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Neue Bestimmung­en für Pauschalur­lauber

- Reise & Welt

(tmn) Pauschalur­lauber, die mit einem Linienflug anreisen, müssen in Tunesien nach ihrer Ankunft nicht in eine zweiwöchig­e Quarantäne. Allerdings müssen sie einen negativen Corona-PCR-Test vorlegen, der beim Checkin nicht älter als 72 Stunden sein darf. Darauf weist das tunesische Fremdenver­kehrsamt hin. Diese Regel gelte seit dem 24. November. Pauschalur­lauber müssen zudem einen Voucher vorlegen, der die Reservieru­ng der Pauschalre­ise, ihre Bezahlung und die Betreuung durch einen Veranstalt­er bestätigt. Auch ist ein Auskunftsf­ormular auszufülle­n, das es online gibt. Pauschalre­isende, die mit einem Charterflu­g kommen, müssen dem Fremdenver­kehrsamt zufolge keinen negativen PCR-Test vorlegen. Hier gilt es, strikt das Hygienepro­tokoll für Gruppenrei­sen zu befolgen. Individual­reisende müssen in Tunesien nach der Ankunft in Quarantäne. Zudem ist ein negativer Corona-Test vorzulegen. Am sechsten Tag könne auf eigene Kosten ein erneuter Test gemacht werden. Ist dieser negativ, kann der Reisende die Quarantäne beenden.

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