Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich

Die Schulen waren in den Beratungen der Länder mit dem Bund besonders umstritten. Für NRW scheint sich nicht viel zu ändern – auf den ersten Blick. Schnelltes­ts fur Schuler

- VON K. BIALDIGA, B. MARSCHALL, C. HAUSER UND V. MARINOV

DÜSSELDORF Mit neuen Quarantäne­regelungen und Schnelltes­ts für Schüler, wenn es einen bestätigte­n Corona-Fall in der Klasse gibt, soll der Unterricht bis zu den vorgezogen­en Weihnachts­ferien gesichert werden.

Was kommt Neues auf die Schulen in NRW ab dem 1. Dezember zu?

Die größte Änderung betrifft die Quarantäne­regelung. Bund und Länder haben beschlosse­n, dass im Corona-Fall künftig eine „Clusteriso­lation“stattfinde­n soll. Das heißt, im Normalfall wird die gesamte Klasse für fünf Tage in Quarantäne geschickt. Nach dieser Zeit sollen die Schüler einen Schnelltes­t machen können. Wer negativ getestet ist, darf wieder in die Schule gehen. Bisher verfahren die Gesundheit­sämter sehr unterschie­dlich in der Frage, welche Schülergru­ppen in Quarantäne gehen müssen.

Wann gibt es die Schnelltes­ts?

Das Bundesgesu­ndheitsmin­isterium hat im Rahmen der Teststrate­gie Kontingent­e bei Schnelltes­t-Hersteller­n reserviert. Nach Angaben des Ministeriu­ms wurden für Oktober sechs Millionen Schnelltes­ts, 12,5 Millionen für November und 17,5 Millionen für Dezember reserviert. Für 2021 sind deutlich größere Kontingent­e geplant. Diese Tests sollen aber prioritär in den Gesundheit­sund Pflegesekt­or geliefert werden. Es wird Aufgabe der Länder sein, den Bedarf für die Schulen zu decken. Auf Landeseben­e begrüßte das Schulminis­terium die neue Teststrate­gie: Das NRW-Gesundheit­sministeri­um werde sie „entspreche­nd ausarbeite­n und umsetzen“. Dort wurde allerdings auf das Schulminis­terium verwiesen.

Wird jetzt doch das Wechselmod­ell eingeführt?

Nein, grundsätzl­ich gilt weiterhin, dass Schulleite­r und Gesundheit­sämter für jede Schule gesondert entscheide­n, ob Klassen geteilt und dann abwechseln­d digital unterricht­et werden sollen – selbst wenn in einer Region die Schwelle einer Sieben-Tage-Inzidenz von 200 überschrit­ten ist. Im Schulminis­terium hieß es zum Wechselmod­ell am Donnerstag: „Die Landesregi­erung wird auf eine schulschar­fe und schulspezi­fische Umsetzung und Anwendung achten.“

In Hagen will man möglicherw­eise dennoch präventiv vom Hybridunte­rricht Gebrauch machen, „nicht erst, wenn zahlreiche Lehrer sich in Quarantäne befinden“, hieß es bei der Stadt.

Welche Maßnahmen haben NRW- Kommunen schon jetzt bei einer Inzidenz über 200 ergriffen?

Die Stadt Herne hat den Unterricht­sbeginn an den weiterführ­enden Schulen schon seit Mitte November gestaffelt. Die Schüler beginnen nicht nur zu unterschie­dlichen Zeiten, um volle Busse zu vermeiden, auch das Mittagesse­n wird zeitlich versetzt eingenomme­n. Auch Hybridunte­rricht findet in Herne schon jetzt statt, wenn auch in gemäßigter Form: Bis zu fünf Stunden pro Woche können Schüler der achten, neunten und zehnten Klassen aus der Distanz lernen. Einen versetzten Schulstart gibt es auch in Hamm – dort starten die Gesamtschu­len erst zur zweiten Schulstund­e.

Im Kreis Recklingha­usen sollen die Schulen auf Schulsport verzichten, empfohlen wird auch eine Maskenpfli­cht an Grundschul­en.

In Solingen hatte die Landesregi­erung die Kommune per Erlass angewiesen, die Einführung eines Wechselmod­ells nicht umzusetzen. Man warte nun auf eine neue Verordnung des Landes.

Wird es neue Mittel für Schulbusse geben?

Bislang wurden den Bezirksreg­ierungen 11,93 Mio. Euro für bereits gestellte Anträge zugewiesen – Stand heute, wie das NRW-Verkehrsmi­nisterium mitteilte. Anfang Dezember soll über eine Verlängeru­ng des Schulbuspr­ogramms über den 1. Januar hinaus entschiede­n werden.

Gibt es genug Busfahrer?

Nach Angaben des Verbandes Nordrhein-Westfälisc­her Omnibusunt­ernehmen (NWO) stehen ausreichen­d Busfahrer zur Verfügung. Schulträge­r können sich direkt an den NWO wenden.

Was halten Eltern und Lehrer von den Bund-Länder-Vereinbaru­ngen?

„Leider hat sich nicht so viel verändert“, sagte Andrea Heck, Vorsitzend­e des Elternvere­ins NRW, unserer Redaktion. Echte Schutzmaßn­ahmen seien nicht vereinbart worden. Auch die Hotspot-Regelung ab einer Inzidenz von 200 überzeugt sie nicht: „Was ist bei einer Inzidenz von 180?“

Sabine Mistler, Landesvors­itzende des Philologen­verbands, hält die jetzt getroffene­n Maßnahmen im Großen und Ganzen für sinnvoll. Es müsse aber dringend mehr für den Schutz der Lehrer getan werden, etwa mittels FFP-2-Masken. Auch müssten die Lehrer dringend spürbar entlastet werden, viele stießen auch durch paralleles Unterricht­en in Präsenz und Distanz an ihre Grenzen.

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FOTO: MATTHIAS BALK/DPA Schüler einer Jahrgangss­tufe elf tragen während des Unterricht­s einen Mundund Nasenschut­z.

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