So lassen sich Blühstreifen anlegen und fördern
METTMANN/WÜLFRATH (von) Der Klimawandel ist rapide. Dringend müssen Maßnahmen eingeleitet werden, Natur und Umwelt besser zu schützen. Etwa durch sogenannte Blühstreifen. Sie werden immer öfter als Flächen in der Kulturlandschaft angelegt, um die Artenvielfalt von Pflanzen und Tieren zu schützen.
Dabei entstehen solche Biodiversitätsmaßnahmen nicht beliebig, sie sind auf die jeweiligen Örtlichkeiten angepasst und geplant. Landwirte und Jägerschaft arbeiten dabei in Mettmann und Wülfrath zusammen, denn Biodiversitätsmaßnahmen sind auch nützlich für die Erhaltung gesunder Böden, dienen dem Insektenschutz und der Nahrung und Deckung für das heimische Wild.
Mit Ulrich Claßen hatte die Kreisjägerschaft Düsseldorf und Mettmann jetzt einen profunden Kenner der durchaus komplizierten Thematik zu Gast. Der Berater der Landwirtschaftskammer NRW informierte über die verschiedenen Biodiversitätsmaßnahmen und über die Möglichkeiten staatlicher Förderung.
Welches Blühstreifen-Saatgut für welchen Boden und Standort? Eine einjährige oder eine mehrjährige Aussaat? Wie das Mindestmaß, wie das Höchstmaß einer neuen Buntbrache? Wie die vorgeschriebenen Bearbeitungsintervalle? Möglichkeiten gibt es viele, sie sollten dem jeweiligen landwirtschaftlichen Betrieb angepasst werden.
Bei bester Planung spielt das Wetter eine entscheidende Rolle. Da die bis zum 31. März vorgeschriebene Einsaat von Wildblumen und Kräutern aufgrund der nassen Witterung kaum möglich war, bleibt als Biodiversitätsmaßnahme auch im Kreis Mettmann häufig nur ein stellenweiser Verzicht auf die Getreideernte. Dabei bleibt auf der unbearbeiteten Fläche das Getreide stehen, sät sich selber erneut aus und wird auf natürlichem Wege mit Wildkräutern angereichert. Auch hierfür kann der Landwirt Fördergelder beantragen. Fasan und Hase freut es: Hier ist der Tisch reich gedeckt und sie bleiben bei der Mahlzeit vor Beutegreifern gut geschützt.