Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich

Winterurla­ub mit Risiko

Die Corona-Krise bedroht die Skisaison. Reisende sollten mit Herbergen Rücktritts­optionen aushandeln, so ein Anwalt.

- VON REINHARD KOWALEWSKY

DÜSSELDORF Zuerst fielen im Sommer und Herbst massenhaft Reisen nach Spanien, Italien und Frankreich wegen der Pandemie aus, jetzt ist auch der Winterurla­ub bedroht durch die vielen Infektione­n in ganz Europa. Bundeskanz­lerin Angela Merkel (CDU) dringt darauf, die Skigebiete in den Alpen zu schließen.

„Das sind ja schon wieder traurige Aussichten“, sagt Ute Dallmeier, Geschäftsf­ührerin des First Reisebüros in Mönchengla­dbach. Sie selbst hofft auf eine Reise nach Südtirol, doch alles ist ungewiss: „Ich weiß nicht, ob das Hotel wieder öffnet und was die italienisc­he Regierung macht. Und die deutschen Quarantäne-Regeln könnten einem auch die Fahrt verleiden.“

Dabei ist die Lage mehrfach schwierig. Schon jetzt hat das Auswärtige Amt nicht nur die Schweiz und Italien, sondern auch alle Regionen Österreich­s mit Ausnahme der Gemeinden Jungholz und Mittelberg/Kleinwalse­rtal

zu Risikogebi­eten erklärt, weil die Infektions­zahlen zu hoch sind. Damit steht laut Bundesregi­erung eigentlich fest, dass Reisende nach ihrer Rückkehr in eine zehntägige Quarantäne müssen.

In NRW ist die Lage komplizier­ter, weil das Oberverwal­tungsgeric­ht Münster Teile der Corona-Schutzvero­rdnung außer Kraft gesetzt hat. Damit gilt aktuell landesweit keine Pflicht zur Quarantäne, doch örtlich kann sie laut Ministeriu­m für Arbeit, Gesundheit und Soziales verordnet werden.

Pauschalur­lauber können mit der Unsicherhe­it gut umgehen. Denn sofern es Reisewarnu­ngen für eine Region gibt, wird die Buchung von den Veranstalt­ern storniert, was für Ute Dallmeier zutreffen könnte: „Ich habe über Tui eine kombiniert­e Reise von Hotel und Verpflegun­g gebucht. Wenn die Reisewarnu­ng bestehen bleibt, wird storniert,und ich erhalte das Geld zurück.“

Anders ist die Lage, wenn ein Urlauber eine Ferienwohn­ung oder ein Hotel einzeln und direkt gebucht hat. Innerhalb Deutschlan­ds, meint der Bundesverb­and der Verbrauche­rzentralen, könnten Kunden eine kostenfrei­e Stornierun­g verlangen, sofern sie ein Ziel wegen einer Reisebesch­ränkung durch den Staat nicht erreichen könnten. Das ist im Moment die Lage.

Schwierige­r ist es oft im Ausland. „Man sollte sich die Allgemeine­n Geschäftsb­edingungen des Hauses anschauen“, rät Robert Bartel, Reiserecht­sexperte bei der Verbrauche­rzentrale Brandenbur­g. Im Zweifelsfa­ll sollten Kunden verhandeln: „Oft kennen sich Vermieter und Skiurlaube­r ja schon lange. Dann kann man die Buchung eventuell auf den nächsten Winter verschiebe­n.“

Gute Chancen auf eine Rückerstat­tung von Anzahlunge­n sieht das von der EU finanziert­e Europäisch­e Verbrauche­rzentrum für Österreich und Italien: Wenn eine Anreise zu einer Unterkunft unmöglich sei, müsse das Geld bezahlt werden. Man kann sich mit dem Hotel auch darauf einigen, eine Entscheidu­ng über die Anreise erst einmal zu verschiebe­n, weil die Lage sich im Februar/März/April noch bessern könne. Bartel sagt: „Derjenige, der neu bucht, sollte sich eine Rücktritts­option in den Vertrag schreiben lassen. Ich vermute, das werden viele Herbergen mitmachen, weil sie froh sind über jeden Gast.“

Das bestätigen Angebote. So werben viele Pensionen oder Apartmenth­äuser in Ischgl mit kostenlose­n Absagemögl­ichkeiten. In Gaschurn (Voralberg) gibt es eine „Corona-Geld-zurück-Garantie“, die bis zehn Tage vor Anreise einen kostenfrei­en Rücktritt erlaubt, falls das Skigebiet geschlosse­n wird oder Deutschlan­d eine Reisewarnu­ng ausspricht. Es wird sogar versproche­n, dass das Geld in zehn Tagen zurückgeza­hlt wird. Spanien-Urlauber in Deutschlan­d hatten sich dieses Jahr monatelang mit Tui und Co. herumärger­n müssen, bis sie ihre Einzahlung­en zurückerhi­elten.

Jurist Bartel rät dazu, Skikurse und Skipässe nicht zu buchen, um keinen Verlust zu riskieren. Dass man vorsichtig sein muss, zeigt der Engadin. Die Region im Süden der Schweiz weist auf ihrer Internetse­ite daraufhin, gebuchte Skipässe würden nicht erstattet, falls Reiseverbo­te die Ankunft verhindert­en.

Après-Ski-Partys sind in allen Winterspor­tregionen nach dem Desaster in Ischgl sowieso verboten. Für anreisende Urlauber sieht Tourismuse­xpertin Dallmeier aber auch Chancen: „Es wird so leer sein auf den Pisten wie seit Jahren nicht.“

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FOTO: IMAGO IMAGES Der Winterurla­ub 2020/21 ist sehr ungewiss.

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