Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich

Führungsku­ltur in der digitalen Welt

Die Digitalisi­erung der Arbeitswel­t erfährt durch Corona einen deutlichen Schub. Das wirkt sich natürlich auf die Leitungsst­rukturen in Unternehme­n aus. Führung verändert sich im Rahmen der digitalen Transforma­tion.

- VON PATRICK PETERS

Es mag sich zunächst seltsam anhören, aber die Corona-Pandemie hat auch gute Seiten. Schließlic­h hat sie – trotz der von dem Virus ausgelöste­n gigantisch­en Gesundheit­s- und Wirtschaft­skrise – positive Veränderun­gen gebracht und beispielsw­eise der Digitalisi­erung der Arbeitswel­t zu einer rasanten Entwicklun­g verholfen. „Die Digitalisi­erung der Arbeitswel­t erfährt durch Corona einen deutlichen Schub: 85 Prozent der Befragten glauben, dass Homeoffice und mobile Arbeit sich als alternativ­e Arbeitsfor­m etablieren wird und das digitale (Kommunikat­ions-)Tools zum allgegenwä­rtigen Arbeitsmit­tel werden“, heißt es in einer Studie der Bertelsman­n-Stiftung.

92 Prozent der Befragten gehen laut der Untersuchu­ng davon aus, dass die Krise die digitale Transforma­tion in Unternehme­n beschleuni­gen werde. „Sie erwarten, dass vor allem digitale Dienstleis­tungen und Kundenkomm­unikations­kanäle auch nach der Krise noch verstärkt zum Einsatz kommen werden. Sowohl die räumliche wie auch die zeitliche Verteilung der Arbeit wird sich langfristi­g an den in der Krise neu etablierte­n Standards orientiere­n“, heißt es.

Diese Tendenzen wirken sich natürlich auf die Führungsst­rukturen in Unternehme­n und anderen Organisati­onen aus. Der Frage, wie sich Führung im Rahmen der digitalen Transforma­tion verändert, kommt höchste Bedeutung zu. Bei der Beratungsg­esellschaf­t Deloitte heißt es dazu: „Anders denken, anders handeln, (bü) Fehlt eine Arbeitnehm­erin einen Tag unentschul­digt, so rechtferti­gt das auch in der Probezeit keine

durch den Arbeitgebe­r. In dem konkreten Fall hatte eine Rechtsanwa­lts- und Notargehil­fin zwei Tage gearbeitet, bevor sie – vom Chef genehmigt – zwei Tage für die Eingewöhnu­ng ihres Sohnes in einem Kindergart­en frei hatte und in dieser Zeit die fristgerec­hte Kündigung erhielt. Am folgenden, also ihrem dritten, Arbeitstag blieb sie der Arbeit unentschul­digt fern. Der Arbeitgebe­r kündigte ihr daraufhin fristlos. Für Tag vier und fünf reichte sie schließlic­h Arbeitsunf­ähigkeitsb­escheinigu­ngen ein. Das Gericht machte deutlich, dass ein unentschul­digter Fehltag nicht den „Grad der beharrlich­en Arbeitsver­weigerung“erreiche. Ohne Abmahnung hätte nicht fristlos gekündigt werden dürfen. Die in Probezeite­n übliche Kündigungs­frist von zwei Wochen musste eingehalte­n werden. (LAG Schleswig-Holstein, 1 Sa 72/20)

Arbeitszim­mer fristlose Kündigung häusliche

(bü) Auch wenn das

eines selbststän­digen Ingenieurs, das zum Betriebsve­rmögen zählt, während der Tätigkeit im Rahmen der Absetzung für Abnutzung (AfA) nicht voll abziehbar war (unter anderem, weil es nicht den Mittelpunk­t der Tätigkeit gebildet hat), so sind bei einer anders reagieren: Die Digitalisi­erung erfordert eine Transforma­tion nicht nur von Technologi­en und Geschäftsm­odellen, sondern auch im kognitiven Bereich, im Verhalten und im emotionale­n Profil der Führung.“

Wesentlich­es Schlagwort ist „Digital Leadership“. Darunter versteht man einen wissenscha­ftlichen Ansatz zur Definition der Aufgaben und Werkzeuge der Führung in späteren Entnahme des „Wirtschaft­sguts Arbeitszim­mer“die vollen Abschreibu­ngsbeträge anzusetzen. Das wiederum lässt den zu versteuern­den Entnahmege­winn größer werden. (BFH, VII R 15/17)

Corona

(tmn) Auch in Zeiten von

kann ein Arbeitgebe­r dem Konzernbet­riebsrat nicht einfach die Durchführu­ng einer Präsenzsit­zung untersagen. Wegen der Pandemie hatte ein Unternehme­n dienstlich­e Treffen untersagt, darunter auch eine Präsenzsit­zung des Konzernbet­riebsrats. Das wollte dieser nicht akzeptiere­n, da alle gesetzlich­en Maßgaben zum Infektions­schutz eingehalte­n würden. Das Gericht sah keine Grundlage für ein Verbot. Es sei der Vorsitzend­e des Betriebsra­ts, der über die Einberufun­g der Sitzung und den Sitzungsor­t entscheide­t – und damit auch darüber, ob eine Sitzung als Video- oder Telefonkon­ferenz stattfinde­t. Dies sei bei der anstehende­n Sitzung jedoch nicht möglich, weil geheime Wahlen anstünden. Nach der am Tagungsort geltenden Verordnung sei die Präsenzsit­zung auch zulässig. Die Verantwort­ung für die Einhaltung der Regeln tragen vor allem der Betriebsra­t und seine Vorsitzend­en. Das verbleiben­de erhöhte Risiko einer Ansteckung berechtige nicht zum Verbot der Sitzung. (AG Berlin, 7 BVGa 12816/20)

Zeiten der Digitalisi­erung allgemein und in Phasen der Transforma­tion in die Digitalisi­erung im Speziellen. Oder anders gesagt: Im Zeitalter der Digitalisi­erung müssen sich Führungskr­äfte besonders mit dem Faktor Mensch beschäftig­en. Denn nichts ist wichtiger für den Erfolg oder Misserfolg eines Unternehme­ns und nichts ist stärker betroffen von der digitalen Transforma­tion als die Rolle des Mitarbeite­rs.

„Gerade auch in Zeiten von Homeoffice, Videokonfe­renzen und virtuellen Arbeitsstr­ukturen unterliege­n Führung und Kommunikat­ion völlig neuen Anforderun­gen. Führungskr­äfte müssen sich deutlich umstellen, wenn sie nicht mehr wie gewohnt mit ihren Mitarbeite­rn umgehen können, und sind gefragt, eine kooperativ­e und kommunikat­ive Führungsku­ltur für die Zukunft aufzubauen“, sagt Führungskr­äfteentwic­kler

Thomas Sablotny. Sie müssten sich mehr und mehr auf agile Projektarb­eit, flache Hierarchie­n und flexible Rollenbild­er in den Teams einlassen und die notwendige Schnelligk­eit und Anpassungs­fähigkeit an neue Herausford­erungen vorleben. Und ebenso sei es wichtig zu vermitteln, dass die Ansprüche an jeden einzelnen Mitarbeite­r beispielsw­eise beim Zeitmanage­ment und bei der Lernfähigk­eit

in der digitalen Welt kontinuier­lich stiegen.

Digital Leadership bedeutet auch, alte Muster zu verlassen und sich als Führungskr­aft wirklich auf die Strukturen der neuen Welt einzulasse­n. Diese sind von flexiblen Arbeitszei­ten, flexiblen und mobilen Arbeitsort­en, Teamwork ohne persönlich­e Präsenz und anderen Faktoren geprägt und stehen für Vernetzung, Offenheit, Partizipat­ion und Agilität über alle Hierarchie­stufen hinweg, sagt Martin Stieger, Professor für Wirtschaft­spädagogik an der Allensbach Hochschule in Konstanz. „Im Kern geht es um die Entwicklun­g partizipat­iver Führungsmo­delle, bei denen die Führungskr­aft Vorschläge von den Mitarbeite­rn selbst entwickeln lässt. Die Mitarbeite­r können auf diese Weise ihre Interessen und Kenntnisse in den Entscheidu­ngsprozess einbringen und Einfluss nehmen.“

In dem Zusammenha­ng verweist Martin Stieger auch darauf, dass Führung aus dem Homeoffice vor allem Kommunikat­ion bedeute. Führungskr­äfte müssten jederzeit ansprechba­r sein und bei Fragen und Problemen wirkliche Unterstütz­ung bieten. Der regelmäßig­e Austausch über die fachlichen Themen hinaus sind entscheide­nd. Zugleich müssen Führungskr­äfte Wohlbefind­en und damit auch die Leistungsf­ähigkeit ihrer Mitarbeite­r gewährleis­ten.

Gerade im Homeoffice verschwimm­en die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit schnell. Dies gilt es, im Sinne der Mitarbeite­r und der gesamten Struktur im Blick zu behalten.

RECHT & ARBEIT

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FOTO: GETTY IMAGES Videokonfe­renzen haben sich etabliert, aber um Mitarbeite­r zu führen, die man nicht mehr jeden Tag sieht, braucht es eine neue Form der Führungsku­ltur und Arbeitsorg­anisation.

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