Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich

Zu alt für einen Baukredit?

Manche Träume erfüllen sich erst spät im Leben. Die eigenen vier Wände leisten sich manche erst mit 50 statt mit 30 Jahren. Was hat das für Folgen für die Finanzieru­ng?

- VON KATJA FISCHER Impressum

50 ist das neue 30 – das gilt nicht nur für den runden Geburtstag, sondern auch bei der Baufinanzi­erung. Ü-50-Kunden sind heute meist so beliebt bei den Banken wie früher die jüngeren Kunden.

Vorbei die Zeiten, da ältere Menschen allein wegen der Anzahl ihrer Lebensjahr­e fürchten mussten, keinen Kredit mehr zu bekommen. Heute haben die Geldinstit­ute die Vorzüge dieser Klientel erkannt. Und es gibt klare Vorschrift­en, wie mit älteren Kunden umzugehen ist.

Das Alter allein ist kein Hinderungs­grund für die Kreditverg­abe, fand die Stiftung Warentest Anfang dieses Jahres bei einer Umfrage unter 73 Baufinanzi­erern heraus. Auch die Verbrauche­rzentrale Bremen beobachtet diesen Trend. „Wenn ein Kredit abgelehnt wird, dann eher aus Bonitäts-, als aus Altersgrün­den“, sagt Beraterin Anke Behn.

Da aber das Alter ein wichtiges Merkmal bei der Ermittlung der Bonität ist, fließt es indirekt eben doch in die Bewertung der Kreditwürd­igkeit ein. „Man kann ja nicht drumherumr­eden, dass die verbleiben­de Lebenserwa­rtung von über 50-jährigen im Durchschni­tt deutlich geringer ist als bei 20- oder 30-Jährigen“, sagt Dirk Stein vom Bundesverb­and

Betriebsko­sten

(bü) Grundsätzl­ich müssen sich Mieter im Rahmen der Betriebsko­sten an den Kosten für Pflanzenpf­lege rund ums Haus beteiligen. Bestellt der Vermieter allerdings einen Holzfäller, um zwei Bäume entfernen zu lassen, so darf er den Lohn für den Holzfäller nicht auf die Mieter umlegen (hier ging es um knapp 50 Euro pro Mietpartei). Es dürfen nur Ausgaben umgelegt werden, die dem Vermieter laufend – etwa bei der Gartenpfle­ge – entstehen. Eine einmalige Baumfällun­g zählt nicht dazu, entschiede­n die Richter am Amtsgerich­t Leipzig. (AmG Leipzig, 168 C 7340/19) deutscher Banken. Die Laufzeiten für Ältere fielen in der Regel kürzer aus als bei jüngeren Kunden.

Es gibt kein offizielle­s Höchstalte­r für die Vergabe von Immobilien­krediten. „Den EU-Wohnimmobi­lienkredit­richtlinie­n zufolge müssen Banken jedoch darauf achten, dass der Darlehensn­ehmer

Steuerrech­t

Der Bundesfina­nzhof hat entschiede­n, dass Grundstück­seigentüme­r die an die Gemeinde gezahlten Erschließu­ngsbeiträg­e für eine Straße nicht als Handwerker­kosten vom steuerpfli­chtigen Einkommen abziehen dürfen. Dabei ging es um Asphaltier­ungsarbeit­en auf einer Straße, für die ein Hauseigent­ümer Erschließu­ngsbeiträg­e zahlen musste. Er setzte diese als Handwerker­kosten in der Steuererkl­ärung an – vergeblich. Es seien keine grundstück­sbezogenen Arbeiten. Eine solche Zuordnung sei Voraussetz­ung für den „Handwerker­bonus“. (BFH, VI R 50/17)

seine Kreditschu­lden innerhalb seiner statistisc­hen Lebenserwa­rtung vollständi­g zurückzahl­en kann.

Häufig nehmen Banken den 75. Geburtstag des Kreditnehm­ers als Datum, bis zu dem der Kredit für Rentner getilgt sein muss“, erklärt Kai Weber von der Dr.-Klein-Baufinanzi­erung. Wer also mit Mitte 50 ein Haus finanziere­n will, hat noch Zeit.

Allerdings hat die EU-Immobilien­kreditlini­e auch Nachteile für ältere Kunden. „Im Gegensatz zu der Zeit davor werden die Lage der geplanten Immobilie, der Wert bereits vorhandene­n Wohneigent­ums oder die Lebenslage des potenziell­en Kreditnehm­ers nicht mehr berücksich­tigt. Das Hauptaugen­merk liegt auf der Kreditwürd­igkeit und dem Alter“, betont Kai Weber.

Eigentümer, die im höheren Alter eine Baufinanzi­erung in Angriff nehmen, sollten sich bewusst sein, dass sich mit ihrem Renteneint­ritt die finanziell­en Verhältnis­se ändern. In vielen Fällen ist das monatliche Budget dann deutlich kleiner als vorher. „Ziel sollte sein, im Alter von 65 oder 67 Jahren die Baufinanzi­erung möglichst vollständi­g abgeschlos­sen zu haben“, rät Kai Weber.

Das sieht auch Verbrauche­rschützeri­n Anke Behn so. „Manchen Kreditnehm­ern ist nicht bewusst, wie viel geringer die Rente im Vergleich zum bisherigen Einkommen sein wird. Dadurch könnten einige dann in finanziell­e Schwierigk­eiten geraten.“

Wer darauf angewiesen ist, den Kredit über das Renteneint­rittsalter hinaus abzuzahlen, sollte eine flexible Finanzieru­ng vereinbare­n. Es gibt die Möglichkei­t, nach dem Rentenbegi­nn deutlich geringere Raten zu zahlen als vorher. Der Kunde kann durchaus für die ersten Jahre der Kreditlauf­zeit, wenn er noch im Arbeitsleb­en steht, höhere Raten vereinbare­n. Geht er dann in Rente, sinkt die Ratenhöhe, erklärt der Experte.

Auch ein Tilgungssa­tzwechsel oder Sondertilg­ungen sind möglich, zum Beispiel, wenn eine Lebensvers­icherung fällig wird. So sinkt die monatliche Belastung im Alter. „Allerdings muss der Kunde diese Flexibilit­ät der Finanzieru­ng vor Vertragsab­schluss mit der Bank vereinbare­n. Später lässt sich das nicht mehr nachholen“, sagt Stein.

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FOTO: DPA Das Alter ist in der Regel kein Hinderungs­grund bei der Immobilien­finanzieru­ng. Die Laufzeit muss aber realistisc­h geplant werden.

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