Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich
Eine neue Qualität der Proteste
Rechte Demonstranten haben am Mittwoch Abgeordnete im Bundestag bedrängt. Wie es dazu kommen konnte – und was daraus folgt.
Von Jan Drebes, Gregor Mayntz und Julia Rathcke
BERLIN So etwas hat es im Deutschen Bundestag noch nicht gegeben. Am Rande der Debatte über das Infektionsschutzgesetz waren auf den Fluren des Reichstagsgebäudes am Mittwoch Abgeordnete bedrängt, gefilmt und beleidigt worden. Dies passierte unter anderem Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und dem FDP-Innenpolitiker Konstantin Kuhle. Andere Abgeordnete oder deren Mitarbeiter schrieben in sozialen Netzwerken, dass sie sich aus Angst vor den Aktivisten in ihren Büros eingeschlossen hätten.
Für das Eindringen der Störer in den Bundestag wird sich unter anderem der AfD-Abgeordnete Udo Hemmelgarn verantworten müssen. Laut Bundesfraktionssprecher Marcus Schmidt hatte der 61-Jährige schon am Donnerstag eingeräumt, dass mindestens eine der Personen auf seine Einladung hin in den Bundestag gelangt war. Jeder Abgeordnete darf sechs Gäste pro Tag in den Bundestag einladen, hat dann aber auch die Pflicht, diese in den Parlamentsgebäuden zu begleiten und nicht alleinzulassen. Diese Aufsichtspflicht war am Mittwoch nach AfD-Angaben verletzt worden.
Derzeit läuft die Sachverhaltsermittlung der Bundestagspolizei noch. Dazu werden auch Videoaufzeichnungen ausgewertet. Es kommt den Ermittlern zugute, dass sich die Störer mit ihren Taten im Internet gebrüstet haben. Zudem bestand für Mittwoch angesichts konkreter Drohungen im Netz ausnahmsweise die Regel, dass sich Gäste im Vorfeld unter Angabe ihres Namens und Geburtsdatums anmelden mussten. Das ist sonst nicht üblich. So konnte nun rasch nachverfolgt werden, auf wessen Einladung die Störer ins Haus gekommen waren: Neben Udo Hemmelgarn aus dem Kreis Gütersloh sollen laut Aktennotiz der Bundestagspolizei auch die AfD-Abgeordneten Petr Bystron und Hansjörg Müller aus Bayern dafür gesorgt haben, dass die Störer den Bundestag betreten durften.
Die AfD entschuldigte sich für das Verhalten der Gäste, nicht aber für die Einladungen. Fraktionschef Alexander Gauland räumte ein: „Es sind Dinge vorgefallen, die ich zutiefst bedaure und die mit der parlamentarischen Arbeit nicht zu vereinbaren sind.“Das tue ihm leid. Weder die AfD-Fraktion noch die einladenden Abgeordneten treffe aber eine Schuld. Die Eingeladenen hätten sich der Begleitung durch die Abgeordneten oder deren Mitarbeiter „entzogen“und sich „danebenbenommen“. Deswegen der AfD mit
Konsequenzen zu drohen, sei jedoch „inakzeptabel“, sagte Gauland.
Zu Konsequenzen könnte es nun aber kommen. Der Ältestenrat des Bundestages befasste sich am Donnerstag mit den Vorfällen. Teilnehmer berichteten, dass Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) das Thema nun energisch angehen wolle. Er werde das weder tolerieren noch kleinreden lassen.
Der SPD-Parlamentsgeschäftsführer Carsten Schneider verwies auf Paragraf 106 des Strafgesetzbuchs, der im Falle einer „Nötigung von Mitgliedern eines Verfassungsorgans“ oder eines Versuchs dazu eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen von bis zu zehn Jahren vorsieht. Alle Informationen über die Vorfälle würden nun gesammelt und dann der Staatsanwaltschaft übergeben, kündigte Schneider an.
Weitere Konsequenzen schloss der Ältestenrat ausdrücklich nicht aus. So soll der Geschäftsordnungsausschuss prüfen, ob die Geschäftsordnung des Bundestages überarbeitet werden muss. Auch die Zugänge zur unmittelbaren Umgebung des Plenarsaals stehen zur Diskussion.
Die betroffenen Personen sollen ein Hausverbot für die Gebäude des Bundestages erhalten.
Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) verwies ebenfalls auf Paragraf 106 des Strafgesetzbuches. Zu den Tatbestandsmerkmalen zähle auch die Anstiftung oder Beihilfe. Die AfD behauptet, ihre Abgeordneten hätten nicht wissen oder ahnen können, dass sich ihre Gäste so verhalten würden. Tatsächlich aber muss eine Reihe der Störer jedoch einschlägig bekannt und auch im Vorfeld bereits von der AfD zu eigenen Veranstaltungen in die Räumlichkeiten des Bundestages eingeladen worden sein.
Die Nähe von AfD-Mann Udo Hemmelgarn zu neurechten Aktivisten überrascht nicht: Ende August besuchte er als einer von etwa 20 AfD-Abgeordneten jene „Querdenker“-Demonstration in Berlin, die mit dem versuchten Sturm auf den Reichstag endete. Mitte Oktober hatte die AfD-Fraktion dann im Bundestag zu ihrer zweiten „Konferenz der Freien Medien“eingeladen – die Udo Hemmelgarn selbst eröffnete und die in mehreren Teilen auf Youtube zu sehen ist. Darin machte er seine Zweifel an der Unabhängigkeit der Medien unmissverständlich deutlich und sprach von der „staatstreuen Informationsmaschinerie“, dem „gesteuerten Mainstream“und behauptete, dass die wenigen regierungskritischen Berichte nur zur Aufrechterhaltung des Scheins existierten. Zudem wurde Hemmelgarn 2017 – kurz vor seinem Einzug in den Bundestag – bezichtigt, der „Reichsbürger“-Szene anzugehören. Er habe mehrfach stolz seinen „Reichsbürger“-Ausweis gezeigt, so die Vorwürfe damals. Hemmelgarn selbst stritt ab, „Reichsbürger“zu sein oder etwas damit zu tun zu haben. Er stehe voll und ganz hinter dem Grundgesetz.
An diesem Freitag wird der Bundestag in einer eilig beantragten Aktuellen Stunde über die Vorfälle von Mittwoch und mögliche Konsequenzen diskutieren.