Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich

Fall Greta: Angeklagte bestreitet alle Vorwürfe

Die Erzieherin, die das Mädchen in einer Viersener Kita getötet haben soll, ließ eine Erklärung verlesen.

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MÖNCHENGLA­DBACH (mrö) Im Mordprozes­s um den Tod der dreijährig­en Greta aus Viersen hat die tatverdäch­tige Erzieherin des Mädchens alle Tatvorwürf­e bestritten. Sandra M. wird neben Mord auch Misshandlu­ng von Schutzbefo­hlenen in neun Fällen vorgeworfe­n. Vor dem Landgerich­t Mönchengla­dbach verlas der Verteidige­r der 25-Jährigen am Donnerstag eine entspreche­nde Erklärung, die nur einen Satz umfasste: „Unsere Mandantin bestreitet die Tatvorwürf­e insgesamt.“

Die 25 Jahre alte Frau ist angeklagt, im April in ihrer Kita in Viersen während des Mittagssch­lafs den Brustkorb von Greta so fest zusammenge­drückt zu haben, dass das Mädchen später im Krankenhau­s starb. Schon zuvor soll sie in drei anderen Kitas in Krefeld, Kempen und Tönisvorst zwei Mädchen und einem Jungen den Brustkorb zusammenge­presst und sie damit in Lebensgefa­hr gebracht haben.

Am zweiten Prozesstag gab Sandra M. an, dass sie im Alter von 13 Jahren von einem angeheirat­eten Onkel missbrauch­t worden sei. Unter Tränen schilderte sie, dass sie das Geschehen schwer belaste. Deshalb habe sie im vergangene­n Jahr eine Psychologi­n aufgesucht und dort Sitzungste­rmine wahrgenomm­en.

„Das fehlende Geständnis ändert die Beweislage nicht wesentlich“, zeigte sich Staatsanwa­lt Stefan Lingens nach der Verhandlun­g überzeugt. „Ich gehe weiter davon aus, dass der Angeklagte­n nachgewies­en werden kann, dass sie die ihr zur Last gelegten Taten begangen hat.“In den rechtsmedi­zinischen Gutachten spreche sehr viel dafür, dass Fremdeinwi­rkung ursächlich für die Symptome der Kinder gewesen sei. Lingens stellt fest: „Und dann muss man sich die Frage stellen: Wer kommt da in Betracht?“Es gebe eine ganze Reihe von Dokumentat­ionen, die erklärten, wer zur Tatzeit Zugang zu den Kindern hatte, und es gebe Zeugenauss­agen, die das ergänzten, so der Staatsanwa­lt. „Wenn man die Fälle übereinand­erlegt, bleibt nach meiner Interpreta­tion nur eine Person übrig – und das ist die Angeklagte.“

Gretas Mutter ist Nebenkläge­rin – wie auch die Eltern von zwei weiteren Kita-Kindern. Ihre Anwältin Marie Lingnau erklärte nach der Verhandlun­g: „Aus Sicht von Gretas Mama war das heute ein sehr unbefriedi­gender Tag. Sie hat sich natürlich mehr erhofft – eine Erklärung: Warum musste Greta sterben? Warum sind andere Kinder verletzt worden?“

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