Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich
Bundesregierung verschärft Kurs gegen Cum-Ex-Täter
Die Koalition verlängert Verjährungsfrist auf 15 Jahre.
BERLIN (mar) Union und SPD haben sich endgültig auf eine schärfere Gangart bei der Aufarbeitung des Cum-Ex-Steuerskandals verständigt. Laut den Plänen soll die Verjährungsfrist für besonders schwere Steuerhinterziehung von bisher zehn auf 15 Jahre verlängert werden.
Das geht aus dem Entwurf für den Änderungsantrag der Regierungsfraktionen zum Jahressteuergesetz hervor, der unserer Redaktion exklusiv vorliegt. Ursprünglich hatten die Fraktionen eine Verlängerung der Verjährungsfrist auf zwölf Jahre geplant, nun gehen sie noch einen Schritt weiter. Dem Entwurf zufolge soll künftig die Einziehung von illegal erlangten Gewinnen aus Cum-Ex-Geschäften auch in bereits verjährten Fällen möglich werden.
Bei Cum-Ex-Geschäften inszenierten Aktienhändler gegenüber dem Fiskus ein Verwirrspiel mit Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Dividendenansprüche. Dadurch erstattete der Staat im konkreten Fall Kapitalertragsteuern gleich mehrfach, obwohl diese gar nicht gezahlt worden waren. Dem Staat entstand durch den Skandal, der 2014 durch Medienrecherchen aufflog, ein zweistelliger Milliardenschaden.
Daran beteiligt waren fast alle namhaften deutschen Banken. Das Jahressteuergesetz soll kommende Woche vom Bundestags-Finanzausschuss gebilligt und in der Woche vor Weihnachten im Bundestag verabschiedet werden. „Cum-Ex-Steuerbetrügereien sind Betrug an der Allgemeinheit. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) und die Koalitionsfraktionen sind sich deshalb einig, die Gangart gegenüber Cum-Ex-Betrügern noch weiter zu verschärfen“, sagte SPD-Fraktionsvize Achim Post unserer Redaktion. Gewinne aus Cum-Ex-Geschäften könnten künftig auch noch rückwirkend eingezogen werden. Unionsfraktionsvize Andreas Jung fügte hinzu: „Null Toleranz für Cum-ExTäter: Sie dürfen nicht davonkommen – nicht mit dem Geld und nicht ohne Strafe.“Mit dem Gesetz mache die Koalition den Weg frei für ein hartes Durchgreifen der Behörden.