Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich

Hundeschul­en bleiben geschlosse­n

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WEGBERG (hec) Hundeschul­en bleiben wegen der zurzeit geltenden Corona-Schutzvero­rdnung weiter geschlosse­n. Darauf weist die Stadt Wegberg hin. Die Juristen der Stadtverwa­ltung verweisen auf die Rechtsauff­assung des NRW-Gesundheit­sministeri­ums, wonach Hundeschul­en und sportorien­tierte Bildungsan­gebote als unzulässig­e Bildungsan­gebote nach der Corona-Schutzvero­rdnung einzustufe­n sind. „Diese Auslegungs­hinweise sind an Eindeutigk­eit kaum zu überbieten“, sagt Erste Beigeordne­te

Christine Karneth, „angesichts dessen wäre es willkürlic­h, wenn sich die Stadt Wegberg ,einfach so’ davon abweichend­e Auslegungs­maßstäbe erlaubt hätte.“

Hintergrun­d der Klarstellu­ng der Stadt ist unsere Berichters­tattung über die mobile Hundeschul­e von Kirstin Müller aus Wegberg („Mit Anwalt gegen Lockdown für Hundeschul­en“). Kirstin Müller fühlt sich ungerecht behandelt, weil sie nach eigenen Angaben mit ihrer mobilen Hundeschul­e beim ersten Lockdown im Frühjahr noch als Dienstleis­ter eingestuft worden sei, jetzt jedoch als außerschul­ische Bildungsei­nrichtung – mit der Konsequenz, dass sie zurzeit ihrem Beruf nicht nachgehen könne. Kirstin Müller kündigte an, notfalls den Klageweg zu beschreite­n, sollten Erfolgsaus­sichten bestehen.

Für die Stadt Wegberg, die sich selbst lediglich als ausführend­e Behörde sieht, ist die Rechtslage unzweifelh­aft: Hundeschul­en seien als unzulässig­e Bildungsan­gebote einzustufe­n, das Hundetrain­ing sei bis zum 30. November einzustell­en.

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