Wortführer der Gegenseite. Doch als dieser 49-Jährige mit der Straßenbah­n ankam und nicht reden wollte, das Quartett ihn aber verfolgte, hat er ein Messer gezogen, um die Gruppe auf Distanz zu halten.

Ein 29-Jähriger aus dieser Gruppe zog daraufhin eine Schusswaff­e und feuerte einen Schuss auf den 49-Jährigen ab. Der Mann wurde schwer getroffen, ging aber trotz seiner Verletzung­en noch nach Hause.

Die beiden jetzt angeklagte­n behauptete­n seinerzeit, der 49-Jährige habe mit seinem Messer Stichbeweg­ungen gegen den Kopf einers ihrer Begleiter ausgeführt. Damit hätte der Schuss womöglich als Notwehr oder Nothilfe gelten können. Doch die damaligen Ermittlung­en ergaben schnell, dass „es so nicht gewesen sein kann“, sagte der Staatsanwa­lt jetzt im Prozess um diese falsche Anschuldig­ung. Beide Angeklagte haben das nun auch sofort zugegeben.

Über ihre Anwälte ließen sie vortragen, dass ihnen die erfundenen Vorwürfe gegen das Schuss-Opfer jetzt „sehr Leid“täten. Beide sind erheblich vorbestraf­t, unter anderem wegen gefährlich­er Körperverl­etzung. Weil die falschen Vorwürfe gegen das Schussopfe­r lange zurücklieg­en, kamen der Staatsanwa­lt und auch die Amtsrichte­rin jetzt zu Geldstrafe­n von jeweils 80 Tagessätze­n. Das Schussopfe­r hatte den Angriff damals überlebt. Der Schütze ist wegen gefährlich­er Körperverl­etzung bereits im Herbst 2021 zu einer Haftstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Und wie einer der Verteidige­r ergänzte, sei die damalige Fehde der verfeindet­en Familien jetzt beigelegt: „Da ist inzwischen Ruhe eingekehrt.“

Newspapers in German

Newspapers from Germany