Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich
Neue Bestimmungen für Pauschalurlauber
(tmn) Pauschalurlauber, die mit einem Linienflug anreisen, müssen in Tunesien nach ihrer Ankunft nicht in eine zweiwöchige Quarantäne. Allerdings müssen sie einen negativen Corona-PCR-Test vorlegen, der beim Checkin nicht älter als 72 Stunden sein darf. Darauf weist das tunesische Fremdenverkehrsamt hin. Diese Regel gelte seit dem 24. November. Pauschalurlauber müssen zudem einen Voucher vorlegen, der die Reservierung der Pauschalreise, ihre Bezahlung und die Betreuung durch einen Veranstalter bestätigt. Auch ist ein Auskunftsformular auszufüllen, das es online gibt. Pauschalreisende, die mit einem Charterflug kommen, müssen dem Fremdenverkehrsamt zufolge keinen negativen PCR-Test vorlegen. Hier gilt es, strikt das Hygieneprotokoll für Gruppenreisen zu befolgen. Individualreisende müssen in Tunesien nach der Ankunft in Quarantäne. Zudem ist ein negativer Corona-Test vorzulegen. Am sechsten Tag könne auf eigene Kosten ein erneuter Test gemacht werden. Ist dieser negativ, kann der Reisende die Quarantäne beenden.
Verlag: Rheinische Post Verlagsgesellschaft mbH, Zülpicher Straße 10, 40196 Düsseldorf, Geschäftsführer: Johannes Werle, Patrick Ludwig, Hans Peter Bork, Matthias Körner (verantwortl. Anzeigen), Druck: Rheinisch-Bergische Druckerei GmbH, Zülpicher Straße 10, 40196 Düsseldorf, Anzeigen: Rheinische Post Medien GmbH, Zülpicher Straße 10, 40196 Düsseldorf, Telefon 0211 505-2410, E-Mail: reisemarkt@ rheinische-post.de, Redaktion: Rheinland Presse Service GmbH, Monschauer Straße 1, 40549 Düsseldorf, José Macias (verantwortlich), Sarah Schneidereit, Patrick Jansen, Telefon 0211 528018-34, reise@rheinland-presse.de