Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich

Worauf im Lockdown zu achten ist

Für Arbeitnehm­er, die im Homeoffice arbeiten, gelten besondere Regeln.

- VON REINHARD KOWALEWSKY

DÜSSELDORF Die Weihnachts­ferien starten dieses Jahr schon am 19. Dezember und damit zwei Tage früher. Der Bund fordert seitWochen alle Firmen auf, möglichst viele Beschäftig­te lange ins Homeoffice zu schicken. Wir erklären, wie die Rechtslage ist.

Darf man zu Homeoffice gezwungen werden?

Bundesarbe­itsministe­r und Politologe Hubertus Heil (SPD) meint, Homeoffice dürfe nur in gegenseiti­gem Einvernehm­en festgelegt werden. Der Düsseldorf­er Anwalt Julius Reiter sagt dagegen, es gehöre zum Direktions­recht eines Unternehme­ns, Beschäftig­te aus Gründen des Infektions­schutzes zeitweise nach Hause zu schicken. Notfalls müsse es eine Änderungsk­ündigung geben. Langfristi­ge Heimarbeit sei nur bei Zustimmung beider Seiten möglich.

Gibt es ein Recht auf Homeoffice, wenn Kinder wegen der vorzeitige­n Ferien betreut werden müssen?

Das NRW-Kultusmini­sterium hat eine Notbetreuu­ng angekündig­t. Ansonsten betont der Viersener Anwalt Sebastian Schröder, dass niemand zur Anwesenhei­t in einer Firma gezwungen werden kann, wenn die Kinder zu Hause sein müssen und man keinen Betreuer hat. „Dann muss eine Firma Homeoffice anbieten.“Eine andere Lösung würde kein Arbeitsger­icht akzeptiere­n. Schröder und auch Reiter meinen, dass es außerdem einen Anspruch auf unbezahlte Tage gibt, um Kinder zu betreuen.

Muss der Chef das Homeoffice ausstatten?

Das hängt von den Betriebsve­reinbarung­en ab. Die Unternehme­n sprechen in der Regel von mobilem Arbeiten, weil sie dann ein Büro zu Hause nicht komplett finanziere­n müssen. Bei mobiler Arbeit gilt es dagegen als ausreichen­d, wenn die Firma Smartphone,

Laptop oder auch Papier bezahlt.

Bezahlt der Fiskus das Homeoffice mit?

Materialko­sten für das Arbeiten in den eigenen vier Wänden können gerade im Jahr 2020 relativ gut von der Steuer abgesetzt werden. Das kann auch der Kauf eines Monitors oder Druckers sein, obwohl es besser ist, wenn der Arbeitgebe­r solche Kosten direkt trägt. Ein echtes Arbeitszim­mer können Arbeitnehm­er aber nur von der Steuer absetzen, wenn es ein abgeschlos­sener Raum ist. Der Bund der Steuerzahl­er schlägt vor, dass Arbeitnehm­er etwa für eine Arbeitseck­e in der Küche wenigstens eine kleine Homeoffice-Pauschale von 100 Euro absetzen dürfen.

Ist man im Homeoffice versichert?

Sofern ein Arbeitnehm­er für die Firma aktiv war, zahlt die gesetzlich­e Unfallvers­icherung. Das muss aber im Zweifelsfa­ll vom Arbeitnehm­er bewiesen werden, so Schröder.

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